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<title>Amnesty gegen die Todesstrafe</title>
<description>AI Urgent Actions</description>
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de</link>
<language>de</language>
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<title>Bevorstehende Hinrichtungen</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=393</link>   
<pubDate>2012-01-23</pubDate>
<description>Herr SALEM 'ABD JASSIM
Herr WISSAM 'ALI KADHEM IBRAHIM
Herr ISHAQ MOHAMMAD 'ABBAS
Herr MOSTAFA MOHAMMAD 'ABBAS
Herr FIRAS 'ABDALLAH FATHI
Herr 'ASSEM MAZEN HUSSEIN
und fünf weitere Personen
Galgen in irakischem Gefängnis, Bagdad, 15. Dezember 2006.: © APGraphicsBank EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Der irakische Staatspräsident hat Todesurteile gegen elf Männer ratifiziert, denen nun unmittelbar die Hinrichtung droht. Die Männer waren schuldig gesprochen worden, am 19. August 2009 an Sprengstoffanschlägen beteiligt gewesen zu sein.
Am 14. Januar 2010 verurteilte das zentrale Strafgericht des Irak in Bagdad Salem 'Abd Jassim, Wissam 'Ali Kadhem Ibrahim, Ishaq Mohammad 'Abbas und seinen Bruder Mostafa Mohammad 'Abbas, Firas 'Abdallah Fathi, 'Assem Mazen Hussain sowie fünf weitere Personen, deren Identität unbekannt ist, zum Tode. Die Verurteilten sollen für eine Bombenexplosion vom August 2009 in der Nähe des Finanz- und des Außenministeriums in Bagdad verantwortlich sein, bei der mindestens 95 Menschen getötet und mehr als 1000 Personen verletzt worden waren.
Amnesty International liegen nur sehr wenige Informationen über die Gerichtsverfahren gegen die elf Personen vor. Medienberichten zufolge fanden die Verhandlungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der Presse statt und waren innerhalb kürzester Zeit abgeschlossen. Prozesse vor dem zentralen Strafgericht werden internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren durchgängig nicht gerecht.
Amnesty International befürchtet, dass die Todesurteile gegen die elf Gefangenen schon sehr bald vollstreckt werden könnten. 2011 war ein Vorgang bekannt geworden, bei dem 15 zum Tod verurteilte Männer nur 24 Stunden, nachdem der irakische Staatspräsident die Urteile ratifiziert hatte, hingerichtet worden waren. Am 19. Januar 2012 gab der staatseigene irakische Fernsehsender Al-Iraqiya unter Verweis auf eine Erklärung des Justizministeriums bekannt, dass an jenem Tag 34 Menschen hingerichtet worden waren, die ein Gericht terroristischer Straftaten schuldig gesprochen hatte.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

Ich fordere Sie auf, die gegen Salem 'Abd Jassim, Wissam 'Ali Kadhem Ibrahim, Ishaq Mohammad 'Abbas und seinen Bruder Mostafa Mohammad 'Abbas, Firas 'Abdallah Fathi, 'Assem Mazen Hussain sowie fünf weitere Personen verhängten Todesurteile nicht zu vollstrecken.
Große Sorge bereitet mir, dass die elf Verurteilten möglicherweise kein internationalen Standards der Fairness entsprechendes Gerichtsverfahren erhalten haben.
Ich möchte Sie nachdrücklich bitten, ein sofortiges Hinrichtungsmoratorium zu verhängen und alle anhängige Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln.
Ich erkenne die Pflicht einer jeden Regierung an, für schwere Straftaten verantwortliche Personen vor Gericht zu bringen. Dennoch möchte ich darauf verweisen, dass die Todesstrafe das Recht auf Leben verletzt und die äußerste Form grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Strafe darstellt. Daher sollte die Todesstrafe auch nicht für schwerste Verbrechen angewandt werden.

APPELLE AN
Bitte senden Sie Ihre Appelle an die irakische
Botschaft
BOTSCHAFT DER REPUBLIK IRAK
S. E. Herrn Hussain Mahmood Fadhlalla Alkhateeb
Pacelliallee 19-21
14195 Berlin
Fax: 030-8148 8222
E-Mail: info@iraqiembassy-berlin.de
mit der Bitte um Weiterleitung an:
MINISTERPRÄSIDENT
Prime Minister
Nuri Kamil al-Maliki
Convention Centre (Qasr al-Ma'adridh)
Bagdhad, IRAK
(korrekte Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
STAATSPRÄSIDENT
Pesident
Jalal Talabani
(korrekte Anrede: Your Excellency /Sehr geehrter Herr Staatspräsident)
KOPIEN AN
MINISTER FÜR MENSCHENRECHTE
Mohammad Shayaa Al-Sudani
Convention Centre (Qasr al-Ma'adridh)
Bagdhad
IRAK
(korrekte Anrede: Your Excellency / Sehr geehrter Herr Minister)
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die Todesstrafe findet in Irak breite Anwendung. Sie war 2003 von Paul Bremer, seinerzeit Leiter der Provisorischen Zivilverwaltung (Coalition Provisional Authority - CPA), für ein Jahr ausgesetzt, anschließend aber wieder verhängt worden. Seitdem sind im Irak mehrere hundert Menschen zum Tod verurteilt worden. Die Regierung gibt allerdings kaum Informationen über Hinrichtungen bekannt, sie veröffentlicht auch keine entsprechenden Statistiken. Berichten zufolge befinden sich derzeit mehrere hundert Menschen im Todestrakt. Amnesty International lehnt die Todesstrafe bedingungslos ab. Die Todesstrafe verstößt gegen zwei in Artikel 3 und 5 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankerte Menschenrechtsgrundsätze: Sie verletzt das Recht auf Leben und das Recht auf Schutz vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Strafe. Amnesty International betrachtet die Todesstrafe als äußerste Form grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Strafe.
Amnesty International hat die von bewaffneten Gruppen in Irak verübten Menschenrechtsverletzungen wiederholt verurteilt. Einige der registrierten Übergriffe wie etwa Entführungen, Folter und die Tötung von Zivilpersonen stellen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Amnesty International setzt sich unvermindert dafür ein, dass die Verantwortlichen für derartige Verbrechen vor Gericht zur Rechenschaft gezogen werden.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY

Expressing concern that the 11 people may not have received a fair trial according to international standards for fair trial.
Urging the authorities to declare an imminent moratorium on executions and to commute all death sentences of people on death row.
Insisting that, while recognizing that governments have an obligation to bring to justice those responsible for serious crimes, the death penalty violates the right to life and is the ultimate form of cruel, inhuman and degrading punishment, and should not be applied even for crimes of the greatest magnitude.

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<title>Drohende Hinrichtung</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=392</link>   
<pubDate>2012-01-20</pubDate>
<description>Herr LAU FAT-WAI
 EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Lau Fat-wai wurde in China wegen Drogenhandels zum Tode verurteilt. Derzeit liegt sein Fall dem Obersten Volksgerichtshof zur Überprüfung vor. Bestätigt das Gericht sein Todesurteil, könnte Lau Fat-wai innerhalb einer Woche hingerichtet werden.
Lau Fat-wai stammt aus Macao, einer weitgehend autonomen Sonderverwaltungsregion in China. Im April 2006 wurde er festgenommen und wegen Drogenhandels und -herstellung sowie illegalen Handels von Materialien zur Drogenherstellung angeklagt. Am 16. März 2009 verurteilte ihn das Mittlere Volksgericht von Guangzhou, im Südwesten Chinas, zum Tode. 13 weitere Mitangeklagte sind ebenfalls verschiedener Straftaten, darunter Herstellung und Handel von Drogen und unerlaubter Waffenbesitz, für schuldig befunden worden. Die Urteile reichen von dreijährigen Freiheitsstrafen bis hin zu Todesurteilen mit einem zweijährigen Strafaufschub.
Das Hohe Volksgericht der Provinz Guangdong bestätigte am 28. September 2011 das Urteil gegen Lau Fat-wai. Der Oberste Volksgerichtshof überprüft alle in China verhängten Todesurteile und verfügt über die Macht, diese zu bestätigen oder ein Wiederaufnahmeverfahren anzuordnen. Derzeit überprüft das Gericht den Fall Lau Fat-wai.
Lau Fat-wai befindet sich aktuell in der Haftanstalt Nr. 1 von Guangzhou. Nach Aussagen seiner Familienangehörigen war es ihnen seit seiner Inhaftierung im April 2006 nicht gestattet, Lau Fat-wai zu besuchen. Sie halten lediglich Briefkontakt.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

Ich appelliere an Sie, Lau Fat-wai nicht hinzurichten.
Sorgen Sie bitte dafür, dass Lau Fat-wai Zugang zu seiner Familie und jeder notwendigen medizinischen Versorgung erhält.
Ich appelliere an Sie, den Nationalen Volkskongress aufzufordern, ein rechtliches Verfahren für Gnadengesuche einzuführen und die Todesstrafe für alle Verbrechen ohne Gewaltanwendung abzuschaffen.
Außerdem fordere ich Sie auf, unverzüglich ein Hinrichtungsmoratorium in Kraft zu setzen mit dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen gemäß den UN-Generalversammlungsresolutionen 62/149 vom 18. Dezember 2007 , 63/168 vom 18. Dezember 2008 und 65/206 vom 21. Dezember 2010.

APPELLE AN
PRÄSIDENT DES OBERSTEN VOLKSGERICHTSHOFES
WANG Shengjun Yuanzhang
Zuigao Renmin Fayuan
27 Dongjiaomin Xiang
Bejingshi 100745
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear President / Sehr geehrter Herr Präsident)
Fax: (00 86) 10 6529 2345
VORSITZENDER DES STÄNDIGEN AUSSCHUSSES DES NATIONALEN VOLKSKONGRESSES
WU Bangguo Weiyuanzhang
Quanguo Renda Changwu Weiyuanhui
Bangongting, 23 Xijiaominxiang
Xichengqu, Beijingshi 100805
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Chairman / Sehr geehrter Herr Vorsitzender)
KOPIEN AN
REGIERUNGSCHEF DER SONDERVERWALTUNGSREGION MACAO
CHUI Sai On Fernando
Sede do Governo da RAEM
Avenida da Praia Grande
MACAO
(korrekte Anrede: Dear Chief Executive / Sehr geehrter Herr Regierungschef)
Fax: (00 853) 2872 6168
E-Mail: gce@raem.gov.mo
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S.E. Herrn Hongbo Wu
Märkisches Ufer 54
10179 Berlin
Fax: 030-27 58 82 21
E-Mail: de@mofcom.gov.cn
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
TodesstrafenkandidatInnen erhalten keinen fairen Prozess in China. Zwischen dem Gesetz, der Praxis und den internationalen Verpflichtungen, die die chinesische Regierung für internationale Standards für faire Gerichtsverfahren eingegangen ist, besteht ein großes Gefälle. Viele Angeklagte werden aufgrund von Geständnissen, die durch Folter erzwungen wurden, verurteilt. Anstatt die Schuld der Angeklagten zu beweisen, müssen diese in den meisten Fällen ihre Unschuld beweisen und haben nur beschränkten Zugang zu einem Rechtsbeistand.
Auf mindestens 55 Straftaten, darunter auch nicht-gewalttätige wie beispielsweise in Fällen von Drogenkriminalität, steht in China die Todesstrafe. Statistiken über Todesurteile sind ein Staatsgeheimnis. Amnesty International schätzt, dass China jährlich Tausende Personen, mehr als alle anderen Länder zusammen genommen, hinrichten lässt.
Seit Januar 2007 überprüft der Oberste Volksgerichtshof wieder alle Todesurteile. Dies war im Jahr 1982 abgeschafft worden. Nun müssen alle Todesurteile erneut durch den Obersten Volksgerichtshof, der das Urteil bestätigen oder ein Wiederaufnahmeverfahren anordnen kann, überprüft werden. Die chinesischen Behörden geben an, dass die Anzahl der Hinrichtungen seitdem gesunken sei, legen allerdings nach wie vor keine Statistiken hierzu vor, da diese als Staatsgeheimnis gelten. RechtswissenschaftlerInnen und JustizbeamtInnen schätzen den Rückgang der Hinrichtungen seit 2007 auf etwa 10 bis 15 Prozent jährlich. Solange die Vollstreckung der Todesstrafe in China eine geheime Angelegenheit ist, kann weder eine genaue Analyse durchgeführt noch eine Aussage darüber gemacht werden, ob die Anzahl der Hinrichtungen tatsächlich zurückgegangen ist.
In China gibt es für  zum Tode verurteilte Häftlinge keine Möglichkeit auf ein Begnadigungsverfahren, wenn sie bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY

Urging the Chinese authorities not to execute Lau Fat-wai.
Calling on the authorities to ensure that Lau Fat-wai has access to his family and any medical attention he may require.
Urging the National People's Congress to introduce a legal procedure for requesting clemency and to eliminate the death penalty for all non-violent crimes.
Urging the authorities to establish an immediate moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty, in line with UN General Assembly resolutions 62/149 of 18 December 2007, 63/168 of 18 December 2008 and 65/206 of 21 December 2010.

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<title>Wiederaufnahme von Hinrichtungen</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=390</link>   
<pubDate>2012-01-19</pubDate>
<description>130 zum Tode verurteilte Gefangene
darunter:
Angehörige der Sekte Aum Shinrikyo,
unter ihnen:
Herr CHIZUO MATSUMOTO alias SHOKO ASHARA
Herr SEIICHI ENDO
 EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Am 13. Januar 2012 wurde Ogawa Toshio zum japanischen Justizminister ernannt. Er sprach sich für eine Wiederaufnahme von Hinrichtungen aus. Zum ersten Mal seit 19 Jahren hatte Japan 2011 keine Todesurteile vollstreckt. Den rund 130 Insassen in der Todeszelle droht nun die Hinrichtung.
Am 15. Januar erklärte Ogawa Toshio, der neu gewählte Justizminister Japans, er plane die Wiederaufnahme von Hinrichtungen und sehe dies als eine Aufgabe seiner Amtsausführung an. Obwohl sein Vorgänger Hiraoka Hideo 2011 unter massiven Druck gesetzt worden war, die Vollstreckung von Todesurteilen anzuordnen, widersetze er sich diesem Druck. Dies begründete er damit, dass die Anwendung der Todesstrafe sorgfältiger überprüft werden müsse, bevor weitere Hinrichtungen ausgeführt werden.
Obwohl allen Insassen im Todestrakt die Hinrichtung droht, ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Anhänger der Sekte Aum Shinrikyo und ihr Anführer Chizuo Matsumoto (auch als Shoko Asahara bekannt) in unmittelbarer Gefahr sind, hingerichtet zu werden, gering. Grund dafür ist, dass sich das Sektenmitglied Hirata Makoto am 31. Dezember 2011 freiwillig der Polizei gestellt hat. Sein strafrechtliches Verfahren wird aller Voraussicht nach noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Artikel 475 der japanischen Strafprozessordnung schreibt vor, dass keine Hinrichtungen vor Beendigung aller Gerichtsverfahren der Mitangeklagten erfolgen dürfen.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE UND LUFTPOSTBRIEFE, MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

Ich fordere Sie auf, keine Hinrichtungsbefehle zu unterzeichnen und die Arbeitsgruppe zur Todesstrafe, die von der ehemaligen Justizministerin Keiko Chiba in Jahr 2010 eingerichtet wurde, zu unterstützen.
Bitte erlassen Sie unverzüglich ein Hinrichtungsmoratorium im Hinblick auf die vollständige Abschaffung der Todesstrafe und ermöglichen Sie eine öffentliche Diskussion über die Todesstrafe.

APPELLE AN
JUSTIZMINISTER
OGAWA Toshio
1-1-1 Kasumigaseki
Chiyoda-ku
Tokyo 100-8977
JAPAN
(korrekte Anrede: Dear Minister / Sehr geehrter Herr Minister)
Fax: (00 81) 33 592 7008
MINISTERPRÄSIDENT
NODA Yoshihiko
1-6-1 Nagata-cho, Chiyoda-ku
Tokyo 100-8968
JAPAN
(korrekte Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Ministerpräsident)
Fax: (00 81) 33 581 3883
E-Mail: über die Internetseite:
http://www.kantei.go.jp/foreign/forms/comment_ssl.html
KOPIEN AN
BOTSCHAFT VON JAPAN
S.E. Herrn Takahiro Shinyo
Hiroshimastraße 6
10785 Berlin
Fax: 030-2109 4222
E-Mail: info@botschaft-japan.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Japanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. Februar 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
In Japan erfolgen Exekutionen durch Erhängen und werden meist im Geheimen ausgeführt. Den Verurteilten wird lediglich einigen Stunden davor oder auch überhaupt nicht mitgeteilt, dass sie hingerichtet werden. Dies bedeutet, dass die Gefangenen, die bereits alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben, während der gesamten Zeit, die sie im Todestrakt sitzen, damit rechnen müssen, hingerichtet zu werden. Die Familien werden üblicherweise erst nach der Vollstreckung des Todesurteils informiert.
Amnesty International wendet sich ungeachtet der Art des Verbrechens, der Person des Täters oder der Hinrichtungsmethode bedingungslos gegen die Todesstrafe, da sie die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen ist und einen Verstoß gegen das Recht auf Leben darstellt. Zuletzt wurden am 28. Juli 2010 Todesurteile vollstreckt. Dabei wurden zwei Personen hingerichtet.
Nachdem der Leiter des Kabinettssekretariats, Osamu Fuhimura, den Justizminister gedrängt haben soll, die Hinrichtungen voranzutreiben, gab Justizminister Hideo Hiraoka im Oktober 2011 bekannt, dass er die Fälle aller zum Tode Verurteilten unabhängig voneinander bewerten werde. Amnesty International und das "Anti-Death Penalty Asia Network" (ADPAN) forderten den Justizminister auf, von der Todesstrafe abzusehen.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY

Urge the Minister of Justice not to sign any executions warrants, and to support the work of the study group on the death penalty which was established in the Ministry of Justice in 2010 by former Justice Minister Keiko Chiba.
Urge him to introduce a moratorium on executions in Japan and to encourage more national debate on the death penalty with a view to full abolition.

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<title>Todesurteil umgewandelt</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=391</link>   
<pubDate>2012-01-19</pubDate>
<description>Herr ROBERT GATTIS, 49 Jahre alt
Der Gouverneur des US-Bundesstaates Delaware hat das gegen Robert Gattis verhängte Todesurteil in eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung umgewandelt. Der Gouverneur traf die Entscheidung drei Tage vor der geplanten Hinrichtung. Robert Gattis sitzt bereits über 20 Jahre in der Todeszelle.
Am 20. Januar sollte Robert Gattis durch die Giftspritze hingerichtet werden. Er war schuldig gesprochen worden, im Mai 1990 Shirley Slay ermordet zu haben, mit der er eine sechsjährige Beziehung hatte. Der Begnadigungsausschuss des US-Bundesstaats Delaware teilte am 15. Januar mit, er empfehle Gouverneur Jack Markell mit einer Mehrheit von vier Stimmen bei einer Gegenstimme die Umwandlung des Todesurteils in eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung. Der Begnadigungsausschuss erklärte u.a., sollte "auch nur die Hälfte" der vorliegenden Erkenntnisse über die Kindheit von Robert Gattis und seinen sexuellen Missbrauch zutreffen, reiche dies für eine Begnadigung aus.
In einer Stellungnahme am 17. Januar äußerte sich der Gouverneur Jack Markell, er werde das Todesurteil in eine Freiheitsstrafe ohne vorzeitige Haftentlassung mit der Bedingung umwandeln, dass Robert Gattis auf "alle Rechtsmittel gegen den Schuldspruch und das umgewandelte Strafmaß verzichtet". Zudem sagte er, Robert Gattis werde "den Rest seines Lebens" in einem Hochsicherheitsgefängnis verbringen. Unter denjenigen, die sich für seine Begnadigung ausgesprochen haben, waren 25 ehemalige Richter und Staatsanwälte, ein Dutzend Geistliche und eine Reihe von Fachleuten für psychische Erkrankungen.
Der Gouverneur sagte, er habe der "ungewöhnlichen und womöglich historischen" Entscheidung des Ausschusses eine "großes Bedeutung" beigemessen. Der Ausschuss habe das Gnadengesuch "genauestens untersucht", die Vorgeschichte dieses Falls analysiert und die Stellungnahmen der Parteien und von Robert Gattis selbst "sorgfältig geprüft". Er erklärte, seine eigene Überprüfung des Falls habe ihn zu dem Entschluss geführt, dass "die Hinrichtung von Robert Gattis unter den Gesamtumständen nicht angemessen" sei. Er schloss sich der Mehrheit im Begnadigungsausschuss an, die dafür stimmte, dass die strafmildernden Beweise "ausreichend" für eine Begnadigung seien. Er sagte die Vergangenheit von Robert Gattis sei "eine der entsetzlichsten, von der ich bislang gehört habe".
Darüber hinaus erklärte der Gouverneur, seine Entscheidung sei "die schwierigste, die ich in meinem Amt bislang treffen musste", aber er glaube, es sei die richtige "unter den gegebenen Umständen" gewesen. Ihm sei bewusst, dass seine Entscheidung "den Familienangehörigen und Freunden von Shirley Slay viel Schmerz bereitet" und "dafür möchte ich mich entschuldigen".
Amnesty International wendet sich ungeachtet der Art des Verbrechens, der Person des Täters oder der Hinrichtungsmethode bedingungslos gegen die Todesstrafe und begrüßt die Umwandlung des Todesurteils von Robert Gattis. Die Organisation wird ihren Einsatz gegen die Todesstrafe in den USA und anderen Ländern fortsetzen. In den vergangenen Jahren ist die Zahl der Hinrichtungen in den USA zurückgegangen und der Oberste Gerichthof hat bestimmte Straftaten von der Todesstrafe ausgeschlossen. Die Zahlen der jährlichen Hinrichtungen sind im Vergleich zur Mitte der neunziger Jahre um ein Drittel zurückgegangen, und Umwandlungen von Todesurteilen durch Gouverneure sind, anders als in den Vorjahren, nicht mehr vollkommen auszuschließen - zumindest gilt dies für einige US-Bundesstaaten. Während es von 1977 bis 1998 insgesamt 36 Begnadigungen aus humanitären Gründen gab, stieg die Zahl von 1999 bis Januar 2012 auf 234 an. Lässt man die generellen Umwandlungen von Todesurteilen, die teilweise mehrere Personen betrafen, und die durch Gouverneure der US-Bundesstaaten New Mexico (1986), Ohio (1991), New Jersey (2007) und Illinois (2003 und 2011) erfolgten, außer acht, waren es von 1977 bis 1998 insgesamt 23 und von 1999 bis 2012 40.
2007 wurde die Todesstrafe in New Jersey, New Mexico und Illinois abgeschafft. Im November 2011 verhängte der Gouverneur von Ohio ein Hinrichtungsmoratorium. Dies sind hoffentlich Schritte hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe in den USA.
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Die VerteidigerInnen von Robert Gattis haben sich bei Amnesty International und allen UnterstützerInnen für die Aktionen und Appelle zugunsten von Robert Gattis bedankt.
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<title>Drohende Hinrichtung</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=388</link>   
<pubDate>2012-01-17</pubDate>
<description>YONG VUI KONG, 24-jähriger malaysischer Staatsbürger
YONG VUI KONG: © CNP EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Der junge Malaysier Yong Vui Kong befindet sich in einer Todeszelle in Singapur. Glücklicherweise wurde er 2011 nicht hingerichtet. Am 15. Januar versammelten sich seine FreundInnen und andere AktivistInnen öffentlich, um auf seinen bevorstehenden Geburtstag aufmerksam zu machen. Sie riskierten damit festgenommen zu werden. Mit der Wahl eines neuen Staatspräsidenten in Singapur besteht die Möglichkeit für eine Umwandlung des Todesurteils von Yong Vui Kong.
Am 15. Januar 2012 versammelten sich die FreundInnen und UnterstützerInnen von Yong Vui Kong im Hong-Lim-Park in Singapur, um seinen 24. Geburtstag im Voraus zu feiern. Öffentliche Versammlungen von AktivistInnen und MenschenrechtlerInnen finden in Singapur nur selten statt. Dort sind dieRechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung eingeschränkt. Dennoch versammelten sich an jenem Sonntag rund 70 Menschen, um auf den bevorstehenden Geburtstag von Yong Vui Kong aufmerksam zu machen und die Umwandlung seines Todesurteils zu fordern.
Yong Vui Kong hat nur einen Geburtstagswunsch: eine zweite Chance im Leben zu bekommen, nachdem er mehr als die Hälfte seines Lebens als Erwachsener in der Todeszelle zugebracht hat. Im Juli 2011, nachdem das Berufungsgericht von Singapur eine weiteres Rechtsmittel gegen sein Todesurteil zurückgewiesen hatte, Urteils ablehnte, schrieb er:
"Wenn morgen meine letzte Nacht ist, habe ich keine andere Wahl. Ich muss mich dieser Tatsache stellen. Letztendlich war ich derjenige, der einen Fehler begangen hat und diesen habe ich bereut. Sie fragen mich, ob ich Angst habe, ich denke, ich habe sie womöglich verloren, da ich mich daran gewöhne, dem Tod ins Gesicht zu sehen, ich habe nicht vergessen, dass ich in diesen vier kurzen Jahren, dem Tod mehrmals sehr nahe war. Ich bin viele Male "gestorben" (...)".
"Ich bin so dankbar dafür, dass man mir vergeben möchte, die Tatsache, dass ich bis heute leben durfte, ist mein größtes Glück."
Yong Vui Kongs Rechtsanwalt hat Rechtsmittel gegen das gegen Yong Vui Kong  verhängte Todesurteil  eingelegt, indem er die Verfassungsmäßigkeit der obligatorischen Todesstrafe für Drogendelikte in Frage stellte und eine juristische Überprüfung des Begnadigungsverfahrens forderte. Im April 2011 wurde dieses Rechtsmittel jedoch zurückgewiesen und die Hinrichtung von Yong Vui Kong stand kurz bevor. Seine letzte Hoffnung ist die Begnadigung durch den Präsidenten von Singapur, die dieser nur auf Empfehlung des Kabinetts gewähren kann. Berichten zufolge hat es bei Todesurteilen seit der Unabhängigkeit Singapurs 1965 nur sechs Begnadigungen gegeben.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

Bitte verhindern Sie die Hinrichtung von Yong Vui Kong.
Setzen Sie alle Hinrichtungen aus und treten Sie dafür ein, dass keine neuen Todesurteile verhängt werden. Dies wäre ein wichtiger Schritt in Richtung der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe. Heben Sie bitte die Gesetze auf, die die Todesstrafe bei bestimmten Straftaten zwingend vorschreiben.

APPELLE AN
STAATSPRÄSIDENT VON SINGAPUR
His Excellency Dr. Tony Tan Keng Yam
Office of the President
Orchard Road, Istana
Singapore 238823
SINGAPUR
(korrekte Anrede: Your Excellency / Exzellenz)
E-Mail: istana_general_office@istana.gov.sg
Oder füllen Sie das Kommentarformular des Staatspräsidenten aus: http://www.istana.gov.sg/content/istana/feedback.html
KOPIEN AN
THE ONLINE CITIZEN
Community in Singapur
(ein alternatives Nachrichtenforum für Singapur)
E-Mail: theonlinecitizen@gmail.com
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SINGAPUR
S. E. Herrn Kong Seng Jacky Foo
Voßstraße 17, 10117 Berlin
Fax: 030-2263 4375
E-Mail: singemb_ber@sgmfa.gov.sg
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch, Mandarin, Malaiisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 27. Februar 2012 keine Appelle mehr zu verschicken.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Nach den Anti-Drogen-Gesetzen von Singapur gilt jeder, der im Besitz von mehr als 2 Gramm Heroin angetroffen wird, als Drogenhändler. Diese Regelung verstößt gegen das Recht des Beschuldigten, bis zum Beweis seiner Schuld, als unschuldig zu gelten.
Das Anti-Drogen-Gesetz des Landes schreibt die Todesstrafe für den Handel mit mehr als 30 Gramm Heroin zwingend vor. Im Jahr 2007 erklärte Philip Alston, UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen: "Die Entscheidung des Gesetzgebers in Singapur zugunsten der obligatorischen Todesstrafe hält Richter davon ab, alle prozessrelevanten Fakten mit Blick darauf zu prüfen, ob im gegebenen Fall ein Todesurteil zulässig ist."
PLEASE WRITE IMMEDIATELY

Stop the execution of Yong Vui Kong.
Suspend all executions and the imposition of new death sentences as a step towards total abolition of the death penalty.
Revoke legislation establishing mandatory death sentences.

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</item>
<item>
<title>Umwandlung von Todesurteil</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=389</link>   
<pubDate>2012-01-17</pubDate>
<description>Herr ROBERT GATTIS, 49 Jahre alt
 EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN HINTERGRUNDINFORMATIONEN AUF ENGLISCH
Der Begnadigungsausschuss des US-Bundesstaates Delaware hat dem dortigen Gouverneur empfohlen, das gegen Robert Gattis verhängte Todesurteil in eine lebenslange Freiheitsstrafe umzuwandeln. Dem Gouverneur bleibt bis zum Tag der geplanten Hinrichtung am 20. Januar Zeit, eine Entscheidung zu treffen.
Der heute 49 Jahre alte Robert Gattis sitzt seit nunmehr fast zwei Jahrzehnten im Todestrakt ein. Er war schuldig gesprochen worden, im Mai 1990 Shirley Slay ermordet zu haben, mit der er eine sechsjährige Beziehung hatte. Der Begnadigungsausschuss von Delaware befasste sich am 9. Januar 2012 mit dem Fall von Robert Gattis und teilte am 15. Januar mit, er empfehle Gouverneur Jack Markell mit einer Mehrheit von vier Stimmen bei einer Gegenstimme die Umwandlung des Todesurteils in eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne die Möglichkeit der vorzeitigen Haftentlassung. Dem Gouverneur steht es frei, dieser Empfehlung zu folgen oder nicht.
Der Begnadigungsausschuss erläuterte die Gründe für sein Mehrheitsvotum. Unter Hinweis auf die über die Kindheit von Robert Gattis gewonnenen Erkenntnisse erklärte der Ausschuss: "Sollte auch nur die Hälfte dessen zutreffen, was uns über die Kindheit von Herrn Gattis berichtet worden ist, lässt sich festhalten, dass er von Familienangehörigen, die ihm gegenüber eine Fürsorgepflicht hatten, körperlich, seelisch und sexuell missbraucht worden ist. Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass Herr Gattis mehr als ein Jahr vor dem Mord an Frau Slay gegenüber Ärzten seine psychische Erkrankung und seine Neigung zu unkontrollierten Gewaltausbrüchen angesprochen hatte... Als Mitglieder des Begnadigungsausschusses müssen wir unser Gewissen sorgfältig prüfen. Wir glauben, dass ausreichende strafmildernde Umstände vorliegen, um eine Begnadigung in Betracht zu ziehen."
Aus der Stellungnahme ist ersichtlich, dass der Ausschuss bei seiner Entscheidungsfindung noch eine Reihe weiterer "gewichtiger" Faktoren abgewogen hat. So floss beispielsweise die Tatsache die Überlegungen ein, dass die Geschworenen im Prozess 1992 nicht einstimmig, sondern mit zehn gegen zwei Stimmen für die Todesstrafe votiert hatten. Zwei der damaligen Geschworenen hatten sich für eine lebenslange Freiheitsstrafe ausgesprochen. Neben Delaware lassen es nur noch die Gesetzgeber in Alabama und Florida zu, dass Todesurteile trotz Gegenstimmen auf der Geschworenenbank verhängt werden dürfen. Einige der Geschworenen im Prozess gegen Robert Gattis äußerten sich besorgt über die unterschiedliche Strafzumessung in Mordprozessen, die vor Gerichten im Bundesstaat Delaware verhandelt werden. Ihrer Einschätzung nach sind die Unterschiede "zu groß geworden und mit dem moralischen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar".
Robert Gattis äußerte bei seiner Anhörung vor dem Begnadigungsausschuss Reue über den gewaltsamen Tod von Shirley Slay. Er erklärte, entgegen seinen früheren Äußerungen sei es kein unverschuldeter Unglücksfall gewesen. Mittlerweile, so Robert Gattis, habe er sich aber verändert und hoffe sehr, weiterleben zu dürfen. "Ich bin nicht mehr der Robert Gattis, der Shirley Slay getötet hat. Der bin ich wahrlich nicht mehr."
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

Ich begrüße die vom Begnadigungsausschuss nach Anhörung der Sachlage getroffene Entscheidung, die Umwandlung des Todesurteils gegen Robert Gattis zu empfehlen.
Ich möchte meine Besorgnis darüber zum Ausdruck bringen, dass weder der Richter noch die Geschworenen über die Vergangenheit von Robert Gattis unterrichtet worden sind.
Ich weise auf die im Mehrheitsvotum des Begnadigungsausschusses formulierten Tatsachen hin, dass die Geschworenen im Prozess gegen Robert Gattis zu keinem einstimmigen Urteil gelangt sind und bei Mordprozessen in Delaware unterschiedliche Strafen verhängt werden.
Ich appelliere an Sie, das gegen Robert Gattis verhängte Todesurteil umzuwandeln.

APPELLE AN
GOUVERNEUR VON DELAWARE
Jack Markell
Tatnall Building, William Penn Street, 2nd Floor
Dover, DE 19901
USA (korrekte Anrede: Anrede: Dear Governor / Sehr geehrter Herr Gouverneur)
Fax: (001) 302 739 2775
E-Mail: http://smu.governor.delaware.gov/cgi-bin/mail.php?contact
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip Dunton Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle sofort, so dass sie noch vor dem 20. Januar 2012 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN AUF ENGLISCH
Robert Gattis's case for clemency before the Delaware Board of Pardons argued that the jury and the trial judge at his 1992 trial had heard little of his  "horrific past", namely that he had suffered "extreme and sustained sexual, physical abuse throughout his childhood - abuse, experts have concluded, that was 'catastrophic' to his development". A forensic psychologist who has reviewed Robert Gattis's background of abuse, neglect, abandonment, poverty and deprivation, and his history of self-harm and suicide attempts, has assessed him as suffering from, among other things, Post-Traumatic Stress Disorder and Major Depressive Order, linked to his severe childhood abuse.
This information on Robert Gattis's background was only revealed after 2006, after his ordinary appeals had been exhausted. In 2009, his lawyers filed motions in state and federal court seeking to reopen his case based on the new information. The lawyer who had represented Robert Gattis for over a decade in earlier state and federal appeals said that he was "frankly shocked" to learn of the level of abuse. He admitted his failure to "thoroughly investigate, uncover and present the information", and that his close professional and personal ties to one of the trial lawyers had "in all probability affected the level of scrutiny I brought to bear on his performance in representing Mr Gattis." The courts denied the motions, under technical rules that limit the authority of the courts to correct injustices.
Under Delaware law, "extreme emotional distress" is a recognized defence to capital murder. In 2009, the lawyers who had uncovered the history of abuse in Robert Gattis's childhood and adolescence presented this information to the trial lawyers and the mental health experts they had consulted before the trial. One of the experts said that if he been aware of Gattis's life history, "I would have concluded that Mr Gattis was likely under the influence of extreme emotional distress at the time of the offense". Another of the experts similarly stated that the new information demonstrated that "Mr Gattis's formative years were characterized by extreme sexual, physical and emotional abuse, in addition to poverty, neglect and abandonment? Mr Gattis's background and consequent emotional and mental deficits support a mental health defense to first-degree capital murder (extreme emotional disturbance)". A third expert wrote that if he had been provided with the information about Robert Gattis's background, he would have looked for evidence of whether the defendant was "under the influence of extreme emotional distress at the time of his offense, as both a guilt phase and penalty phase defense".
In a statement signed on 13 April 2009, the trial lawyer who had been responsible for investigating Robert Gattis's background said that "these new materials reveal that Mr Gattis's life was far more traumatic and chaotic than I previously realized", and that if he could try the case again, he would develop and present the "compelling defense" of "extreme emotional distress". He added that at the time the lawyers had not had "any formal training on how to defend a capital defendant", and that he now recognized that "the manner in which we handled capital cases at the time of Mr Gattis's trial was inadequate". The lawyer who had represented Robert Gattis for more than 10 years during the appeal process admitted that he was "frankly shocked to learn of the poverty, abuse, dysfunction, sexual improprieties and trauma suffered by my client". He said it put the case in "an entirely different light", light that was "stunning in its scope and profound in regard to missed opportunities at his trial and in his post-conviction proceedings."
According to his clemency petition, Robert Gattis has shown a "sustained commitment to rehabilitation", including through his positive influence on younger inmates and his relationship with his two sons. An expert on male victims of abuse has said that: "His current adjustment provides a glimpse of the person Robert could have been, if only appropriate interventions had been available to him when he was young". Four former prison officers who knew Robert Gattis have been supporting clemency.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY

Welcome the decision of the Board of Pardons, after conducting a hearing, to recommend clemency.
Express concern that the judge and jury never heard compelling evidence about Robert Gattis's background.
Note the Board majority's concern about the non-unanimous jury vote and the disparity in sentencing in murder cases in Delaware.
Call on Governor Markell to grant clemency to Robert Gattis.

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<title>Todesurteile aufgehoben</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=387</link>   
<pubDate>2012-01-11</pubDate>
<description>Herr 'ALI 'ABDULLAH HASSAN AL-SANKIS
Herr 'ABDULAZIZ 'ABDULRIDHA IBRAHIM HUSSAIN
Die von einem bahrainischen Militärgericht verhängten Todesurteile gegen 'Ali 'Abdullah Hassan al-Sankis und 'Abdulaziz 'Abdulridha Ibrahim Hussain wurden am 9. Januar 2012 aufgehoben. Die Fälle sind an ein Gericht der zivilen Justiz übertragen worden.
Am 9. Januar hat das Kassationsgericht von Bahrain die gegen 'Ali 'Abdullah Hassan al-Sankis und 'Abdulaziz 'Abdulridha Ibrahim Hussain verhängten Todesurteile aufgehoben. Die beiden Zivilisten waren am 28. April 2011 vom Gericht für Nationale Sicherheit erster Instanz, einem Militärgericht, zum Tod verurteilt worden. Das Gericht hatte sie schuldig gesprochen, während der Proteste gegen die Regierung im März zwei Polizisten getötet zu haben. Beide Männer legten gegen ihre Verurteilung Rechtsmittel ein, die jedoch am 22. Mai vom Militärberufungsgericht (National Safety Court of Appeal) abgewiesen wurden. Das Kassationsgericht leitete die Fälle an das Obere Berufungsgericht von Bahrain weiter. Das Datum des Berufungsverfahrens steht jedoch noch nicht fest.
Sowohl 'Ali 'Abdullah Hassan al-Sankis als auch 'Abdulaziz 'Abdulridha Ibrahim Hussain haben den Vorwurf erhoben, in der Haft gefoltert worden zu sein. Ihre "Geständnisse" waren vor Gericht gegen sie verwendet worden. Geständnisse, die unter Folter erzwungen wurden, dürfen jedoch nicht als Beweise bei Gerichtsverfahren verwendet werden. Dazu hat sich das Königreich Bahrain durch die Ratifizierung des UN-Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe verpflichtet.
Amnesty International wendet sich grundsätzlich und ohne jede Ausnahme gegen die Todesstrafe und vertritt den Standpunkt, dass Zivilpersonen nicht vor ein Militärgericht gestellt werden dürfen.
Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben. Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Amnesty International wird die Situation weiter beobachten. Sollten die Männer erneut zum Tode verurteilt werden, wird Amnesty International entsprechend reagieren.
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<title>Drohende Hinrichtung</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=386</link>   
<pubDate>2012-01-10</pubDate>
<description>Herr ROBERT GATTIS, 49 Jahre alt
 EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN HINTERGRUNDINFORMATIONEN AUF ENGLISCH
Am 20. Januar soll im US-Bundesstaat Delaware Robert Gattis wegen eines 1990 begangenen Mordes hingerichtet werden. Zum Zeitpunkt des Verbrechens war er 27 Jahre alt, heute ist er 49. Er sitzt bereits seit über 20 Jahren in der Todeszelle. Nun hat er ein Gnadengesuch eingereicht und beantragt die Umwandlung des Todesurteils.
Die 27-jährige Shirley Slay wurde in der Nacht vom 9. auf den 10. Mai 1990 gegen Mitternacht durch einen Kopfschuss in ihrer Wohnung getötet. Robert Gattis, mit dem sie eine sechsjährige Beziehung hatte, stellte sich am nächsten Tag selbst der Polizei und wurde des Mordes angeklagt. Die Gerichtsverhandlung fand im Jahr 1992 statt, dabei plädierten zehn der Geschworenen für die Todesstrafe wegen Mordes. Nur zwei stimmten gegen das Todesurteil. Am 29. Oktober 1992 verurteilte der Richter Robert Gattis zum Tode und erklärte, "nach Beurteilung sämtlicher Umstände, sowohl erschwerender als auch mildernder, wird in diesem Fall keine Gnade gewährt."
Zwei Jahrzehnte später wurde jetzt beim Begnadigungsausschuss von Delaware ein Gnadengesuch eingereicht, in dem die Umwandlung des Todesurteils in eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung beantragt wird. In dem Gnadengesuch wird geltend gemacht, dass die Geschworenen und die Richter kaum Kenntnis über Robert Gattis "entsetzliche Vergangenheit" hatten. Er war laut dem Gnadengesuch "während seiner gesamten Kindheit extremen und fortwährenden sexuellen und physischen Misshandlungen ausgesetzt, einem Missbrauch, der sich nach Angaben von Experten 'verhängnisvoll' auf seine Entwicklung auswirkte". Ein forensischer Psychologe analysierte Robert Gattis Vergangenheit, die von Missbrauch, Vernachlässigung, Armut und Entbehrung geprägt war und auch seine Selbstverletzungen und Suizidversuche und stellte fest, dass Robert Gattis aufgrund des Missbrauchs in seiner Kindheit unter anderem an posttraumatischen Belastungsstörungen und schwerer Depression leidet.
Diese Informationen wurden jedoch erst im Jahr 2006 aufgedeckt, nachdem alle Rechtsmittel, die Robert Gattis zur Verfügung standen, ausgeschöpft waren. Im Jahr 2009 stellten seine AnwältInnen aufgrund der neuen Informationen bei einem US-Bundesgericht einen Antrag auf Überprüfung. Der Anwalt von Robert Gattis, der ihn seit über einem Jahrzehnt in den Berufungsverfahren vor bundesstaatlichen und Bundesgerichten vertreten hatte, äußerte, er sei "sehr geschockt" über den exzessiven Missbrauch seines Klienten. Er räumte ein, die Informationen nicht "gründlich ermittelt, aufgedeckt und präsentiert" zu haben. Zudem sagte er, dass seine enge berufliche und persönliche Verbindung zu einem der Strafverteidiger "aller Wahrscheinlichkeit nach seine Beurteilung der Verteidigung von Robert Gattis beeinflusst habe. Das US-Bundesberufungsgericht lehnte den Antrag ab und argumentierte, die Informationen hätten bereits vorher durch eine "erforderliche Sorgfalt" aufgedeckt werden können.
Laut dem Gnadengesuch hat Robert Gattis für die Tat "stets Reue" sowie "fortwährende Bereitschaft zur Rehabilitierung" gezeigt, was durch seinen positiven Einfluss auf jüngere Haftinsassen und den Umgang mit seinen beiden Söhnen deutlich geworden sei. Ein Experte für männliche Missbrauchsopfer sagte "sein aktuelles Verhalten zeigt einen Ansatz von der Person, die Robert hätte sein können, wenn er als Kind Möglichkeiten der angemessenen Intervention erfahren hätte". Vier frühere Gefängniswärter, die Robert Gattis kannten, unterstützen sein Gnadengesuch. Der Gouverneur von Delaware, Jack Markell, kann die Hinrichtung aussetzen, jedoch ohne die Zustimmung des Begnadigungsausschusses das Todesurteil nicht umwandeln. Der Begnadigungsausschuss hat für den 9. Januar 2012 eine Anhörung angesetzt, die Entscheidung wird kurz danach erwartet.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE LUFTPOSTBRIEFE, FAXE ODER E-MAILS MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

Ich möchte meine Besorgnis darüber ausdrücken, dass weder die Richter noch die Geschworenen Kenntnis von Robert Gattis Vergangenheit hatten.
Bitte empfehlen Sie Gouverneur Jack Markell, das gegen Robert Gattis verhängte Todesurteil umzuwandeln.

APPELLE AN
BEGNADIGUNGSSAUSSCHUSS VON DELAWARE
Fax: (001) 302 739 3811
E-Mail: pardons@state.de.us
Anrede: Sehr geehrte Ausschussmitglieder
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BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip Dunton Murphy
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10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
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Bitte schreiben Sie Ihre Appelle sofort, so dass sie noch vor dem 20. Januar 2012 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
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Under Delaware law, "extreme emotional distress" is a recognized defence to capital murder. In 2009, the lawyers who had uncovered the history of abuse in Robert Gattis's childhood and adolescence presented this information to the trial lawyers and the mental health experts they had consulted before the trial. One of the experts said that if he been aware of Gattis's life history, "I would have concluded that Mr Gattis was likely under the influence of extreme emotional distress at the time of the offense". Another of the experts similarly stated that the new information demonstrated that "Mr Gattis's formative years were characterized by extreme sexual, physical and emotional abuse, in addition to poverty, neglect and abandonment? Mr Gattis's background and consequent emotional and mental deficits support a mental health defense to first-degree capital murder (extreme emotional disturbance)". A third expert wrote that if he had been provided with the information about Robert Gattis's background, he would have looked for evidence of whether the defendant was "under the influence of extreme emotional distress at the time of his offense, as both a guilt phase and penalty phase defense".
In a statement signed on 13 April 2009, the trial lawyer who had been responsible for investigating Robert Gattis's background said that "these new materials reveal that Mr Gattis's life was far more traumatic and chaotic than I previously realized", and that if he could try the case again, he would develop and present the "compelling defense" of "extreme emotional distress". He added that at the time the lawyers had not had "any formal training on how to defend a capital defendant", and that he now recognized that "the manner in which we handled capital cases at the time of Mr Gattis's trial was inadequate".  The lawyer who had represented Robert Gattis for more than 10 years during the appeal process admitted that he was "frankly shocked to learn of the poverty, abuse, dysfunction, sexual improprieties and trauma suffered by my client". He said it put the case in "an entirely different light", light that was "stunning in its scope and profound in regard to missed opportunities at his trial and in his post-conviction proceedings."
The death penalty in the USA is marked by arbitrariness, discrimination and error. The USA appears gradually to be turning against this punishment. There were 43 executions in the USA in 2011, compared to 46 in 2010 and 52 in 2009. A more marked decline can be seen in the annual death sentencing total which has fallen by about two-thirds since the mid-1990s. In 2011, the number of death sentences passed during the year fell below 100 for the first time since executions resumed in 1977, according to the Death Penalty Information Center.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY

Expressing concern that the judge and jury never heard compelling evidence about Robert Gattis's background;
Calling on the Board of Pardons to recommend that Governor Jack Markell grant clemency to Robert Gattis.

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<title>Gefahr der Hinrichtung</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=385</link>   
<pubDate>2012-01-09</pubDate>
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