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<title>Amnesty gegen die Todesstrafe</title>
<description>AI Urgent Actions</description>
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de</link>
<language>de</language>
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<title>Hinrichtungstermin: 16. September</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=245</link>   
<pubDate>2010-09-10</pubDate>
<description>GREGORY WILSON, 53-jähriger Afro-Amerikaner
Hinrichtungsraum: © Robert PrisemanGregory Wilson soll am 16. September im US-Bundesstaat Kentucky hingerichtet werden. Er sitzt seit über 20 Jahren in der Todeszelle.
Nach Angaben der Anklagebehörde verschleppten Gregory Wilson und Brenda Humphrey am 29. Mai 1987 die 36-jährige Deborah Pooley vor dem Restaurant, in dem sie arbeitete, mit vorgehaltenem Messer. Deborah Pooley wurde gezwungen, in ihr Auto zu steigen und später vergewaltigt und getötet. Ihren Leichnam fand man in einem Waldstück in Indiana, einem Nachbarbundesstaat von Kentucky. Der zur Tatzeit 30-jährige Gregory Wilson und die damals 34-jährige weiße US-Bürgerin Brenda Humphrey wurde 1988 gemeinsam vor Gericht gestellt. Die Anklage beantragte für beide die Todesstrafe. Gregory Wilson wurde zum Tode, Brenda Humphrey zu lebenslanger Haft verurteilt.
Der erste Pflichtverteidiger von Gregory Wilson legte Ende 1987 sein Mandat nieder. Ein weiterer Anwalt zog sich Mitte 1988 zurück. Daraufhin suchte der für das Verfahren zuständige Richter per Aushang vor dem Gerichtssaal nach einem neuen Verteidiger für Gregory Wilson. Es meldeten sich zwei Anwälte, an deren Qualifikation, einen Angeklagten zu verteidigen, dem die Todesstrafe droht, jedoch erhebliche Zweifel bestanden. Einer der Anwälte hatte noch nie zuvor die Verteidigung in einem Strafverfahren übernommen. Als Gregory Wilson erfuhr, dass die beiden Anwälte möglicherweise nicht über die erforderliche Qualifikation verfügten, lehnte er sie ab und beantragte andere Pflichtverteidiger. Der Richter setzte eine Anhörung an, beendete sie aber, nachdem er entschieden hatte, keine Beweise über die bisherige Arbeit eines der Anwälte zu hören, der sich zur Verteidigung von Gregory Wilson bereiterklärt hatte. Gegen diesen Anwalt waren unter anderem Vorwürfe wegen Amtsvergehen und unethischen Verhaltens erhoben worden.
Während des Gerichtsverfahrens erklärte Gregory Wilson erneut, er habe kein Vertrauen zu seinen Verteidigern, worauf der Richter antwortete, er könne sich auch selbst verteidigen. Gregory Wilson erwiderte darauf, er wisse aber nicht wie er dies tun solle, und erklärte, dass die Anwälte "mich nicht vertreten". Der Richter entschied dann, dass Gregory Wilson sich selbst verteidige. Gregory Wilson betonte, er tue dies aber nur, weil man ihm keine qualifizierten Rechtsbeistand zur Verfügung stelle. Das Verfahren wurde fortgesetzt. Als einzige Zeugin der Verteidigung wurde die Mitangeklagte Brenda Humphrey aufgerufen, die aussagte, Gregory Wilson habe das Opfer erwürgt. Die Schwester von Brenda Humphrey soll bei der Polizei ausgesagt haben, dass Brenda Humphrey ihr gegenüber erklärt habe, Deborah Pooley getötet zu haben. Die Schwester wurde allerdings nicht als Zeugin aufgerufen, und Zeugen der Anklage wurden nicht ins Kreuzverhör genommen.
Am 2. September lehnte ein Richter zwei Anträge auf Aussetzung der Hinrichtung ab. In einem der Anträge wurde vorgebracht, Gregory Wilson habe eine "geistige Behinderung" und seine Hinrichtung verstoße deshalb gegen die Verfassung. Der Richter verwies darauf, dass im Alter von 14 Jahren ein Intelligenzquotient von 62 bei Gregory Wilson festgestellt worden sei und dass er "leicht zurückgeblieben" sei. Den Antrag lehnte der Richter aber dennoch ohne Anhörung ab. Auch einen Antrag auf einen DNA-Test der am Tatort sichergestellten Beweise wies er zurück.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

Ich bin mir der Schwere des Gregory Wilson zur Last gelegten Verbrechens - die Vergewaltigung und Ermordung von Deborah Pooley - bewusst.
Ich spreche mich jedoch entschieden gegen die Todesstrafe aus.
Zudem möchte ich anmerken, dass erhebliche Zweifel an der Qualifikation der Anwälte bestanden, die zur Verteidigung von Gregory Wilson bestellt wurden. Auch seine Entscheidung, sich selbst zu verteidigen, muss in Frage gestellt werden, da sie offenbar nur auf die mangelnde Kompetenz seiner Pflichtverteidiger beruhte.
Auch möchte ich darauf hinweisen, dass die Hinweise auf verminderte geistige Fähigkeiten bei Gregory Wilson ohne eine Anhörung zurückgewiesen wurden.
Ich appelliere an Sie, das Todesurteil gegen Gregory Wilson umzuwandeln.

APPELLE AN
GOUVERNEUR VON KENTUCKY
Governor Steve Beshear
Commonwealth of Kentucky
700 Capitol Avenue, Suite 100
Frankfort, Kentucky 40601,
USA
(korrekte Anrede: Dear Governor)
Fax: (001) 502 564 2517
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip D. Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle sofort, so dass sie noch vor dem 16. September 2010 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
* Acknowledging the seriousness of the crime for which Gregory Wilson was sentenced to death;

Noting the serious concerns that have been raised surrounding the qualifications of his court appointed trial lawyers and the validity of his subsequent decision to represent himself rather than be represented by them;
noting that Gregory Wilson's claim of mental retardation has been dismissed without a hearing;
Calling on the Governor to stop this execution and to commute Gregory Wilson's death sentence.

HINTERGRUNDINFORMATIONEN AUF ENGLISCH:
Like all people charged with a  criminal offence, a person charged with a capital crime has the right under international law to be represented by counsel of choice at trial and on appeal. If counsel is appointed free of charge, the accused is not entitled to an absolute right of choice. However, the UN Human Rights Committee, the expert body established under the International Covenant on Civil and Political Rights to oversee its implementation, has said that in death penalty cases the accused should be represented by counsel of choice, even if it requires adjournment of proceedings. In Gregory Wilson's case, the appeal courts have rejected the claim that his waiver of his right to counsel was invalid because he was forced to choose between representing himself and being defended by allegedly incompetent lawyers. In 2008, the Sixth Circuit Court of Appeals ruled that "indigent defendants do not have the right to counsel of their choice". It also ruled that "To the extent [the two lawyers] failed to act during trial, Wilson merely suffered the consequences of his decision to [represent himself]".
There have been three executions in Kentucky since the USA resumed judicial killing in 1977. Kentucky's current method of execution is lethal injection. In April 2008, the US Supreme Court upheld the constitutionality of the method of lethal injection used by Kentucky and most other US states with the death penalty, involving the use of three drugs. In November 2009, the Kentucky Supreme Court again halted executions in the state on the grounds that the authorities had not followed the proper administrative process when adopting its lethal injection protocol. The state Department of Corrections re-implemented the protocol in May 2010. A judge is currently considering whether this has ended the Supreme Court's November 2009 injunction.
Amnesty International opposes the death penalty unconditionally in all cases, regardless of the crime or the method used to kill the prisoner.  The USA has carried out 1,224 executions since 1977. There have been 36 executions in the USA this year.
Another issue raised on appeal concerned the relationship between Brenda Humphrey and another of the judges in the courthouse where the trial took place. According to information which emerged in 2001, she and the judge in question had a sexual relationship from 1985, she had called him after her arrest in the Pooley murder case, and she had continued to see him in his chambers after each day of the 1988 trial. In 2002 the prosecutor admitted that he had seen a letter sent from the judge to Brenda Humphrey after her arrest in 1987, the contents of which he said were along the lines of "things will work out". While the prosecutor admitted that the letter was unusual, he said that it did not lead him to think there was an intimate relationship between the defendant and that judge. In its ruling upholding Gregory Wilson's death sentence in 2008, the Sixth Circuit Court of Appeals ruled that the prosecution's failure to disclose the fact that the judge and Brenda Humphrey were corresponding had not prejudiced Gregory Wilson by denying him an opportunity to impeach his co-defendant's credibility. It said that "Wilson had ample opportunity and motive to cross-examine Humphrey without knowing about the affair. Humphrey was facing the death penalty and attempted to minimize her role in the crimes by shifting blame for the murder to Wilson. Given the opportunity to cross-examine Humphrey, Wilson declined."
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<title>Todesurteil umgewandelt</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=244</link>   
<pubDate>2010-09-06</pubDate>
<description>KEVIN KEITH, 46-jähriger Afroamerikaner
Kevin Keith wird nicht wie vorgesehen am 15. September hingerichtet. Am 2. September hat der Gouverneur des US-Bundesstaates Ohio das Todesurteil gegen Kevin Keith in eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung umgewandelt.
Kevin Keith war im Mai 1994 zum Tode verurteilt worden. Ihm wurde vorgeworfen, drei Monate zuvor Frau Marichell Chatman, deren siebenjährige Tochter Marchae Chatman sowie Linda Chatman, die Tante von Marichell, erschossen zu haben. Die Tat wurde in der Wohnung von Marichell Chatman in Bucyrus im Bundesstaat Ohio begangen. Auf zwei jüngere Cousins von Marichell und ihren Freund Richard Warren wurde ebenfalls geschossen, doch sie überlebten. Kevin Keith hat kontinuierlich seine Unschuld beteuert.
Am 2. September erklärte Gouverneur Ted Strickland, er werde der einstimmigen Empfehlung des Begnadigungsausschusses von Ohio vom 19. August, Kevin Keith keine Gnade zu gewähren, nicht Folge leisten. In einer öffentlichen Erklärung räumte Gouverneur Strickland ein, dass zwar Indizienbeweise vorliegen, die die Beteiligung von Kevin Keith an den Morden nahe legen. "Jedoch wurden gehäuft berechtigte Zweifel an den Beweisen für die Verurteilung und den vorangehenden Ermittlungen geäußert. Problematisch ist insbesondere, dass die Verurteilung von Herrn Keith in erster Linie auf der Verknüpfung bestimmter Aussagen von Augenzeugen mit forensischem Beweismaterial beruht, zu denen entscheidende Fragen aufgeworfen worden sind. Daneben beunruhigt mich, dass man keine umfassenden Ermittlungen zu anderen Tatverdächtigen angestellt hat".
In der Erklärung des Gouverneurs heißt es weiter: "Das Rechtsmittelverfahren von Herrn Keith ist noch anhängig und könnte im Prinzip letzten Endes zu einer vollständigen Aufhebung des Urteils gegen den Angeklagten führen. Es besteht jedoch die Gefahr, dass bei einem solchen Verfahren die Strafverfolgungsorgane und/oder die Gerichte keine umfassende Überprüfung des Falles, die auch Ermittlungen zu anderen Tatverdächtigen einschließen würde, durchführen. Dies wäre bedauerlich, da in diesem Fall eine faire und umfassende Untersuchung aller bislang unbeantworteten Fragen durch ein Gericht unabdingbar ist. Unter diesen Umständen kann ich der Hinrichtung von Herrn Keith nicht zustimmen. Deshalb habe ich entschieden, das gegen Kevin Keith verhängte Todesurteil in eine lebenslange Freiheitsstrafe ohne Bewährung umzuwandeln".
Die AnwältInnen von Kevin Keith, die die Begnadigung ihres Mandanten gefordert hatten, begrüßten die Entscheidung des Gouverneurs. In einer gemeinsamen Erklärung machten sie allerdings deutlich, dass sie ihre Arbeit hiermit nicht für beendet erachten: "Herr Keith befindet sich nach wie vor wegen eines Verbrechens in Haft, das er nicht begangen hat und das bislang nicht aufgeklärt wurde. Dieselben zwingenden Gründe, die das heutige Vorgehen von Gouverneur Strickland rechtfertigen, verdeutlichen auch die Notwendigkeit, ein neues faires Verfahren für Herrn Keith anzustrengen. So gibt es inzwischen neues Beweismaterial, bislang vom Staat zurückgehaltene Beweise wurden bekannt, und mithilfe fortgeschrittener Technik können TäterInnen durch AugenzeugInnen mittlerweile besser identifiziert werden. Alle diese Aspekte deuten darauf hin, dass Kevin Keith unschuldig ist.... Durch die Umwandlung der Todesstrafe in eine lebenslange Freiheitsstrafe wurde der Gerechtigkeit noch nicht genüge getan".
Die AnwältInnen des Angeklagten bedanken sich bei den zahlreichen Menschen, die sich für die Begnadigung von Kevin Keith eingesetzt haben. Ihren Angaben zufolge haben 25 000 Menschen online an Unterschriftenaktionen teilgenommen und "allein in den letzten zwei Wochen gingen mehr als 7 000 Briefe bei Gouverneur Strickland ein, in denen man ihn aufgefordert hat, Kevin Keith zu begnadigen".
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind derzeit nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die Appelle geschrieben haben.
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<title>Hinrichtungstermin: 10. September</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=242</link>   
<pubDate>2010-08-30</pubDate>
<description>Herr CAL BROWN
 HINTERGRUNDINFORMATIONEN EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN WEITERE HINTERGRUNDINFORMATIONEN AUF ENGLISCH:
Der 52-jährige US-Bürger Cal Brown soll am 10. September im US-Bundesstaat Washington nach 16 Jahren in der Todeszelle hingerichtet werden. Dies wäre die erste Hinrichtung in diesem Bundesstaat seit neun Jahren und erst die fünfte seit 1963.
Am 27. Mai 1991 fand die Polizei im Bundesstaat Washington die Leiche der 21-jährigen Holly Washa im Kofferraum ihres Wagens. Sie hatten einen Hinweis der Polizei in Kalifornien erhalten, die damit Angaben von Cal Brown nachging, der festgenommen worden war, weil man ihn verdächtigte, eine andere Frau entführt, vergewaltigt und den Versuch unternommen zu haben, sie zu töten. Cal Brown hatte der Polizei gegenüber ausgesagt, Holly Washa entführt, ausgeraubt, vergewaltigt, gefoltert und ermordet zu haben. Anschließend erklärte er sich in Kalifornien des versuchten Mordes für schuldig und wurde dort zu lebenslanger Haft verurteilt. Man überstellte ihn dann in den Bundesstaat Washington. Dort stellte man ihn wegen des Mordes an Holly Washa vor Gericht und verurteilte ihn am 28. Januar 1994 zum Tode.
Bei der Auswahl der Geschworenen können aufgrund einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofs von 1968 in den USA diejenigen Bürger_innen von der Staatsanwaltschaft abgelehnt werden, die "sich unwiderruflich verpflichtet fühlen", gegen die Todesstrafe zu stimmen. 1985 fügte der Oberste Gerichtshof den Passus hinzu, dass Geschworene auch abgelehnt werden können, wenn ihre Gefühle hinsichtlich der Todesstrafe "die Erfüllung der Aufgaben als Geschworene in Übereinstimmung mit ihren Anweisungen und dem Eid unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen würden". 2006 hob das US-Berufungsgerichts des 9. Bezirks das Todesurteil gegen Cal Brown mit der Begründung auf, das ein angehender Geschworener rechtswidrig von der Geschworenenauswahl ausgeschlossen worden sei. Der Betreffende hatte gesagt, dass er glaube, die Todesstrafe sei in "schweren Fällen angemessen" und dass er erschwerende und mildernde Umstände erwägen würde. Das Gericht des 9. Bezirks stellte fest: "Entscheidend ist, dass er zusicherte, dem Gesetz ohne Einschränkung zu folgen."
Der Bundesstaat hatte sich jedoch mit der Begründung gegen den Geschworenen ausgesprochen, er sei zu sehr abgeneigt, die Todesstrafe zu verhängen. Der Richter des Verfahrens gestattete der Staatsanwaltschaft, ihn auszuschließen. Sein Ausschluss, so befand das Gericht des 9. Bezirks, bedeutete, dass "das Todesurteil gegen Brown keinen Bestand haben kann."
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die Todesstrafe im US-Bundesstaat Washington geriet in die Kritik, nachdem es Gary Ridgway 2003 gelungen war, durch ein Schuldeingeständnis dem Todesurteil zu entgehen. Er bekannte sich schuldig, 48 Frauen ermordet zu haben. Die Tatsache, dass er zu lebenslanger Haft verurteilt wurde, während andere wegen Verbrechen mit weit weniger Opfern hingerichtet wurden, führte nach einer Einschätzung des Obersten Gerichtshofs der USA aus dem Jahr 2006 dazu, dass "viele in unserer Gesellschaft nun eindeutig in Frage stellen, ob die proportional fair gegen einen anderen Angeklagten angewendet werden kann. Dennoch hielt das Gericht die Todesstrafe im Bundesstaat weiterhin aufrecht.
Die fünf Richter, die die Mehrheitsentscheidung vertraten, erklärten, die Bedeutung der moralischen Frage nicht herunterspielen zu wollen, aber es sei "eine Frage, die dem Volk und seinen gewählten Vertretern überlassen werden solle". Die vier Richter, die eine abweichende Meinung vertraten, machten geltend: "Wenn Gary Ridgway, der schlimmste Massenmörder in der Geschichte des Bundesstaates, der Todesstrafe entkommt, werden schwere Fehler offenbar ...". Sie verwiesen auf weitere Fälle, in denen sie Willkürentscheidungen sahen. "Die Todesstrafe ist wie ein Blitz, einige Angeklagte werden getroffen, andere nicht".
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE, E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

Ich möchte die Ermordung von Holly Washa mit diesem Schreiben auf keinen Fall verharmlosen.
Doch möchte ich anmerken, dass schwerwiegende Einwände gegen die Auswahl der Geschworenen bei Cal Browns Verfahren erhoben wurden.
Auch möchte ich an den Bundesstaat Washington appellieren, nach fast einem Jahrzehnt ohne die Verhängung der Todesstrafe nicht wieder einen Schritt zurückzugehen und ein Todesurteil zu vollstrecken.
Ich denke dabei auch an die großen Bedenken, die nach dem Fall von Gary Ridgway hinsichtlich der Gerechtigkeit der Todesstrafe aufgekommen sind.
Ich appelliere an Sie, das Todesurteil gegen Cal Brown in lebenslange Haft umzuwandeln.

APPELLE AN
GOUVERNEUR VON WASHINGTON
Governor Chris Gregoire, Office of the Governor
PO Box 40002, Olympia, WA 98504-0002,
USA
(korrekte Anrede: Dear Gouverneur)
E-Mail: über die Webseite http://www.governor.wa.gov/contact/default.asp
Fax: 001 360-753-4110
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip D. Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle sofort, so dass sie noch vor dem 10. September 2010 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY

Acknowledging the seriousness of the crime for which Cal Brown was sentenced to death;
Noting the serious concerns that have been raised about the jury selection at Cal Brown's trial;
Urging that Washington State not take the backward step of carrying out an execution after nearly a decade without one;
Noting the concerns raised about the fairness of the death penalty in the wake of the Gary Ridgway case;
Calling for commutation of Cal Brown's death sentence.
WEITERE HINTERGRUNDINFORMATIONEN AUF ENGLISCH:
In 1998, the UN Special Rapporteur on extrajudicial, summary or arbitrary executions expressed concern that in the USA, "while the jury system was intended to represent the community as a whole, the community can hardly be represented when those who oppose the death penalty or have reservations about it seem to be systematically excluded from sitting as jurors."  As early as 1986, the US Supreme Court had itself acknowledged evidence from numerous studies that the "death qualification" of capital jurors "produces juries somewhat more 'conviction-prone' than 'non-death-qualified' juries." In 1998, a review of existing research indicated that a "favourable attitude towards the death penalty translates into a 44 per cent increase in the probability of a juror favouring conviction." Another expert review in 1998 concluded that "death-qualified jurors, regardless of the standard, are more conviction-prone, less concerned with due process, and they are more inclined to believe the prosecution than are excludable jurors." In 2008, US Supreme Court Justice John Paul Stevens, with more than 30 years experience on the Court  (he retired earlier this year), said that "the process of obtaining a 'death qualified jury' is really a procedure that has the purpose and effect of obtaining a jury that is biased in favour of conviction." Justice Stevens authored the dissent in the Cal Brown case.

There have been four executions in Washington State since the USA resumed judicial killing in 1977. Its first execution was in 1993, which was the first execution in the state since 1963. The last person to be executed was James Ellege in August 2001. Like three of the four men put to death in the state since 1977, Ellege had given up his appeals and "volunteered" for execution.  The last "non-consensual" execution in Washington State was that of Charles Campbell, hanged in May 1994. Cal Brown is one of eight men on death row in Washington State.
Washington State's current method of execution is lethal injection. Earlier this year, the Department of Corrections abandoned its three-drug method and adopted a new, one-drug protocol. Under the old method, sodium thiopental (an anaesthetic), pancuronium bromide (a paralytic agent) and potassium chloride (a heart-attack inducing agent) were used to kill the prisoner. Under the new protocol, the inmate is killed with a single large dose (five grams) of sodium thiopental. On 29 July 2010, the state Supreme Court dismissed as moot a lawsuit that had been brought by death row inmates challenging the three-drug method. Cal Brown's lawyers are seeking a stay of execution in order to challenge the new lethal injection method.
Amnesty International opposes the death penalty unconditionally in all cases, regardless of the crime or the method used to kill the prisoner.  The USA has carried out 1,224 executions since 1977. There have been 36 executions in the USA this year.
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<title>Begnadigung fordern!</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=241</link>   
<pubDate>2010-08-25</pubDate>
<description>KEVIN KEITH, 46-jähriger Afroamerikaner
Todestrakt in Illinois: © APGraphics EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN
Der Begnadigungsausschuss des Bundesstaates Ohio hat das Gnadengesuch von Kevin Keith abgelehnt. Die Hinrichtung des 46-jährigen Afroamerikaners ist für den 15. September 2010 anberaumt worden. Der wegen dreifachen Mordes zum Tod verurteilte Mann bestreitet seine Beteiligung an dem Verbrechen. Nun kann ihn nur noch der Gouverneur von Ohio begnadigen.
Am 19. August gab der Begnadigungsausschuss von Ohio seine ohne Gegenstimmen getroffene Entscheidung bekannt, den Antrag von Kevin Keith auf Umwandlung seines Todesurteils abzulehnen. Bei Fällen, in denen der Gefangene seine Unschuld beteuert, meint der Ausschuss : "Wir sind der Auffassung, dass sowohl die Erkenntnisse der Geschworenen und des Verfahrens als auch die Ergebnisse späterer Überprüfungen in erheblichem Maße berücksichtigt werden sollen." Der Gouverneur ist an die Empfehlungen des Ausschusses nicht gebunden. Der amtierende Gouverneur Strickland hat erklärt, dass er einige Aspekte des Verfahrens gegen Kevin Keith als "beunruhigend" empfinde.
Kevin Keith war im Mai 1994 schuldig gesprochen worden, drei Monate zuvor Frau Marichell Chatman, deren siebenjährige Tochter Marchae Chatman sowie Linda Chatman, die Tante von Marichell, erschossen zu haben. Die Tat wurde in der Wohnung von Marichell Chatman in Bucyrus im Bundesstaat Ohio begangen. Auf zwei jüngere Cousins von Marichell und ihren Freund Richard Warren wurde ebenfalls geschossen, doch sie überlebten. Die Staatsanwaltschaft stützte sich in ihrer Argumentation im Wesentlichen darauf, dass Richard Warren während seines Krankenhausaufenthalts Kevin Keith als den Täter benannt hatte. Unmittelbar nach dem Verbrechen hatte er allerdings gegenüber vier Personen erklärt, den maskierten Schützen nicht erkannt zu haben. Mehrere US-Sachverständige auf dem Gebiet der Identifizierung von Tatverdächtigen durch Augenzeugen haben darauf hingewiesen, dass hierbei immer wieder Irrtümer auftreten, die maßgeblich zu Fehlurteilen in den USA beitragen. Nach Einschätzung der Sachverständigen war die Identifizierung von Keith durch Richard Warren "von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst", unter anderem durch suggestive Verhörmethoden der Polizei. Obgleich der Begnadigungsausschuss einräumte, dass es von der Polizei "suggestiv" gewesen sei, Richard Warren die Fotos zu zeigen, gelangte er zu dem Schluss: "Aus den Unterlagen ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Zeugenaussage von Richard Warren und seine rückblickende Wahrnehmung der Ereignisse das Ergebnis suggestiver oder zielorientierter Einflussnahme gewesen sind".
Im Jahr 2009 hatten drei Richter am Berufungsgericht des 6. Gerichtsbezirks mehrheitlich die Möglichkeit der Prüfung bislang nicht vorgebrachten Beweismaterials verneint. Dazu zählten überzeugende Anhaltspunkte, die auf einen anderen Tatverdächtigen als Kevin Keith hindeuteten. Der Richter, der für die Prüfung stimmte, führte in seinem abweichenden Urteil aus: "Jeder an den Fakten orientierte Ermittler muss schwere und begründete Zweifel haben, ob Keith (oder der andere Verdächtige) die Morde begangen hat. Unter diesen Umständen kann Keith eindeutig und überzeugend begründen, dass ein Ermittler, der sich von den Fakten leiten lässt, ihn nicht des dreifachen Mordes für schuldig erachten kann." Mittlerweile haben sich tausende Menschen für Kevin Keith eingesetzt, unter ihnen mehrere ehemalige Richter und Staatsanwälte der einzelnen Bundesstaaten und des Bundes. Dazu zählen Herbert Brown, ehemals Richter am Obersten Gericht von Ohio, sowie Jim Petro, der frühere Generalstaatsanwalt des Bundesstaats. Jim Petro äußerte sich zu dem Vorgang mit den Worten: "Ich bin äußerst bestürzt darüber, dass der Staat Ohio womöglich einen unschuldigen Menschen hinrichten wird".
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Ich möchte darauf hinweisen, dass Kevin Keiths Schuld ernsthaft in Zweifel gezogen wird.
Ich möchte Sie an die Unzuverlässigkeit von Augenzeug_innen erinnern, die in diesem Fall großes Gewicht haben.
Ich appelliere an Sie, Herr Gouverneur, keine so endgültige Bestrafung zuzulassen und daher das Todesurteil gegen Kevin Keith umzuwandeln.

APPELLE AN
GOUVERNEUR VON OHIO
Governor Ted Strickland
Governor's Office, Riffe Center, 30th Floor
77 South High Street
Columbus, OH 43215-6108
USA
(korrekte Anrede: Dear Governor)
Fax: (001) 614 466 9354
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BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip D. Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle sofort, so dass sie noch vor dem 15. September 2010 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY

Noting the serious doubts that have been raised about Kevin Keith's guilt;
Noting the fallibility of eyewitness identification, central to the prosecution's case here;
Calling on the Governor not to allow this irreversible penalty to be carried out and to commute Kevin Keith's death sentence.

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</item>
<item>
<title>Hinrichtung vollstreckt</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=240</link>   
<pubDate>2010-08-24</pubDate>
<description>Herr JOSÉ ABESO NSUE
Herr MANUEL NDONG ANSEME
Herr ALIPIO NDONG ASUMU
Herr JACINTO MICHÁ OBIANG
José Abeso Nsue, Manuel Ndong Anseme, Alipio Ndong Asumu und Jacinto Michá Obiang wurden am 21. August zum Tode verurteilt. Man hat die Todesstrafe - offenbar binnen einer Stunde nach Urteilsverkündung - vollstreckt. Das Gerichtsverfahren war unfair.
Berichten zufolge hat José Abeso Nsue gefordert, seine Familie vor der Hinrichtung sehen zu dürfen. Ein Militärangehöriger wurde daraufhin losgeschickt, um seine Frau und einen seiner Söhne zu holen. Als diese jedoch am "Playa Negra"-Gefängnis in Malabo ankamen, wo die Männer zuvor inhaftiert waren, teilte man ihnen mit, sie könnten den Gefangenen nicht mehr sehen, da sie zu spät kämen. Die Familie durfte den Leichnam nicht selbst bestatten. Gegen 24 Uhr wurden die Leichen der vier Männer auf dem Friedhof von Malabo beigesetzt.
Die vier Flüchtlinge und ehemaligen Militärangehörigen waren im Januar 2010 in Benin entführt worden. Berichten zufolge hatte man sie unter Folter zu "Geständnissen" gezwungen. Zu keiner Zeit haben die äquatorialguineischen Behörden die Inhaftierung der Männer offiziell bestätigt. Zwischen dem 14. und dem 16. August waren die Männer in Malabo vor ein Militärgericht (Consejo de Guerra) gestellt worden. Am 21. August hat man sie "der Durchführung eines Angriffs auf das Staatsoberhaupt und auf RegierungsvertreterInnen und des Verrats und Terrorismus" schuldig befunden und zum Tode verurteilt. Die Urteile wurden in ihrer Abwesenheit verkündet.
Durch die Hinrichtung blieb ihnen das Recht, in Übereinstimmung mit internationalen Standards Rechtsmittel gegen das Todesurteil einzulegen, sowie das Recht, ein Gnadengesuch einzureichen und die Umwandlung der Todesstrafe zu fordern, verwehrt.
Amnesty International verurteilt die Hinrichtung der vier Männer.
Vielen Dank allen, die mit Appellschreiben versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.
</description>
</item>
<item>
<title>Drohende Todesstrafe</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=243</link>   
<pubDate>2010-08-24</pubDate>
<description>Herr JOSÉ ABESO NSUE
Herr MANUEL NDONG ANSEME
Herr ALIPIO NDONG ASUMU
Herr JACINTO MICHÁ OBIANG
 HINTERGRUNDINFORMATIONEN EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN
Vier äquatorialguineische Flüchtlinge, die im Januar in Benin verschleppt worden waren, wurden zwischen dem 14. und dem 16. August in Äquatorialguinea vor ein Militärgericht gestellt. Neben Verrat wird ihnen vorgeworfen, die Ermordung des Präsidenten des Landes geplant zu haben. Sollte man sie für schuldig befinden, droht ihnen die Todesstrafe.
Die vier Flüchtlinge und ehemaligen Militärangehörigen José Abeso Nsue, Manuel Ndong Anseme, Alipio Ndong Asumu und Jacinto Michá Obiang waren im Januar in Benin entführt worden. Berichten zufolge hat man sie unter Folter zu "Geständnissen" gezwungen. Zu keiner Zeit haben die äquatorialguineischen Behörden die Inhaftierung der Männer offiziell bestätigt. Ihre Gerichtsverhandlung war zwar öffentlich, Zeitpunkt und Ort der Verhandlung wurden jedoch nicht bekannt gegeben.
In einem Schnellverfahren wurden die Männer zwischen dem 14. und dem 16. August in Malabo vor ein Militärgericht (Consejo de Guerra) gestellt. Neben Verrat warf man ihnen vor, die Ermordung des Präsidenten Obiang Nguema geplant zu haben. Diese Anklagen bezogen sich auf einen mutmaßlichen Angriff auf den Präsidentenpalast im Februar 2009. Zwei Militärangehörige, die offenbar über keine juristische Ausbildung verfügen, wurden mit ihrer Verteidigung beauftragt. Während des Prozesses bestätigten die Männer zwar ihre unter Folter abgegebenen "Geständnisse", an dem Angriff beteiligt gewesen zu sein, erklärten jedoch, sie hätten lediglich Geld aus dem Palast stehlen wollen. Die Anklagebehörde hat die Todesstrafe für die Angeklagten gefordert. Ein genaues Datum für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest, doch man geht davon aus, dass die Entscheidung des Militärgerichts noch vor Ende des Monats August verkündet wird. Sollten die Angeklagten zum Tode verurteilt werden, könnte ihre Hinrichtung bereits kurz nach dem Schuldspruch vollstreckt werden. Gegen Urteile oder Strafen, die auf ein Militärgericht zurückgehen, können in Äquatorialguinea keine Rechtsmittel eingelegt werden.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Am 17. Februar 2009 gaben die Behörden bekannt, der Präsidentenpalast in Malabo sei von Mitgliedern der nigerianischen Rebellengruppe Bewegung für die Emanzipation des Nigerdeltas (Movement for the Emancipation of the Niger Delta - MEND), die von ÄquatorialguineerInnen unterstützt wurde, angegriffen worden. Zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Anschlags befand sich Präsident Obiang Nguema in Bata, der zweitgrößten Stadt des Landes, die auf dem Festland liegt. Unzählige, in Äquatorialguinea lebende nigerianische StaatsbürgerInnen wurden festgenommen und inhaftiert, viele wurden des Landes verwiesen. Sieben nigerianische FischerInnen und HändlerInnen wurden auf dem Meer in Gewahrsam genommen, da man ihnen vorwarf, die Ermordung von Präsident Obiang geplant zu haben. Im März 2010 wurden sie in unfairen Gerichtsverfahren vor ein Zivilgericht gestellt, und am 5. April 2010 befand man sie schuldig und verurteilte sie zu zwölf Jahren Haft.
Nach Amnesty International vorliegenden Informationen hat man die vier Flüchtlinge, die gegenwärtig von der Todesstrafe bedroht sind, gefoltert, um "Geständnisse" zu erzwingen und so weitere Personen zur Rechenschaft ziehen zu können. Die Männer hatten gestanden, am 17. Februar gemeinsam mit einer Gruppe NigerianerInnen den Präsidentenpalast angegriffen zu haben, den sie in einem Boot erreicht hatten. Sie führten, wie es in ihrem "Geständnis" weiter heißt, keine Waffen mit sich, da sie vor dem Angriff die Waffenkammer des Palastes plündern wollten. Nachdem die Sicherheitskräfte sie entdeckt hatten, seien sie geflohen.
Im Dezember 2009 befasste sich der UN-Menschenrechtsrat im Rahmen seiner regelmäßigen Überprüfung der Menschenrechtslage weltweit mit der Situation in Äquatorialguinea. Die Mitglieder des Menschenrechtsrats formulierten eine Reihe von Empfehlungen, 86 davon nahm die äquatorialguineische Regierung an. Eine der Empfehlungen lautete, die Entführung von äquatorialguineischen Flüchtlingen aus Nachbarstaaten und ihre anschließende unbestätigte Inhaftierung an geheim gehaltenen Orten in Äquatorialguinea einzustellen. Die Empfehlung, die Todesstrafe abzuschaffen, wurde hingegen von der Regierung - mit der Begründung, dies brächte "moralische und rechtliche Schwierigkeiten" mit sich - abgelehnt.
Auch zehn äquatorialguineische Mitglieder der Oppositionspartei Volksunion (Unión Popular - UP) wurden nach den mutmaßlichen Anschlägen auf den Palast festgenommen. Ihnen wurde ebenfalls vorgeworfen, die Ermordung von Präsident Obiang geplant zu haben. Zusammen mit den sieben NigerianerInnen wurden sie im März 2010 vor Gericht gestellt. Die Anklagen gegen acht der ÄquatorialguineerInnen wurden zu Beginn des Verfahrens fallen gelassen, und die zwei anderen wurden freigesprochen.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

Ich bin besorgt darüber, dass José Abeso Nsue, Manuel Ndong Anseme, Alipio Ndong Asumu, und Jacinto Michá Obiang von der Todesstrafe bedroht sind, und möchte betonen, dass Amnesty International sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe wendet, da sie eine Verletzung des Rechts auf Leben (des fundamentalsten Menschenrechts) und des Rechts, keiner grausamen, unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Strafe unterworfen zu werden, darstellt.
Ich fordere Sie auf, die Männer nicht hinrichten zu lassen.
Ich übe Kritik daran, dass die Männer vor ein Militärgericht gestellt wurden, weshalb sie keine Rechtsmittel einlegen können. Ferner beanstande ich, dass die Angeklagten keine angemessene rechtliche Vertretung erhalten haben.
Ordnen sie eine umfassende und unparteiische Untersuchung der Foltervorwürfe, unter der die "Geständnisse" offenbar erzwungen wurden, an, veröffentlichen Sie die Ergebnisse dieser Untersuchungen und stellen Sie die Verantwortlichen vor Gericht.

APPELLE AN
STAATSPRÄSIDENT VON ÄQUATORIALGUINEA
General Teodoro Obiang Nguema Mbasogo
Presidente de la República
Gabinete del Presidente de la República
Malabo, ÄQUATORIALGUINEA
(korrekte Anrede: Excelencia/Your Excellency)
Fax: (00 240) 333 09 3313 oder 333 09 3334
GENERALSTAATSANWALT
Sr Don Carlos Mangue, Fiscal General de la República
Fiscalía General de la República
Malabo, ÄQUATORIALGUINEA
(korrekte Anrede: Sr. Fiscal/Dear Attorney General)
Fax: (00 240) 333 09 1338
VERTEIDIGUNGSMINISTER
Sr General Antonio Mba Nguema
Ministro de Defensa
Malabo, ÄQUATORIALGUINEA
(korrekte Anrede: Sr. Ministro/Dear Minister)
Fax: (00 240) 333 09 2772
KOPIEN AN
VIZEPREMIERMINISTER UND MENSCHENRECHTSBEAUFTRAGTER
Salomón Nguema Owono
Presidencia del Gobierno
Malabo, ÄQUATORIALGUINEA
Fax: (00 240) 333 09 9544
BOTSCHAFT DER REPUBLIK ÄQUATORIALGUINEA
S.E. Herrn Cándido Muatetema Rivas
Rohlfsstraße 17 - 19
14195 Berlin
Fax: 030-8866 3879
E-Mail: botschaft@guinea-ecuatorial.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Englisch, Spanisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Oktober 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY

Expressing concern that José Abeso Nsue, Manuel Ndong Anseme, Alipio Ndong Asumu, and Jacinto Michá Obiang are facing the death penalty, and saying that Amnesty International opposes the death penalty in all cases, without reservation, as a violation of the right to life and the right not to be subjected to cruel, inhuman or degrading treatment or punishment;
Calling on the authorities not to sentence the men to death;
Expressing concern that the four men were tried by a military court, which provides no right of appeal, and that they did not have adequate legal representation;
Calling on the authorities to order a full and impartial investigation into the reported torture to make them confess, publish the results and bring those responsible to justice;

</description>
</item>
<item>
<title>Hinrichtung verhindern!</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=239</link>   
<pubDate>2010-08-23</pubDate>
<description>Herr EBRAHIM HAMIDI, 18-Jahre alt
 HINTERGRUNDINFORMATIONEN EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN
Der inzwischen 18-jährige minderjährige Straftäter Ebrahim Hamidi, ist zum Tode verurteilt worden, weil er angeblich vor zwei Jahren, also mit 16 Jahren, einem Mann gegenüber sexuell übergriffig war. Sein "Geständnis" hat er inzwischen mit der Begründung widerrufen, man habe ihn dazu gezwungen. Ihm droht die Hinrichtung, und er hat zurzeit keine anwaltliche Vertretung.
Ebrahim Hamidi war in den Vororten von Tabriz in der Provinz Ostaserbaidschan in einen Kampf verstrickt. Er und drei Freunde wurden daraufhin festgenommen, und man klagte sie an, einen der Männer, mit denen sie gekämpft hatten, sexuell angegriffen zu haben. Nach drei Tagen in Haft, in denen er gefoltert wurde, "gestand" Hamidi die Tat. Den anderen dreien sagte man zu sie freizulassen, wenn sie gegen Ebrahim Hamidi aussagen würden. Anfangs waren alle vier zum Tode verurteilt worden, doch während eines dritten Verfahrens sprach man die anderen drei Angeklagten frei. Ebrahim Hamidi wurde jedoch erneut wegen Lavat (Sodomie) zum Tode verurteilt. Das vermeintliche Opfer gab in einer aufgezeichneten Aussage gegenüber der Polizei am 7. Juli 2010 zu, dass ihn seine Eltern unter Druck gesetzt hätten, falsche Anschuldigungen zu erheben.
Der Oberste Gerichtshof hat das Urteil des Provinzgerichts in Ostaserbaidschan bereits zweimal zurückgewiesen und eine erneute Prüfung des Falls angeordnet. Doch das Provinzgericht scheint die Hinrichtung dennoch vollstrecken zu wollen.
Ebrahim Hamidi hat derzeit keine rechtliche Vertretung. Er war von dem bekannten Menschenrechtsanwalt Mohammad Mostafaei vertreten worden, der sich Anfang August 2010 gezwungen sah, das Land aus Sorge um seine Sicherheit zu verlassen. Die Gefährdung von Mohammad Mostafaei steht möglicherweise damit in Zusammenhang, dass er internationale Aufmerksamkeit auf den Fall von Sakineh Mohammadi Ashtiani gelenkt hat. Frau Ashtiani ist wegen Ehebruchs zum Tod durch Steinigung verurteilt. Auch im Fall von Ebrahim Hamidi hatte Mohammad Mostafaei im Juli 2010 einen offenen Brief geschrieben, um die Hinrichtung minderjähriger Straftäter_innen im Iran - Personen die wegen eines Verbrechens verurteilt sind, das sie mit unter 18 Jahren begangen haben sollen - an die Öffentlichkeit zu bringen.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Seit 1990 sind im Iran 46 minderjährige Straftäter_innen hingerichtet worden - acht dieser Exekutionen fanden 2008 und fünf im Jahr 2009 statt. Derzeit befinden sich mindestens 135 minderjährige Straftäter_innen in der Todeszelle.
Delara Darabi wurde am 1. Mai 2009 hingerichtet, obwohl ihr die Oberste Justizautorität einen zweimonatigen Hinrichtungsaufschub gewährt hatte. Weder ihre Eltern noch ihre Anwält_innen wurden vor der Hinrichtung darüber in Kenntnis gesetzt, obwohl das iranische Recht vorschreibt, dass der Anwalt 48 Stunden vorher benachrichtigt werden muss. Behnoud Shojaee wurde am 11. Oktober 2009 hingerichtet, weil man ihn schuldig befunden hatte, als 17-Jähriger einen anderen Jugendlichen getötet zu haben. Seine Hinrichtung wurde sechsmal verschoben. Am 17. Dezember 2009 richtete man Mosleh Zamani hin; er war 2006 wegen der Vergewaltigung einer Frau zum Tode verurteilt worden. Er soll mit der um einige Jahre älteren Frau eine Beziehung geführt haben, als er 17 Jahre alt war. Sein Todesurteil wurde im Juli 2010 vom Obersten Gerichtshof bestätigt. Er war jedoch möglicherweise rechtlich nicht angemessen vertreten worden.
Das Völkerrecht untersagt die Hinrichtung minderjähriger Straftäter_innen, darunter Artikel 6(5) des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und die Kinderrechtskonvention, deren Vertragsstaat der Iran ist.
Für nähere Informationen über die Hinrichtung minderjähriger Straftäter_innen im Iran siehe: Iran: The last executioner of children (MDE 13/059/2007), zu finden unter http://web.amnesty.org/library/index/engmde130592007.
Nach dem iranischen Gesetzbuch kann Sodomie durch Auspeitschung oder Hinrichtung bestraft werden, wobei die Verhängung der Todesstrafe im Ermessen des Richters liegt.
Mohammad Mostafaei ist ein bekannter Menschenrechtsanwalt und Kritiker des iranischen Strafjustizsystems, der eine große Zahl von zum Tode verurteilten minderjährigen Straftäter_innen und politischen Gefangenen vertreten hat. Er war auch der Anwalt von Ebrahim Hamidi. Doch am 24. Juli 2010 wurde Mohammad Mostafaei festgenommen und verhört. Dies geschah offenbar, da er internationale Aufmerksamkeit auf den Fall einer weiteren Mandantin, der wegen Ehebruchs zum Tode verurteilten Sakineh Mohammadi Ashtiani, gelenkt hatte. Mohammad Mostafaei tauchte ab; seine Frau Fereshteh Halimi und ihren Bruder Farhad nahm man fest und inhaftierte sie im Evin-Gefängnis. Mohammad Mostafaei floh Anfang August 2010 zuerst in die Türkei und dann weiter nach Norwegen,seine Frau und seinen Schwager ließ man frei (siehe UA-175/2009). In einem offenen Brief zum Fall von Ebrahim Hamidi schrieb er: "Ich habe festgestellt, dass viele Hinrichtungsfälle, die ich vertrete, insofern fehlerhaft sind, als ein Todesurteil nicht hätte verhängt werden dürfen. Auch in diesem Fall hat man eine unschuldige Person zum Tode verurteilt."
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

Ich appelliere an Sie, die Hinrichtung von Ebrahim Hamidi zu stoppen und sein Todesurteil umzuwandeln.
Der Iran ist Vertragsstaat des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte und der Kinderrechtskonvention, die die Verhängung der Todesstrafe gegen Personen untersagen, die verurteilt wurden, ein Verbrechen im Alter von unter 18 Jahren begangen zu haben.
Ich fordere Sie außerdem auf, die Foltervorwürfe von Ebrahim Hamidi zu untersuchen, die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen und Beweismaterial, das unter Folter zustande kam, vor Gericht nicht zuzulassen.

APPELLE AN
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN (korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Website: http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch)
http://www.leader.ir/langs/fa/index.php?p=letter  (Persisch)
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadegh Larijani
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St., Vali Asr Ave. south of Serah-e Jomhouri
Tehran, IRAN (korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: : über die Website:
http://www.dadiran.ir/tabid/75/Default.aspx
(Erste Textzeile mit rotem Sternchen: Ihr Vorname. Zweite Textzeile mit Sternchen: Ihr Nachname. Dritte Zeile mit Sternchen: Ihre E-Mail-Adresse.)
KOPIEN AN
LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh
Pasteur St. Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran 1316814737
IRAN
(korrekte Anrede: Dear Mr Larijani)
Fax: (00 98) 21 3390 4986
E-Mail: bia.judi@yahoo.com
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch, Franzö¬sisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 1. Oktober 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY

calling on the Iranian authorities to halt the execution of Ebrahim Hamidi, and commute his death sentence;
reminding them that Iran is a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) and the Convention on the Rights of the Child (CRC), which prohibit the use of the death penalty against people convicted of having committed crimes which took place when they were under 18;
urging them to investigate the allegations that Ebrahim Hamidi was tortured, to bring those found responsible to justice and to disregard as evidence in courts statements obtained under torture.

</description>
</item>
<item>
<title>Drohende Hinrichtung</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=237</link>   
<pubDate>2010-08-20</pubDate>
<description>Frau TERESA LEWIS
Teresa Lewis, eine Frau, deren "geistige Fähigkeiten an der Grenze zur Behinderung" liegen, soll am 23. September hingerichtet werden. Sie war schuldig gesprochen worden, als "Drahtzieherin" für die Ermordung ihres Ehemannes und ihres Schwiegersohnes verantwortlich zu sein. Die beiden Männer, welche die Tat ausgeführt hatten, wurden zu jeweils lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.
In den frühen Morgenstunden des 30. Oktober 2002 wurden Julian Lewis und sein volljähriger Sohn Charles Lewis in der gemeinsamen Wohnung der beiden erschossen. Teresa Lewis bekannte sich als Tatbeteiligte des Mordes schuldig, was zur Folge hatte, dass sie sich vor einem Einzelrichter und nicht vor einem Schwurgericht verantworten musste. Die Staatsanwaltschaft machte geltend, Teresa Lewis habe die unmittelbar tatbeteiligten Matthew Shallenberger und Rodney Fuller mit Geschenken, Sex und dem Versprechen, das Geld aus der Lebensversicherung mit ihnen zu teilen, zu dem Verbrechen angestiftet. Der Richter stützte sich in seinem Urteil weitgehend auf die Darstellungen der Staatsanwaltschaft, sprach Teresa Lewis als "Drahtzieherin" der Morde schuldig und verhängte gegen sie die Todesstrafe. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem Vorschlag zu, Rodney Fuller im Gegenzug für sein Schuldeingeständnis und seine Kooperation zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe zu verurteilen. Und der Richter erklärte, er könne nicht "guten Gewissens" gegen Matthew Shallenberger eine härtere Strafe verhängen als gegen Rodney Fuller.
Vor ihrem Schuldeingeständnis war Teresa Lewis von einem Psychologen untersucht worden, der einen Intelligenzquotienten von 72 ermittelt hatte, was darauf hindeutet, dass ihr geistiges Leistungsvermögen "an der Grenze zur geistigen Behinderung" liegt. Nach ihrer Verurteilung fanden weitere Untersuchungen statt, die zusätzliche Hinweise auf geistige Defizite erbrachten. Ein zweiter vom Staat bestellter Psychologe ermittelte bei Teresa Lewis einen Intelligenzquotienten von 70. Medizinische Sachverständige haben bei ihr eine "abhängige Persönlichkeitsstörung" diagnostiziert und festgestellt, dass sie vor der Tat regelmäßig bis hin zur Abhängigkeit Schmerzmittel eingenommen hat. Diese Erkenntnis begründet weitere Zweifel daran, dass Teresa Lewis als "Drahtzieherin" der Morde angesehen werden kann.
Der Intelligenzquotient von Matthew Shallenberger wurde mit 113, der von Rodney Fuller mit 68 gemessen. In einem Gespräch mit den Verteidiger_innen von Teresa Lewis hatte Matthew Shallenberger im Jahr 2004 erklärt, die Morde seien seine Idee gewesen. Er selbst habe "die ganze Sache gesteuert". Ein von der Verteidigung beauftragter Ermittler gab dagegen an, von Matthew Shallenberger erfahren zu haben, dass dieser "Teresa bei seinem Zusammentreffen mit ihr als wenig gescheit und leicht manipulierbar" wahrgenommen habe. Nach Aussage des Ermittlers hatte Matthew Shallenberger versichert, das Verbrechen begangen zu haben, um an das Geld aus der Lebensversicherung zu gelangen. Er sei davon ausgegangen, dass die beiden Männer eine solche Versicherung abgeschlossen hätten. "Matthew und Teresa", so der Ermittler, "haben niemals explizit über Geld und die Versicherung gesprochen oder darüber, dass Teresa ihn für den Mord bezahlt'". In einem Brief an einen Freund, der den Anwälten vorliegt, schrieb Matthew Shallenberger: "Geld war für mich der einzige Grund, warum ich mich auf Sex (mit Teresa Lewis) eingelassen habe... Ich wollte, dass sie sich in mich verliebt und mir das Geld aus der Lebensversicherung überlässt." In einer Aussage aus dem Jahr 2004 hatte Rodney Fuller erklärt: "Mir schien es so, als würde Frau Lewis jeden von Shallenberger geäußerten Wunsch erfüllen... Zweifellos war Shallenberger derjenige, der das Zepter in der Hand hielt, nicht Frau Lewis."
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

Ich möchte die Ermordung von Julian und Charles Lewis mit diesem Schreiben auf keinen Fall verharmlosen.
Die geistige Behinderung von Teresa Lewis ist nachgewiesen und das von ihren Rechtsanwält_innen im Berufungsverfahren vorgelegte Beweismaterial begründet Zweifel an den Ausführungen der Staatsanwaltschaft, die das Gericht weitgehend als den Tatsachen entsprechende Version des Verbrechens bewertete.
Auffällig ist, dass die beiden des Mordes überführten Männer lebenslange Freiheitsstrafen erhalten haben, und einer von ihnen inzwischen behauptet, Drahtzieher der Morde gewesen zu sein.
Ich fordere Sie daher auf, Teresa Lewis zu begnadigen und ihr Todesurteil umzuwandeln.

APPELLE AN
GOUVERNEUR VON VIRGINIA
Governor Bob McDonnell
Office of the Governor
PO Box 1475
Richmond
Virginia 23218
USA
(korrekte Anrede: Dear Governor)
Fax: (00 1) 804 371-6351
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip D. Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle sofort, so dass sie noch vor dem 29. September 2010 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY

Explaining that you are not seeking to excuse the killing of Julian and Cahrles Lewis;
Noting the evidence of Teresa Lewis's mental impariments, and that evidence raised by Teresa Lewis's appeal lawyers casts doubt on the prosecution's version of the crimes, which was largely accepted by the courts;
Noting that the two actual murderers received life sentences and noting evidence that one of them has since claimed to have been the mastermind behind the murderers;
Calling on the Governor to grant clemency and to commute Teresa Lewis's death sentence.

</description>
</item>
<item>
<title>Hinrichtung stoppen!</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=238</link>   
<pubDate>2010-08-20</pubDate>
<description>HOLLY WOOD, Afroamerikaner
 EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN
Der 50-jährige Afroamerikaner Holly Wood soll am 9. September in Alabama hingerichtet werden. Er hat eine erhebliche geistige Behinderung. Vier Bundesrichter an drei Gerichten sind zum dem Schluss gekommen, dass ihm eine angemessene rechtliche Vertretung verweigert wurde, als in seinem Strafverfahren 1994 das Strafmaß festgelegt wurde.
Holly Woods frühere Freundin Ruby Lois Gosha, die auch die Mutter eines Sohnes von ihm war, wurde am 1. September 1993 bei sich zuhause erschossen. Die Geschworenen befanden Holly Wood am 21. Oktober 1994 dieses Mordes für schuldig. Bei der Festlegung des Strafmaßes wurde Holly Wood von einem Anwalt vertreten, der erst fünf Monate zuvor  als Rechtsanwalt bei Gericht zugelassen worden war und keine Vorerfahrung mit Gerichtsverfahren und dem Strafrecht hatte und zuvor auch noch bei keinem Kapitalverbrechen die Verteidigung gehabt hatte. Die Gesetzgebung in Alabama verlangt, dass Anwälte, die Mandant_innen bei Kapitalverbrechen verteidigen, mindestens fünf Jahre Strafrechtserfahrung haben müssen. Der junge Anwalt war der Assistent der beiden erfahreneren Anwälte des Verfahrens, doch sie übergaben ihm die Verteidigung in der Phase der Strafmaßfestlegung und ließen ihn praktisch allein.
Die Vorlage entlastenden Beweismaterials war in dieser Phase minimal. Insbesondere wurde kein Beweismaterial zu den geistigen Fähigkeiten von Holly Wood vorgelegt, obwohl die Anwälte in Besitz eines Gutachtens waren, in dem stand, dass Holly Wood "höchstens im Randbereich intellektueller Fähigkeiten" handeln würde. Aufgrund der unzureichenden Recherchen des jungen Anwalts wurde der Tatsache, dass Holly Wood als Kind in Sonderschulklassen für Kinder mit niedrigem IQ ging, weder nachgegangen noch wurde die Geschworenen darüber in Kenntnis gesetzt. Der Oberste Gerichtshof der USA hat festgestellt, dass "geistige Funktionsstörungen immer strafmildernd wirken" (2004) und gesagt, dass der Nachweis, dass sich ein Angeklagter "an der Grenze zur geistigen Behinderung bewegt, die Beurteilung seiner moralischen Schuld durch die Geschworenen beeinflussen kann" (2000).
Die Geschworenen stimmten mit zehn zu zwei Stimmen für die Todesstrafe. Eine weitere Stimme gegen die Hinrichtung hätte zu einer lebenslangen Haftstrafe geführt. Entschieden wurde gemäß der ethnischen Zughörigkeit der Geschworenen: Die beiden Afroamerikaner_innen stimmten für lebenslänglich, die zehn weißen Geschworenen für Hinrichtung. Afroamerikaner_innen waren bei der Auswahl der Geschworenen in unverhältnismäßig hoher Zahl abgelehnt worden. Der Richter nahm die Empfehlung der Geschworenen an und verurteilte Holly Wood am 9. Dezember 1994 mit der Begründung zum Tode, dass keine mildernden Umstände vorlägen.
Die Gerichte Alabamas hielten das Todesurteil aufrecht. Doch 2006 entschied der Vorsitzende Richter des US-Bezirksgerichts, Harold Albritton, dass Holly Wood das Recht auf effektiven rechtlichen Beistand bei der Strafmaßbestimmung vorenthalten worden wäre und ordnete an, das Strafmaß in lebenslänglich umzuändern oder eine neue Anhörung zur Festlegung des Strafmaßes zu veranlassen. 2008 setzte das Berufungsgerichts des 11. Bezirks dieses Urteil außer Kraft und bezog sich darauf, dass die Bundesgerichte "höchst unterschiedlichen Standards", bei den Entscheidungen bundesstaatlicher Gerichte anlegen. Einer der drei Richter war jedoch anderer Meinung und führte "grobes Versagen" und "schlichte Unterlassung" der Anwälte im Verfahren an. 2010 hielt der Oberste Gerichtshof die Entscheidung des 11. Bezirks aufrecht. Doch zwei Richter waren auch hier anderer Auffassung und argumentierten, dass das Versagen der Anwälte, die geistige Behinderung von Holly Wood zu untersuchen, das Ergebnis von "Unaufmerksamkeit und Nachlässigkeit" sei.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

Ich möchte die Ermordung von Ruby Lois Gosha mit diesem Schreiben auf keinen Fall verharmlosen.
Doch ich muss meine Sorge darüber äußern, dass Holly Wood bei der Festlegung des Strafmaßes lediglich durch einen unerfahrenen jungen Anwalt vertreten wurden, und dass den Geschworenen kein Beweismaterial zu der geistigen Behinderung von Holly Wood vorlegt wurde.
Auffällig ist zudem die Ansicht von vier Bundesrichtern - des US-Bezirksgerichts, des US-Berufungsgerichts und des Obersten Gerichtshofs der USA - die befanden, dass die rechtliche Vertretung in der Phase der Strafmaßbestimmung verfassungswidrig war.
Ich fordere Sie daher auf, Holly Wood zu begnadigen und sein Todesurteil umzuwandeln.

APPELLE AN
GOUVERNEUR VON ALABAMA
Governor Bob Riley
State Capitol, 600 Dexter Avenue
Montgomery
Alabama 36130
USA
(korrekte Anrede: Dear Governor)
Fax: (00 1) 334 353-0004
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip D. Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle sofort, so dass sie noch vor dem 9. September 2010 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY
Explaining that you are not seeking to excuse the killing of Ruby Lois Gosha;

Expressing concern that Holly Wood was represented at his sentencing by a novice lawyer with no experience, and that the jury was presented no evidence of Holly Wood's significant mental disability;
Noting the strong opinions of the four federal judges - on the US District Court, the US Court of Appeals, and the US Supreme Court - who argued that the legal representation at his sentencing was constitutionally inadequate;
Calling on the Governor to grant clemency and to commute Holly Wood's death sentence.

</description>
</item>
<item>
<title>Hinrichtungsaufschub</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=235</link>   
<pubDate>2010-08-19</pubDate>
<description>JEFFREY MATTHEWS, US-Staatsbürger
Am 17. August 2010 ordnete ein Bundesrichter an, die wenige Stunden später anberaumte Hinrichtung des Gefangenen Jeffrey Matthews für 60 Tage auszusetzen. Es war bereits der dritte Hinrichtungsaufschub in drei Monaten.
Richter Stephen Friot gab am 17. August einem am selben Tag gestellten Eilantrag der RechtsanwältInnen von Jeffrey Matthews statt und ordnete an, die für 18.00 Uhr anberaumte Hinrichtung des Gefangenen auszusetzen. Begründet wurde der Antrag damit, dass die Hinrichtung per Injektion einer tödlichen Substanz erfolgen sollte, die noch nie zuvor bei einer Exekution eingesetzt worden war. Tags zuvor hatten die AnwältInnen in einem Telefongespräch mit dem Stellvertretenden Generalstaatsanwalt erfahren, dass es den Strafvollzugsbehörden nicht möglich gewesen war, das Anästhetikum Sodium Thiopental zu beschaffen. Hinrichtungen sind gemäß den in Oklahoma geltenden Vorschriften mit Sodium Thiopental durchzuführen. Die RechtsanwältInnen wurden von dem Vorhaben in Kenntnis gesetzt, dass man ein anderes Anästhetikum einsetzen werde, welches unter der Bezeichnung Brevital beziehungsweise Methohexital bekannt sei. In dem Eilantrag wurde darauf hingewiesen, dass dieses Anästhetikum noch in keinem Bundesstaat bei einer Hinrichtung eingesetzt worden ist und seine Anwendung im Fall ihres Mandanten Jeffrey Matthews einem "Experiment" gleich käme. In dem Antrag heißt es weiter: "Das kurzfristige Abweichen von den Vorschriften birgt die Gefahr, dass Herrn Matthews bei seiner Hinrichtung unnötige seelische und körperliche Schmerzen zugefügt werden."
In dem Antrag wurde ferner kritisch hinterfragt, warum die RechtsanwältInnen erst so spät über die geplanten Änderungen informiert worden sind. Offensichtlich hatten die Strafvollzugsbehörden bereits seit Mitte Juli Kenntnis davon, dass die erforderliche Dosis Sodium Thiopental nicht mehr vorrätig war. Richter Friot kam deshalb zu dem Schluss: "Im vorliegenden Fall sind keine gewichtigen Gründe ersichtlich, die gegen die Abweisung des Antrags sprechen." Der Hinrichtungsaufschub läuft nach derzeitigem Stand am 16. Oktober 2010 aus. Für den Vormittag des 15. Oktober hat Richter Friot eine Anhörung angesetzt.
Ursprünglich war die Hinrichtung von Jeffrey Matthews für den 17. Juni 2010 anberaumt worden, nachdem der Begnadigungsausschuss von Oklahoma den Antrag des Gefangenen auf Umwandlung der Todesstrafe mit drei gegen zwei Stimmen abgelehnt hatte. Der Ausschussvorsitzende erklärte Anfang August, eine zweite Anhörung werde nicht stattfinden.
Der Gouverneur von Oklahoma kann ein Todesurteil nur nach entsprechender Empfehlung des Begnadigungsausschusses umwandeln, ist allerdings befugt, einen Hinrichtungsaufschub zu gewähren. Von dieser Möglichkeit machte Gouverneur Brad Henry Gebrauch, als er am 16. Juni 2010 beschloss, die Hinrichtung von Jeffrey Matthews zunächst bis zum 20. Juli auszusetzen. Am 15. Juli verlängerte er diese Frist bis zum 17. August. Mit seinen Beschlüssen sollte den VerteidigerInnen von Jeffrey Matthews Zeit eingeräumt werden, um das aus Fingerabdrücken bestehende Beweismaterial überprüfen zu können.
Es gibt keine Tatsachenbeweise wie etwa Haare, Blutrückstände, DNA-Spuren, Fingerabdrücke oder Schmauchspuren, die Jeffrey Matthews überführen, in das Verbrechen verwickelt gewesen zu sein. Einer der an den Ermittlungen beteiligten Polizeibeamten äußerte sich in einer eidesstattlichen Erklärung mit den Worten: "Es gibt einleuchtende Gründe für die Annahme, dass Matthews unschuldig ist."
Im laufenden Jahr sind in den USA 36 Menschen hingerichtet worden. Seit 1977, als nach Auslaufen eines Hinrichtungsmoratorium erstmals wieder Todesurteile vollstreckt wurden, sind 1224 Menschen hingerichtet worden.
Derzeit sind keine weiteren Appelle des Eilaktionsnetzes erforderlich. Vielen Dank allen, die sich an dieser Eilaktion beteiligt haben.
</description>
</item>
<item>
<title>Hinrichtung verhindern!</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=236</link>   
<pubDate>2010-08-19</pubDate>
<description>TIMHAR und NURRIE ONG, philippinisches Ehepaar
 EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN
Einem in Malaysia zum Tode verurteilten Ehepaar droht in Malaysia die Hinrichtung, nachdem nun alle Rechtsmittel erschöpft sind. Die Eheleute waren im November 2006 des Drogenhandels für schuldig befunden und zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Im Jahr 2007 legte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Strafmaß ein, worauf das zuständige Gericht das Paar zum Tode verurteilte.
Am 11. August 2005 hatten PolizistInnen in Zivil das Hotelzimmer des Ehepaars Timhar und Nurrie Ong in Kota Kinabalu, Sabah, im Osten Malaysias durchsucht. Sie fanden dort neun Päckchen der Droge Methamphetamin, die insgesamt 336,66 Gramm wogen. Sie waren in einem Schuhkarton versteckt. Nach malaysischem Recht erfüllt der Besitz von 50 g oder mehr Methamphetamin den Straftatbestand des Drogenhandels. Auf Drogenhandel steht in Malaysia die Todesstrafe.
Die Eheleute plädierten auf nicht schuldig und erklärten, den Karton am Flughafen von einer Philippinin zur Aufbewahrung erhalten zu haben. Sie hätten nicht gewusst, dass sich darin Drogen befanden. Das Strafgericht befand Timhar und Nurrie Ong des Handels mit der Droge Methamphetamin von den Philippinen nach Malaysia für schuldig und verurteilte sie im November 2006 zu lebenslanger Haft. Außerdem verurteilte der Richter Timhar Ong zu zehn Stockschlägen. 2007 wurde das Strafmaß im Berufungsverfahren auf die Todesstrafe abgeändert.
Timhar und Nurrie Ong sind Muslime und haben sieben Kinder, die sie im Süden der Philippinen zurückließen. Das Ehepaar hat nun alle rechtlichen Instanzen, die in Malaysia zur Verfügung stehen, erschöpft und keine weitere Möglichkeit, gegen das Todesurteil vorzugehen. Im Juli 2010 richteten ihre Familienangehörigen ein Gnadengesuch an den Gouverneur von Sabah, der den Vorsitz des Begnadigungsausschusses des Bundesstaates inne hat. Die philippinische Regierung, die die Todesstrafe 2008 abgeschafft hat, sollte an die malaysische Regierung appellieren, die gegen Timhar und Nurrie Ong verhängten Todesurteile umzuwandeln.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

Ich fordere Sie eindringlich auf, Ihren Einfluss zu nutzen und den Ministerpräsidenten von Malaysia aufzufordern, die gegen Timhar und Nurrie Ong verhängten Todesurteile umzuwandeln.
Zudem möchte ich meine große Sorge darüber zum Ausdruck bringen, dass in Malaysia bei Drogenhandel zwingend die Todesstrafe vorgeschrieben ist.

APPELLE AN
PRÄSIDENT DER PHILIPPINEN
H.E. Benigno Aquino III
President, Republic of the Philippines
Malacañang Palace Compound
J.P. Laurel Street, San Miguel, Manila, 1005
PHILIPPINEN
(korrekte Anrede: Mr. President / Your Excellency)
E-Mail über die Website: http://www.president.gov.ph/government/default.aspx
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER PHILIPPINEN IN MALAYSIA
H.E. VICTORIANO M. LECAROS
Ambassador Extraordinary and Plenipotentiary
Embassy of the Republic of the Philippines
No. 1 Jalan Changkat Kia Peng
50450 Kuala Lumpur
MALAYSIA
E-Mail: eci@philembassykl.org.my
BOTSCHAFT DER REPUBLIK PHILIPPINEN
I. E. Frau Delia Domingo-Albert
Uhlandstr. 97,
10715 Berlin
Fax: 030-873 2551
E-Mail: info@philippine-embassy.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Filipino, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. September 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY

Urging the President of the Philippines to exert his influence and make an appeal on behalf of Timhar and Nurrie Ong, asking the Malaysian Prime Minister to commute their death sentence during Ramadan.
Expressing concern that the death penalty is mandatory for drug trafficking cases in Malaysia.

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<title>Hoffnung auf Begnadigung</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=234</link>   
<pubDate>2010-08-18</pubDate>
<description>'ABDUL HAMID AL-FAKKI, etwa 36-jähriger Sudanese
 HINTERGRUNDINFORMATIONEN EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN
Der Sudanese 'Abdul Hamid al-Fakki, den ein saudi-arabisches Gericht im Jahr 2007 der "Hexerei" schuldig gesprochen und zum Tode verurteilt hatte, könnte in den kommenden Wochen vom saudischen König begnadigt werden. Während des islamischen Fastenmonats Ramadan, der in diesem Jahr am 11. August beginnt und um den 9. September herum endet, macht König Abdullah bin Abdelasis Al Sa'du häufig von seinem Begnadigungsrecht Gebrauch. Amnesty International appelliert in diesem Zusammenhang an den König, das Todesurteil gegen 'Abdul Hamid al-Fakki umzuwandeln.
'Abdul Hamid Bin Hussain Bin Moustafa al-Fakki war am 8. Dezember 2005 in der Stadt Medina von der islamischen Religionspolizei Mutawa'een (Komitee zur Verhütung des Lasters und Verbreitung der Tugend) unter der Anschuldigung der Hexerei festgenommen worden.
An dem fraglichen Tag hatte ein Mitarbeiter der Mutawa'een den Sudanesen angesprochen und gebeten, eine Zauberformel zu deklamieren, um zu bewirken, dass sich sein Vater von seiner zweiten Frau trennt und zur ersten Frau, seiner leiblichen Mutter, zurückkehrt. Allem Anschein nach ging ¢Abdul Hamid al-Fakki gegen Zahlung von 6.000 Saudi-Riyal (rund 1.300 Euro) darauf ein. Nach seiner Festnahme wurde er verhört, Berichten zufolge geschlagen und offenbar zu dem Geständnis gezwungen, Akte der "Hexerei" begangen zu haben.
Am 27. März 2007 sprach ein Gericht (General Court) in Medina den Angeklagten schuldig und verhängte gegen ihn die Todesstrafe. Über den Prozess, der hinter verschlossenen Türen stattfand, ist kaum etwas bekannt geworden. Als gesichert gilt, dass 'Abdul Hamid al-Fakki nicht durch einen Rechtsbeistand vertreten war. Amnesty International befürchtet, dass seine Hinrichtung unmittelbar bevorstehen könnte. Derzeit ist 'Abdul Hamid al-Fakki im Gefängnis von Medina inhaftiert.
Während des islamischen Fastenmonats Ramadan gilt in Saudi-Arabien ein Hinrichtungsmoratorium. In den Wochen des Ramadan gibt der König zudem oftmals Amnestien bekannt und begnadigt Gefangene. Sollte ¢Abdul Hamid al-Fakki allein deshalb zum Tode verurteilt worden sein, weil er seine Rechte auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit in friedlicher Weise wahrgenommen hat, appelliert Amnesty an den saudischen König, den Gefangenen unverzüglich und bedingungslos freizulassen.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Der Strafbestand der "Hexerei" ist in Saudi-Arabien nicht definiert und wurde bereits häufig missbraucht, um Menschen für die Wahrnehmung ihres Rechts auf freie Meinungsäußerung und die Ausübung der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zu bestrafen.
Die Behörden in Saudi-Arabien haben bereits im vergangenen Jahr sehr viele Menschen aufgrund von Hexerei-Vorwürfen inhaftiert, dieses Jahr sind es noch mehr. Viele wurden von der islamischen Religionspolizei Mutawa'een verhaftet. Die letzte nachweisbare Hinrichtung wegen "Hexerei" war die des Ägypters Mustafa Ibrahim am 2. November 2007. Er war im Mai 2007 in der Stadt Arar festgenommen worden, wo er als Apotheker arbeitete. Ihm wurde vorgeworfen, ein Exemplar des Korans entwürdigt zu haben, weil er es in eine Toilette geworfen haben soll. Im Juni 2007 wurde der Ägypter schuldig gesprochen und die Todesstrafe gegen ihn verhängt.
In Saudi-Arabien wird die Todesstrafe für viele Vergehen verhängt, einschließlich solcher, die nicht zum Tode einer Person geführt haben. Gerichtsverfahren entsprechen bei Weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren. Den Angeklagten wird nur selten eine rechtliche Vertretung zugestanden, und sie werden häufig nicht über den Stand des Verfahrens gegen sie informiert. Zudem sind Verurteilungen auf der Basis von durch Zwang oder Täuschung erzielten Geständnissen zulässig. Seit Beginn des laufenden Jahres sind mindestens 17 Menschen hingerichtet worden.
Amnesty International hebt in einem Bericht aus dem Jahr 2008 über die Todesstrafe in Saudi-Arabien deren häufige Anwendung und die unverhältnismäßig hohe Anzahl an Exekutionen ausländischer Staatsbürger und Staatsbürgerinnen aus sogenannten Entwicklungsländern hervor. Zusätzliche Informationen finden Sie auf Englisch unter: Saudi Arabia: Affront to Justice: Death Penalty in Saudi Arabia, 14. Oktober 2008: http://www.amnesty.org/en/news-and-updates/report/saudi-arabia-execution...)
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE MIT FOLGENDEN FORDERUNGEN

Ich fordere Sie auf, das gegen 'Abdul Hamid al-Fakki verhängte Todesurteil umzuwandeln.
Ich verlange die umgehende und bedingungslose Freilassung von 'Abdul Hamid al-Fakki, falls er nur deshalb in Haft gehalten wird, weil er von seinen Rechten auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit in friedlicher Weise Gebrauch gemacht hat.
Menschen dürfen nicht länger wegen "Hexerei" angeklagt und verurteilt werden, weil dadurch die legitimen Rechte eines jeden Menschen auf freie Meinungsäußerung und Religionsfreiheit verletzt werden.

APPELLE AN
KÖNIG
His Majesty
King 'Abdullah Bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
The Custodian of the two Holy Mosques
Office of His Majesty the King
Royal Court, Riyadh, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Majesty)
Fax: (00 966) 1 403 1185
(über das Innenministerium)
INNENMINISTER
His Royal Highness
Prince Naif bin 'Abdul 'Aziz Al-Saud
Ministry of the Interior
P.O. Box 2933, Airport Road,
Riyadh 11134, SAUDI-ARABIEN
(korrekte Anrede: Your Royal Highness)
Fax: (00 966) 1 403 1185
KOPIEN AN
VORSITZENDER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSKOMMISSION
Mr Bandar Mohammed 'Abdullah Al-Aiban
Human Rights Commission
P.O. Box 58889, King Fahad Road
Building No. 373, Riyadh 11515
SAUDI-ARABIEN
Fax: (00 966) 1 461 2061
E-Mail: hrc@haq-ksa.org
BOTSCHAFT DES KÖNIGREICHS SAUDI-ARABIEN
S.E. Herrn Prof. Dr. med Ossama Abdulmajed Ali Shobokshi
Tiergartenstr. 33-34
10785 Berlin
Fax: 030-8892 5179 oder 030-8892 5176
E-Mail: saudi-embassy-berlin@t-online.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 9. September 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE SEND APPEALS IMMEDIATELY

Calling on the King of Saudi Arabia during the month of Ramadan to commute the death sentence of 'Abdul Hamid al-Fakki;
Urging the King to release 'Abdul Hamid al-Fakki immediately and unconditionally if he has been convicted solely for the peaceful exercise of his rights to freedom of expression and freedom of religion;
Urging the authorities to stop charging and convicting people for "sorcery" for acts which are a peaceful exercise of their rights to freedom of expression and freedom of religion.

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