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<title>Amnesty gegen die Todesstrafe</title>
<description>AI Urgent Actions</description>
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de</link>
<language>de</language>
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<title>Bei Auslieferung droht Todesstrafe</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=193</link>   
<pubDate>2010-03-05</pubDate>
<description>HUANG HAIYONG (WONG HO WING), chinesischer Staatsbürger
 HINTERGRUNDINFORMATIONEN EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN
Die peruanischen Behörden wollen Huang Haiyong an China ausliefern. Dem chinesischen Staatsbürger droht dort eine Anklage, die mit der Todesstrafe geahndet werden kann.
Huang Haiyong wurde im Oktober 2008 bei seiner Ankunft in Peru auf Grundlage eines Auslieferungsantrags, den China bei Interpol gestellt hatte, festgenommen. Zuvor hatte er sich in den USA aufgehalten. Nach Angaben seines in Peru sitzenden Anwalts wird Huang Haiyong Betrug vorgeworfen, der in China mit dem Tode bestraft werden kann. Am 31. März 2009 hatte die Interamerikanische Menschenrechtskommission Huang Haiyong zugesichert, vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen. Sie forderte die peruanischen Behörden auf, Huang Haiyong nicht auszuliefern, solange nicht über seinen Antrag auf Schutz entschieden worden sei.
Im Januar 2010 urteilte der Oberste Gerichtshof in Peru, dass Huang Haiyong ausgeliefert werden soll. Er stützte seine Entscheidung auf die Zusicherung der chinesischen Behörden, dass Huang Haiyong nicht die Todesstrafe drohe. Die endgültige Entscheidung über eine Auslieferung des chinesischen Staatsbürgers liegt bei Perus Präsident Alan García.
Im Januar 2003 wurde der Tibeter Lobsang Dhondup in China hingerichtet, nachdem die chinesischen Behörden einen Monat zuvor den USA versichert hatten, dass sein Fall vom Obersten Volksgerichtshof eingehend untersucht werden würde. Anhand vorheriger Ausweisungs- und Auslieferungsfälle wird deutlich, dass Zusicherungen von chinesischen Behörden nicht zuverlässig sind. Auch Wang Jianye wurde 1995 nach seiner Auslieferung von Thailand nach China hingerichtet, obwohl den thailändischen Behörden damals zugesichert worden war, dass ihm kein Todesurteil drohe. Im Juni 2000 wurde Fang Yong von den kanadischen Behörden an China ausgeliefert, wo man ihn zum Tode verurteilte. Unbestätigte Berichte weisen darauf hin, dass China zuvor versichert hatte, den Betroffenen nicht mit dem Tode zu bestrafen. Fang Yongs Todesurteil wurde in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt, nachdem er Rechtsmittel eingelegt hatte.
Peru ist internationale Verpflichtungen eingegangen, denen zufolge niemand an ein Land ausgeliefert werden darf, in welchem dem Betreffenden Folter oder die Todesstrafe droht. Trotz dieser Verpflichtung hat der Oberste Gerichtshof in Peru anscheinend für eine Auslieferung von Huang Haiyong entschieden.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
In China können etwa 68 Straftaten, auch solche ohne Gewaltausübung, mit der Todesstrafe geahndet werden. Pro Jahr werden in China mehr Menschen hingerichtet als in jedem anderen Land der Welt. Nach Schätzungen von Amnesty International wurden dort 2008 mindestens 1718 Hinrichtungen vollzogen und 7003 Todesurteile verhängt. Diese Zahlen sind Minimalangaben, die Dunkelziffer liegt zweifellos viel höher. Schätzungen der Dui-Hua-Stiftung, einer US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation, liegen bei zwischen 5000 und 6000 Hinrichtungen im Jahr 2008. Die Daten beruhen auf den Angaben örtlicher chinesischer BehördenvertreterInnen. Statistiken zu Todesurteilen und Hinrichtungen gelten in China als Staatsgeheimnis.
Im Januar 2007 wurde die Prüfung aller Todesurteile durch den Obersten Volksgerichtshof wieder eingeführt, die 1982 eingestellt worden war. Alle Todesurteile müssen nun diesem Gericht vorgelegt werden, das dann das Urteil bestätigen, revidieren oder an eine niedrigere Instanz zurückverweisen kann. Seit der Aufnahme dieses Verfahrens, so berichten chinesische Behörden, sei die Zahl der Hinrichtungen zurückgegangen. Dennoch bleibt man in China mit Informationen über die Todesstrafe sehr zurückhaltend. Ohne Zugang zu diesen Informationen ist es jedoch nicht möglich, eine vollständige und umfassende Analyse der Entwicklung der Todesstrafe in China durchzuführen und so Angaben darüber zu machen, ob es zu einem Rückgang bei der Verhängung und Anwendung der Todesstrafe gekommen ist.
Keiner der Prozesse, der in China zu einem Todesurteil führt, entspricht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren. Vielfach werden Geständnisse vor Gericht akzeptiert, obwohl die Angeklagten angeben, dass diese unter Folter erzwungen wurden. Anstelle der Unschuldsvermutung zugunsten der Angeklagten liegt die Beweislast der Unschuld auf Seiten der Verurteilten. Darüber hinaus haben sie nur beschränkten Zugang zu anwaltlicher Vertretung.
In China existiert kein Begnadigungsverfahren für verurteilte Strafgefangene, die alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben.
Folter und andere Misshandlungen sind in China bei jeder Form von Haft, insbesondere jedoch in Polizeigewahrsam, gängige und weit verbreitete Methoden, um "Geständnisse" oder Informationen zu erpressen, die dann vor Gericht verwendet werden.
In den letzten Jahren haben die chinesischen Behörden zwar eine Vielzahl von Bestimmungen zur Bekräftigung eines formellen Folterverbots erlassen, es mangelt jedoch an einer effektiven Umsetzung auf kommunaler Ebene. Dies ist auf zahlreiche Schwachstellen auf Verfahrens- und Institutionsebene zurückzuführen, wodurch ein Klima entsteht, in dem Folter und Misshandlung noch begünstigt werden. So liegt es beispielsweise im Ermessensspielraum der jeweiligen Hafteinrichtung, ob Inhaftierten der Zugang zu Familie und einer anwaltlichen Vertretung gewährt wird. Oft ist dieser Zugang nur vorbehaltlich oder beschränkt.
In China werden Foltervorwürfe von den Gerichten meist ignoriert. Nur in seltenen Fällen werden solche Anschuldigungen untersucht und die Verantwortlichen genießen oft Straffreiheit. Werden doch Ermittlungen angeordnet, so entsprechen sie in der Regel nicht den Forderungen nach Unverzüglichkeit und Unparteilichkeit, und die Familien werden nicht entschädigt.
Amnesty International wendet sich ausnahmslos und in allen Fällen gegen die Todesstrafe, unabhängig von der Art des Verbrechens, der Motive des Täters oder der von einem Staat angewandten Methode zur Vollstreckung des Todesurteils. Amnesty International ist davon überzeugt, dass die Todesstrafe gegen das Recht auf Leben verstößt und sie die schlimmste aller grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Strafen darstellt. Das Recht auf Leben und das Verbot grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Strafen ist in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte, in der Afrikanischen Charta der Menschenrechte und der Rechte der Völker sowie in der Amerikanischen Menschenrechtskonvention und anderen wichtigen Verträgen über Menschenrechte verankert.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

Drücken Sie Ihre Sorge darüber aus, dass Peru die Auslieferung von Huang Haiyong (Wong Ho Wing) nach China in Erwägung zieht, wo ihm möglicherweise die Todesstrafe droht.
Weisen Sie darauf hin, dass der Zusicherung Chinas, ausgelieferte Verdächtige nicht hinzurichten, mit Vorsicht zu begegnen ist.
Dringen Sie bei den Behörden darauf, Huang Haiyong nicht nach China auszuliefern.
Fordern Sie die peruanischen Behörden auf, der internationalen Verpflichtung nachzukommen, der zufolge Menschen, denen im Auslieferungsland Folter oder die Todesstrafe droht, nicht ausgeliefert werden dürfen.

APPELLE AN
PRÄSIDENT DER REPUBLIK PERU
Sr. Alan García Pérez
Palacio de Gobierno
Plaza Mayor S/N.
Lima 1
PERU
(korrekte Anrede: Sr. Presidente)
Fax: (00 511) 311 3940
AUSSENMINISTER
Sr. José Antonio García Belaunde
Jr. Ucayali N°318 - Jr. Lampa N°535
Lima
PERU
(korrekte Anrede: Sr. Ministro)
Fax: (00 511) 204 2410
KOPIEN AN
MENSCHENRECHTSORGANISATION
Asociación Pro Derechos Humanos
Jr. Pachacútec 980
Lima 11
PERU
Fax: (00 511) 431 0477 (kombinierter Telefon/Fax-Anschluss, sagen Sie bitte: "Me da tono de fax, por favor", wenn jemand abhebt.)
BOTSCHAFT DER REPUBLIK PERU
S.E. Herrn José Luis Pérez Sánchez-Cerro
Mohrenstr. 42
10117 Berlin
Fax: 030 2064 1077
E-Mail: sc-berlin@embaperu.de
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Spanisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 15. April 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE SEND WRITE IMMEDIATELY

expressing concern that Peru is considering returning Huang Haiyong (Wong Ho Wing) to China where he could face the death penalty;
pointing out that China's assurances that it will not execute people forcibly returned must be taken with extreme caution;
urging the authorities not to return Huang Haiyong to China;
urging them to adhere to their international obligations not to forcibly return anyone to any country where they might face execution or torture.

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<title>Freiheit statt Hinrichtung</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=192</link>   
<pubDate>2010-02-26</pubDate>
<description>Über 100 MUTMAßLICHE BETEILIGTE AN DEM ANGRIFF AUF KHARTUM im Mai 2008
 HINTERGRUNDINFORMATIONEN EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN
Am 24. Februar sind 57 mutmaßliche Mitglieder der bewaffneten Oppositionsgruppe "Justice and Equality Movement" (JEM) als Teil eines Waffenstillstandsabkommen freigelassen worden. Sie wurden im Gefängnis in der Hauptstadt Khartum festgehalten, einige von ihnen waren zum Tode verurteilt. Alle Todeskandidaten wurden von Antiterror-Sondergerichten verurteilt. Weitaus mehr zum Tode verurteilte Personen befinden sich immer noch im Todestrakt.
Infolge eines von der JEM verübten Angriffs auf die Hauptstadt Khartum im Mai 2008 hatte die sudanesische Regierung hunderte Menschen wegen ihrer angeblichen Beteiligung festgenommen. Spezielle Antiterror-Sondergerichte, die nach dem Angriff eingerichtet worden waren, haben insgesamt 106 Todesstrafen verhängt. Alle Verurteilten sind Männer. Sie werden im Kober-Gefängnis in Khartum festgehalten. Einer von ihnen starb im vergangenen Jahr im Gefängnis an Tuberkulose.
Die zum Tode Verurteilten sind ausnahmslos Straftaten wie Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation (mutmaßlich die JEM) und Kriegsführung gegen den Staat für schuldig befunden worden. Die Gerichtsverfahren entsprachen in keiner Weise den internationalen Standards für faire Prozesse. Die meisten Angeklagten wurden gefoltert oder in anderer Weise misshandelt; viele hat man unter Folter zu "Geständnissen" gezwungen. Zahlreiche Gefangene hatten zudem bis zum Prozessbeginn keinen Zugang zu einem Rechtsanwalt.
Als Teil eines am 24. Februar 2010 von der JEM und der sudanesischen Regierung unterzeichneten Waffenstillstandsabkommens akzeptierte der Präsident die Aufhebung der Todesurteile aller JEM-Mitglieder und die Freilassung aller Inhaftierten. Noch am selben Tag wurden 57 Personen freigelassen. Weitere mutmaßliche Mitglieder der Organisation JEM, die zum Tode verurteilt wurden, befinden sich noch im Kober-Gefängnis. Gemäß den Bedingungen des Waffenstillstandsabkommens hätten sie ein Recht auf Freilassung. Wann sie aus dem Gefängnis entlassen werden, ist allerdings noch unklar.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Der Angriff der JEM auf Khartum im Mai 2008 wurde von den sudanesischen Truppen innerhalb weniger Stunden niedergeschlagen. Bei den Zusammenstößen sollen mehr als 200 Personen ums Leben gekommen sein. In den darauffolgenden Wochen nahm der Geheimdienst NISS nahezu 1000 in Khartum lebende Zivilpersonen - vor allem aus Darfur - fest. Gründe für die Festnahmen waren hauptsächlich die Herkunft der Betroffenen bzw. die Zugehörigkeit zu einer bestimmten ethnischen Gruppe. In den folgenden drei Monaten erhielt Amnesty International Berichte über staatliche Morde, hunderte Fälle von willkürlichen Festnahmen und Haft ohne Kontakt zur Außenwelt sowie über die routinemäßige Anwendung von Folter und andere Arten der Misshandlung von Inhaftierten in NISS-Hafteinrichtungen. Etwa 200 Personen gelten immer noch als vermisst.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

Fordern Sie die Behörden auf, auch die Todesurteile derer aufzuheben, die von Antiterror-Sondergerichten wegen angeblicher Beteiligung am Angriff auf Khartum durch die JEM im Mai 2008 verurteilt wurden und die sich noch in Haft befinden.
Bringen Sie Ihre Befürchtung zum Ausdruck, dass die Schuldsprüche in unfairen Gerichtsverfahren gefällt wurden und in vielen Fällen auf unter Folter erpressten "Geständnissen" basieren.
Fordern Sie, dass die noch inhaftierten Männer neue Verfahren in Übereinstimmung mit den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren und ohne Verhängung der Todesstrafe erhalten.
Fordern Sie die Behörden auf, alle Foltervorwürfe zu untersuchen und sicherzustellen, dass alle für Folterungen Verantwortlichen strafrechtlich verfolgt werden und ein faires Gerichtsverfahren erhalten, in dem keine Todesurteile verhängt werden.

APPELLE AN
PRÄSIDENT
H.E. President Omar Hassan Ahmad al-Bashir
Office of the President
People's Palace
PO Box 281
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 249) 183 774 339
JUSTIZMINISTER
Abdel Baset Saleh Sabderat
Minister of Justice
Ministry of Justice
PO Box 302
Khartoum
SUDAN
(korrekte Anrede: Dear Minister)
Fax: (00 249) 183 770 883
KOPIEN AN
LEITERIN DES PARLAMENTARISCHEN
MENSCHENRECHTSAUSSCHUSSES
Dr Priscilla Joseph
Chair of the Human Rights Committee
National Assembly
Omdurman
SUDAN
Fax: (00 249) 187 560 950
BOTSCHAFT DER REPUBLIK SUDAN
S.E. Herrn Baha Aldin Hanafi Mansour Waheesh
Kurfürstendamm 151
10709 Berlin
Fax: 030-8940 9693
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 8. April 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY

Calling on the authorities to ensure that none of the remaining men convicted by counter-terror courts for their involvement in the May 2008 attack on Khartoum by the Justice and Equality Movement are executed;
Expressing concern that their convictions resulted from unfair trials and in many cases were based on confessions extracted under torture;
Calling for the remaining detainees to be given a fair retrial in accordance with international standards and without recourse to the death penalty;
Calling on the authorities to investigate the allegations that these men were tortured, and ensure that those responsible are prosecuted in fair trials without recourse to the death penalty.

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<title>Hinrichtungsaufschub</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=191</link>   
<pubDate>2010-02-22</pubDate>
<description>Herr HENRY SKINNER, 47 Jahre
 EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN
Die für den 24. Februar angesetzte Hinrichtung von Henry Skinner wurde um einen Monat verschoben. Neuer Hinrichtungstermin ist der 24. März 2010. Henry Skinner wurde zum Tode verurteilt, weil er seine Freundin und ihre beiden Söhne im Jahr 1993 in dem Haus, in dem sie gemeinsam lebten, getötet haben soll. Er beteuert nach wie vor seine Unschuld und fordert die Durchführung eines Tests der am Tatort gefunden DNS-Spuren, die seine Unschuld beweisen könnten.
Weiter auf Englisch:
Henry Skinner was scheduled to be put to death on 24 February. On 16 February, the presiding judge of the court where Henry Skinner was convicted in 1995 withdrew the death warrant because of a technical legal error with the way it had been issued. In the same order, the judge set a new execution date:
"It is the Order of the Court that the Defendant, Henry Watkins Skinner, who has been adjudged to be guilty of capital murder, and whose punishment has been assessed at death, at any time after the hour of 6:00pm on the 24th day of March, 2010, shall be executed by intravenous injection of a substance or substances in a lethal quantity sufficient to cause death and until the said Henry Watkins Skinner is dead?"
Henry Skinner's lawyers, who were informed of the judge's order on 17 February, expressed their dismay at the decision to set this new date despite the ongoing legal efforts to have the prosecution release items from the crime scene for DNA testing. In a statement, the lawyers said that "this unseemly haste to execute Mr Skinner ignores the growing public concern and outcry over the unanswered questions about Mr Skinner's guilt." They said that delaying the execution by only a month would mean that the lawsuit seeking DNA testing, pending before the US Supreme Court, "must now be resolved under needless and entirely artificial time pressures".
Henry Skinner was convicted of the murder of his girlfriend Twila Busby and her sons, 22-year-old Elwin Caler and 20-year-old Randy Busby. Henry Skinner pleaded not guilty at his trial, with his lawyers presenting the theory that he had been physically unable to commit the crimes and that the police had ignored a plausible alternative suspect. The defence presented a toxicologist who said that it was improbable that Henry Skinner could have committed the murders because of his level of intoxication with alcohol and codeine that night. The state presented no expert evidence to rebut this testimony, merely suggesting instead that his history of drug and alcohol abuse made him tolerant to such substances. The defence also presented expert testimony that a previous hand injury had left Henry Skinner without the strength required to have inflicted Twila Busby's injuries. Nevertheless, the jury voted to convict Henry Skinner and sentence him to death. The case against him remains circumstantial, showing only that he was present at the scene of the murders, which he does not dispute. Further evidence has since emerged pointing to the possible alternative suspect, and a key prosecution witness has recanted parts of her trial testimony.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

Erklären Sie, dass Sie nicht die Absicht haben, mit Ihrem Schreiben die Ermordung von Twila Busgy und ihren beiden Söhnen zu verharmlosen.
Verweisen Sie darauf, dass nach wie vor Zweifel an Henry Skinners Schuld bestehen (unter Angabe seiner Häftlingsnummer #999143).
Fordern Sie, dass Henry Skinner begnadigt und sein Todesurteil umgewandelt wird.
Bitten Sie die Behörden, den von Henry Skinner beantragten Test der am Tatort gefunden DNS-Spuren auszuführen.

APPELLE AN
GOUVERNEUR DES BUNDESSTAATES TEXAS
Governor Rick Perry
Office of the Governor
P.O. Box 12428
Austin, Texas 78711-2428
USA
(korrekte Anrede: Dear Governor)
Fax: (001) 512 463 1849
BEGNADIGUNGSAUSSCHUSS VON TEXAS
Clemency Section
Texas Board of Pardons and Paroles
8610 Shoal Creek Boulevard
Austin, TX 78757-6814
USA
(korrekte Anrede: Dear Board members)
Fax: (001) 512 467 0945
KOPIEN AN
BOTSCHAFT DER VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA
S.E. Herrn Philip D. Murphy
Pariser Platz 2
10117 Berlin
Fax: 030-83 05 10 50
E-Mail: über
http://germany.usembassy.de/email/feedback.htm
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem
24. März 2010 eintreffen. Schreiben Sie in gutem Englisch oder auf Deutsch.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY (INCLUDE INMATE NO: #999143)

Explaining that you are not seeking to excuse the killing of Twila Busby and her two sons;
Noting the serious doubts that remain about Henry Skinner's guilt;
Calling for clemency for Henry Skinner and for commutation of his death sentence;
Calling on the state to grant Henry Skinner's request for DNA testing of crime scene evidence.

</description>
</item>
<item>
<title>Todesurteil vollstreckt</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=190</link>   
<pubDate>2010-02-18</pubDate>
<description>MARTIN GROSSMAN, 45-jähriger weißer US-Bürger
Martin Grossmann wurde am 16. Februar 2010 kurz nach 18 Uhr im US-Bundesstaat Florida hingerichtet, für ein Verbrechen, das er im Alter von 19 Jahren begangen haben soll. Er wurde im Jahr 1985 wegen Mordes verurteilt und verbrachte fast 25 Jahre im Todestrakt.
Martin Grossmann wurde wegen Mordes an Margaret Park zum Tode verurteilt. Die zum Tatzeitpunkt 26-jährige Frau arbeitete als Rangerin für die staatliche Wild- und Fischereikommission in Florida. Sie wurde am 13. Dezember 1984 auf einem Patrouillengang erschossen.
In seinen letzten Worten vor seiner Hinrichtung durch die Giftspritze drückte Martin Grossmann seine Reue gegenüber den Familienangehörigen von Margaret Park aus, die bei der Hinrichtung zusahen: " Ich möchte gegenüber der Familie des Opfers meine tiefe Reue bekunden. Ich bereue alle Geschehnisse jener Nacht zutiefst, alles was ihr angetan wurde, ganz gleich ob ich mich an alles erinnern kann oder nicht. Ich übernehme die Verantwortung dafür". Dann sagte er ein jüdisches Gebet auf.
Führende jüdische Persönlichkeiten sowie der Vatikan waren unter denjenigen, die sich für eine Begnadigung eingesetzt haben Der Gouverneur von Florida, Charlie Crist, erhielt dem Vernehmen nach 49 000 Briefe, Anrufe und E-Mails zu diesem Fall. Mehr als 34.000 Menschen unterzeichneten eine Unterschriftenaktion im Internet, die vom Gouverneur eine Begnadigung von Martin Grossmann forderte.
Martin Grossmann ist die siebte Todeskandidat, der in diesem Jahr in den USA hingerichtet wurde. Insgesamt wurden seit der Wiedereinführung der Todesstrafe in den USA im Jahr 1977 1.195 Personen hingerichtet, 69 davon in Florida.
Weitere Aktionen des Eilaktionsnetzes sind nicht erforderlich. Vielen Dank allen, die mit ihren Appellen versucht haben, die Hinrichtung zu verhindern.
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</item>
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<title>Iranerin festgenommen</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=189</link>   
<pubDate>2010-02-16</pubDate>
<description>MAHFARID MANSOURIAN, ca. 46-jährige Dolmetscherin
MAHFARID MANSOURIAN: privat HINTERGRUNDINFORMATIONEN EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN
Mahfarid Mansourian wird seit dem 8. Februar im Evin-Gefängnis in der iranischen Hauptstadt Teheran festgehalten. Offenbar wurde die Umweltschützerin bislang nicht unter Anklage gestellt. Amnesty International betrachtet sie als gewaltlose politische Gefangene.
Mahfarid Mansourian ist in der Nacht vom 7. auf den 8. Februar 2010 in ihrem Zuhause in Teheran von BeamtInnen in Zivil festgenommen worden. Die Polizeikräfte wiesen sich nicht aus und legten nach Angaben von Mahfarid Mansourians Ehemann, Ghassem Maleki, einen allgemeinen Haftbefehl vor, in dem ihr Name nicht genannt wurde. Dort hieß es, dass jede "verdächtige" Person festgenommen werden könnte. Erst zwei Tage nach Mahfarid Mansourians Festnahme wurde ihr Aufenthaltsort bekannt. In einem Telefonat sagte Mahfarid Mansourian ihrer Familie, dass sie sich im Evin-Gefängnis in Teheran befinde. Besuche ihrer Familie und der Zugang zu einem Anwalt wurden der Umweltschützerin bisher nicht gestattet.
Mahfarid Mansourian, die Abschlüsse im Bereich Bauingenieurwissenschaften und Umweltgestaltung besitzt, setzt sich aktiv für die Umwelt ein. Sie hat früher für die japanische Agentur für internationale Zusammenarbeit (JICA) gearbeitet, eine eigenständige behördliche Organisation, die die Vergabe von Entwicklungsgeldern der japanischen Regierung koordiniert. Darüber hinaus ist sie als Dolmetscherin für ausländische JournalistInnen im Iran tätig. Sie gehört zu den unzähligen Menschen, die in den vergangenen Wochen von den iranischen Behörden festgenommen wurden. Darunter sind JournalistInnen, Studierende, Mitglieder oppositioneller politischer Parteien, MenschenrechtsverteidigerInnen und Angehörige der iranischen Minderheit Baha'i. Im Vorfeld des 31. Jahrestages der iranischen Revolution am 11. Februar war wegen der befürchteten Massenproteste gegen die Regierung ein besonders scharfes Vorgehen der Behörden zu beobachten.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Die Proteste, die im Juni und Juli 2009 nach Bekanntgabe des umstrittenen Ergebnisses der Präsidentschaftswahl ausgebrochen waren, wurden von Polizeikräften und der paramilitärischen Basij-Miliz unter exzessiver Gewaltanwendung niedergeschlagen. Seither haben an nationalen Gedenktagen immer wieder Demonstrationen stattgefunden, da an diesen Tagen öffentliche Kundgebungen erlaubt sind, so zum Beispiel am Al-Quds-Tag am 18. September, am Jahrestag der Besetzung der amerikanischen Botschaft am 4. November, am nationalen Studierendentag am 7. Dezember und am Tag des Aschura-Festes am 27. Dezember. Bei diesen Protesten sind mehrere hundert Demonstrierende festgenommen worden. Viele von ihnen wurden später wieder freigelassen.
Außerdem wurden seit Januar mehr als 20 Mitglieder der Baha'i festgenommen. Darunter sind auch Familienangehörige von sieben führenden Mitgliedern der Baha'i, die derzeit wegen politisch motivierter Anklagen, offenbar aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur religiösen Minderheit der Baha'i, vor Gericht stehen (siehe UA-128/2008). Die iranischen Behörden werfen "MonarchistInnen", Mitgliedern der Oppositionsgruppe der Volksmudschaheddin, Mitgliedern einer "kommunistischen Gruppe" und Angehörigen der nicht anerkannten religiösen Minderheit der Baha'i vor, für die Unruhen vom Dezember verantwortlich zu sein. Die Baha'is haben eine Beteiligung an den Unruhen immer wieder ausdrücklich bestritten.
Die am 11. Februar erwarteten Massenproteste wurden größtenteils von Sicherheitskräften unterdrückt. Versammlungen von Regierungsgegnern, darunter auch Mir Hossein Mousavi, wurden verhindert, einige Protestierende wurden unter Schlägen und Einsatz von Tränengas von der Teilnahme abgehalten. Mehdi Karroubi, ein anderer Gegenkandidat Ahmadinejads bei den Präsidentschaftswahlen im Juni 2009, wurde von Sicherheitskräften in Zivil mit Pfefferspray attackiert. Bei dem Angriff trug er Verletzungen im Gesicht und an den Augen davon. Einer seiner Söhne, Ali Karroubi, wurde kurzzeitig festgenommen und in der Moschee Amir al-Mo'menin in Teheran verprügelt. Auf Sahamnews, der offiziellen Website der Oppositionspartei National Trust Party, deren Vorsitz Mehdi Karroubi inne hat, sind Fotos der Verletzungen an Armen und Rücken zu finden. Außerdem ist dort ein offener Brief von Ali Karroubis Mutter zu lesen, in dem sie den Religionsführer Ayatollah Ali Khamenei auffordert, die für die Vorfälle Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen. Weiter schreibt sie, dass ihr Sohn nicht nur geschlagen, sondern auch mit Vergewaltigung bedroht worden sei. Am 15. Februar stritt der Teheraner Staatsanwalt Abbas Ja'fari Dowlatabadi ab, dass man Ali Karroubi zuvor festgehalten habe.
Das Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die Proteste während und nach dem Aschura-Fest war das gewaltsamste seit Beginn der Unruhen. Die oppositionelle Internetseite Jaras schätzt die Anzahl der Festnahmen landesweit auf mindestens 1300, einschließlich der von der Regierung bestätigten 600 Festnahmen in Esfahan und 200 Festnahmen in Najafabad. Die iranischen Behörden haben geäußert, dass aufständische Demonstrierende und solche, die Gewalttaten wie beispielsweise Brandstiftung verüben, eine Anklage wegen "Feindschaft zu Gott" (moharebeh) zu erwarten hätten - eine Straftat für die die Todesstrafe verhängt werden kann. Am 29. Januar sind Berichten zufolge fünf Menschen in Verbindung mit den Protestkundgebungen am Aschura-Fest wegen "Feindschaft zu Gott" zum Tode verurteilt worden.
Seit den Demonstrationen am Aschura-Fest am 27. Dezember sind Berichten zufolge hunderte weitere JournalistInnen, MenschenrechtsverteidigerInnen und Mitglieder oppositioneller Parteien, die dem Oppositionsführer Hossein Mussavi nahe standen, sowie AnhängerInnen des ehemaligen Präsidenten Khatami festgenommen worden. Auch Emaddedin Baghi, Träger des Martin-Ennals-Menschenrechtspreises 2009, ist gefangen genommen worden (siehe UA-005/2010).
Eine große Anzahl der seit der Wiederwahl des Präsidenten Ahmadinedschad festgenommenen Personen wurde gefoltert oder in anderer Weise misshandelt. Mindestens drei Menschen starben an den Folgen der Folter im Kahrizak-Gefängnis in der Nähe von Teheran. Am 19. Dezember 2009 verkündete ein Militärgericht in Teheran, dass 12 Menschen in Verbindung mit den Misshandlungen unter Anklage stehen, von denen drei wegen Mordes angeklagt sind.
Hunderte Menschen sind in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt worden. In Schauprozessen hat man mehr als 100 Menschen zu Gefängnisstrafen und bis zu zwölf Menschen zum Tode verurteilt. In mindestens drei Fällen konnte eine Umwandlung der Todes- in eine Gefängnisstrafe erreicht werden. Zwei Todesurteile sind am 28. Januar 2010 vollstreckt worden. Iranischen Medienberichten zufolge hat der stellvertretende Leiter der obersten Justizbehörde des Landes, Ebrahim Raisi, am 1. Februar die "baldige" Hinrichtung weiterer neun Personen angekündigt, obwohl der Teheraner Staatsanwalt Abbas Ja'fari Dowlatabadi am 3. Februar klarstellte, dass die Urteile der Betroffenen noch anfechtbar seien. Die Verurteilten haben kein faires Gerichtsverfahren erhalten, ihnen wurde zu Beginn ihrer Inhaftierung der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert, und in nahezu allen Fällen wurden die "Geständnisse" offenbar erzwungen.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS ODER LUFTPOSTBRIEFE

Appellieren Sie an die iranischen Behörden, Mahfarid Mansourian unverzüglich und bedingungslos freizulassen, da sie nur festgehalten wird, weil sie ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit - auch mit ausländischen Journalisten und Organisationen -  in friedlicher Weise wahrgenommen hat.
Dringen Sie bei den Behörden darauf, sicherzustellen, dass sie weder gefoltert noch in anderer Weise misshandelt wird und sie umgehend Zugang zu ihrer Familie, Rechtsbeistand ihrer Wahl und eventuell notwendiger medizinischer Versorgung erhält.
Äußern Sie sich besorgt über die anhaltende Unterdrückung der friedlichen Proteste und erinnern Sie die Behörden daran, dass Iran als Vertragsstaat des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu achten hat.

APPELLE AN
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT IN TEHERAN
Ali Reza Avaei
Karimkhan Zand Avenue
Sana'i Avenue, Corner of Alley 17, No. 152
Tehran, IRAN
(korrekte Anrede: Dear Mr Avaei)
E-Mail: avaei@Dadgostary-tehran.ir
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT
Ayatollah Sadeqh Larijani
Howzeh Riyasat-e Qoveh Qazaiyeh
(Office of the Head of the Judiciary)
Pasteur St., Vali Asr Ave., south of Serah-e Jomhouri
Tehran, 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: über die Internetseite http://www.dadiran.ir/tabid/75/Default.aspx
(Erste Textzeile mit rotem Sternchen: Ihr Vorname. Zweite Textzeile mit Sternchen: Ihr Nachname. Dritte Textzeile mit Sternchen: Ihre E-Mail-Adresse. Appelltext in die große Textbox darunter.)
KOPIEN AN
LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
His Excellency Mohammad Javad Larijani
Bureau of International Affairs
Office of the Head of the Judiciary
Pasteur St. Vali Asr. Ave.
south of Serah-e Jomhouri
Tehran, 1316814737, IRAN
(korrekte Anrede: Your Excellency)
E-Mail: bia.judi@yahoo.com
(Betreff: FAO Mohammad Javad Larijani)
Fax: (00 98) 21 3390 4986
(bitte öfter versuchen)
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67
14195 Berlin
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
Fax: 030-8435 35 35
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Persisch, Arabisch, Englisch oder auf Deutsch. Da Informationen in Urgent Actions schnell an Aktualität verlieren können, bitten wir Sie, nach dem 29. März 2010 keine Appelle mehr zu verschicken.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY

Calling for the immediate and unconditional release of Mahfarid Mansourian, who Amnesty International believes is being held solely for the peaceful exercise of her right to freedom of expression and association, including with foreign journalists and organizations;
Urging that, in the meantime, she be protected from torture and other ill-treatment and be granted immediate access to her family and a lawyer of her choice;
Expressing concern at the ongoing repression of peaceful protests by the Iranian authorities, reminding them that, as a state party to the International Covenant on Civil and Political Rights, Iran is obliged to uphold the rights to freedom of expression, assembly and association.

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<title>Drohende Hinrichtung</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=188</link>   
<pubDate>2010-02-14</pubDate>
<description>Herr WANG YANG
 HINTERGRUNDINFORMATIONEN EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN
Wang Yang könnte innerhalb einer Woche hingerichtet werden, wenn der Oberste Volksgerichtshof das gegen ihn verhängte Todesurteil bestätigt. Sein Fall wurde insgesamt neun Mal vor verschiedenen Gerichten verhandelt, nachdem er im Jahr 2003 zum ersten Mal zum Tode verurteilt worden war. In China existiert kein Begnadigungsverfahren für verurteilte Strafgefangene, die alle Rechtsmittel ausgeschöpft haben.
Das Mittlere Volksgericht der Stadt Xinxiang im Osten Chinas verurteilte Wang Yang im Jahr 2003 zum Tode. Er wurde nach Angaben seines Anwalts in einem unfairen Gerichtsverfahren wegen "Anlagebetrugs", "Kreditbetrugs" und "Flucht aus der Haft" für schuldig befunden. Ihm wird zur Last gelegt, ungefähr 253 Millionen Yuan (etwa 27,1 Millionen Euro) gesammelt zu haben, indem er hohe Zinszahlungen für Fonds versprochen hatte. Diese sollten in Genossenschaften investiert werden, die in Besitz seiner Unternehmen und der Zweigstelle einer regierungsnahen Bank waren. Dann soll er die Gelder auf seine Firmenkonten umgeleitet haben, um seine privaten Ausgaben zu decken.
Das Berufungsgericht verwies den Fall für ein Neuverfahren zurück an das erstinstanzliche Gericht, weil man der Ansicht war, dass es noch zu viele offene Fragen gab. Das Gericht erster Instanz verhängte erneut die Todesstrafe, die später vom Berufungsgericht bestätigt wurde. Der Oberste Volksgerichtshof überprüfte dann das Urteil und entschied es wegen Mangels an Beweisen für ein Neuverfahren wieder an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen. Das erstinstanzliche Gericht sprach sich zum dritten Mal für ein Todesurteil aus, und das Berufungsgericht leitete den Fall erneut an das Mittlere Volksgericht der Stadt Xinxiang weiter, wo das Urteil ein viertes Mal aufrecht erhalten wurde. Dann wurde es vom Berufungsgericht bestätigt. Der Fall ist gegenwärtig wieder beim Obersten Volksgerichtshof anhängig. Die Familie von Wang Yang beteuert, dass es keine weiteren Untersuchungen zu der vorgeworfenen Straftat gegeben habe, trotz der vielen Neuverhandlungen und Anhörungen. Stattdessen wurden jedes Mal dieselben Beweismittel vorgebracht, was die Frage aufkommen lässt, warum die Gerichte bei der Verhandlung des Falls zu verschiedenen Urteilen gelangt sind.
Chinesische Medien und Regierungskritiker haben ihre Sorge über die uneinheitliche Anwendung der Todesstrafe im Bereich der Wirtschaftskriminalität in China zum Ausdruck gebracht. Am 5. August 2009 wurde die Geschäftsfrau Du Yimin hingerichtet, weil man sie wegen "Anlagebetrugs" in Höhe von 700 Millionen Yuan (ca. 75 Millionen Euro) für schuldig befunden hatte. Am Tag vor dem Todesurteil gegen Du Yimin war ein Beamter, der etwa 15,8 Milliarden Yuan öffentlicher Gelder veruntreut hatte, zu einer Haftstrafe verurteilt worden.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
In China können etwa 68 Straftaten, auch solche ohne Gewaltausübung, mit der Todesstrafe geahndet werden. Und dort werden pro Jahr mehr Menschen hingerichtet als in jedem anderen Land der Welt. Nach Schätzungen von Amnesty International wurden in China 2008 mindestens 1718 Hinrichtungen vollzogen und 7003 Todesurteile verhängt. Diese Zahlen sind Minimalangaben, die Dunkelziffer liegt zweifellos viel höher. Schätzungen der Dui-Hua-Stiftung, einer US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation, liegen bei zwischen 5000 und 6000 Hinrichtungen im Jahr 2008. Die Daten beruhen auf den Angaben örtlicher chinesischer BehördenvertreterInnen. Statistiken zu Todesurteilen und Hinrichtungen gelten in China als Staatsgeheimnis.
Im Januar 2007 wurde die Prüfung aller Todesurteile durch den Obersten Volksgerichtshof wieder eingeführt, die 1982 eingestellt worden war. Alle Todesurteile müssen nun diesem Gericht vorgelegt werden, das dann das Urteil bestätigen, revidieren oder an das zuständige Gericht zurückverweisen kann. Seit der Aufnahme dieses Verfahrens, so berichten chinesische Behörden, sei die Zahl der Hinrichtungen zurückgegangen. Dennoch bleibt man in China mit Informationen über die Todesstrafe sehr zurückhaltend. Ohne den Zugang zu solchen Informationen kann die Entwicklung im Bezug auf die Todesstrafe nicht vollständig und begründet analysiert oder ein Rückgang festgestellt werden.
Keines der Verfahren, das in China zu einem Todesurteil führt, entspricht den internationalen Standards für einen fairen Prozess. Vielfach werden Geständnisse vor Gericht akzeptiert, obwohl die Angeklagten angeben, dass diese unter Folter erzwungen wurden. Anstelle der Unschuldsvermutung zugunsten der Angeklagten liegt die Beweislast der Unschuld auf Seiten der Verurteilten. Darüber hinaus haben sie nur beschränkten Zugang zu anwaltlicher Vertretung.
EMPFOHLENE AKTIONEN
SCHREIBEN SIE BITTE E-MAILS, FAXE ODER LUFTPOSTBRIEFE

Appellieren Sie an die Behörden, Wang Yang nicht hinzurichten.
Fordern Sie den Obersten Volksgerichtshof auf, ein Neuverfahren entsprechend internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren anzuordnen.
Appellieren an den Nationalen Volkskongress, ein rechtliches Verfahren für Begnadigungen einzuführen.
Fordern Sie den Nationalen Volkskongress auf, die Todesstrafe für Vergehen, die keine Gewaltverbrechen sind, abzuschaffen;
Rufen Sie die Behörden dazu auf, einen sofortigen Hinrichtungsstopp zu erlassen, mit dem Ziel der Abschaffung der Todesstrafe.

APPELLE AN
VORSITZENDER DES OBERSTEN VOLKSGERICHTES
WANG Shengjun Yuanzhang
Zuigao Renmin Fayuan, 27 Dongjiaomin Xiang
Beijingshi 100745
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear President)
Fax: (00 86) 10 652 92 345
VORSITZENDER DES STÄNDIGEN AUSSCHUSSES DES NATIONALEN VOLKSKONGRESSES
WU Bangguo Weiyuanzhang
Quanguo Renda Changwu Weiyuanhui Bangongting
23 Xijiaominxiang, Xichengqu, Beijingshi 100805
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Dear Chairman)
Fax: (00 86) 10 630 97 934
E-Mail: icc@npc.gov.cn
KOPIEN AN
PRÄSIDENT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
HU Jintao Guojia Zhuxi
The State Council General Office
2 Fuyoujie
Xichengqu, Beijingshi 100017
VOLKSREPUBLIK CHINA
(korrekte Anrede: Your Excellency)
Fax: (00 86) 10 630 70 900
BOTSCHAFT DER VOLKSREPUBLIK CHINA
S.E. Herrn Wu Hongbo
Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin
Fax: 030-2758 8221
E-Mail: chinesischeBotschaft@debitel.net, chinaemb_de@mfa.gov.cn, de@mofcom.gov.cn
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort. Schreiben Sie in gutem Chinesisch, Englisch oder auf Deutsch.
PLEASE WRITE IMMEDIATELY

calling on authorities not to execute Wang Yang;
urging the Supreme People's Court to remand the case for a retrial that meets international fair trial standards;
urging the National People's Congress to introduce a legal procedure for clemency;
urging the National People's Congress to eliminate the death penalty for all non-violent crimes;
calling for an immediate moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty.

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<item>
<title>Zwangsgeständnisse</title>    
<link>http://www.amnesty-todesstrafe.de/urgent_view.php?id=187</link>   
<pubDate>2010-02-09</pubDate>
<description>Mitglieder der Menschenrechtsorganisation "Committee of Human Rights Reporters":
Herr KOUHYAR GOUDARZI
Herr MEHRDAD RAHIMI
Frau SHIVA NAZAR AHARI
Herr SAEED KALANAKI
Herr SAEED JALALIFER
Herr SAREED HAERI
Frau PARISA KAKAEI
 HINTERGRUNDINFORMATIONEN EMPFOHLENE AKTIONEN APPELLE AN
Sieben Mitglieder der iranischen Menschenrechtsorganisation "Committee of Human Rights Reporters" (CHRR) befinden sich in Teheran in Haft. Sie werden unter Druck gesetzt Verbindungen zu einer verbotenen Oppositionsgruppierung zu gestehen. Für diesen Fall erwartet sie eine Anklage, die mit der Todesstrafe geahndet werden kann. Drei der sieben Personen gehören zu der Gruppe Festgenommener, die in einem Bus auf dem Weg zur Beisetzung des islamischen Geistlichen Großayatollah Husseinali Montazeri waren.
Sieben Mitglieder des "Committee of Human Rights Reporters" werden seit ihrer Festnahme am 30. November 2009 im Evin-Gefängnis von Teheran festgehalten. Mindestens zwei von ihnen, Kouhyar Goudarzi und Mehrdad Rahimi, werden der "Feindschaft mit Gott" (moharebeh) beschuldigt. Für dieses "Vergehen" kann im Iran die Todesstrafe verhängt werden. Allerdings sind sie offenbar bislang nicht unter Anklage gestellt worden.
Das CHRR berichtet seit 2006 über Menschenrechtsverletzungen im Iran. Die iranischen Behörden haben das CHRR beschuldigt, Verbindungen zu der verbotenen iranischen Oppositionsgruppe der Volksmudschaheddin (People's Mojahedeen Organization of Iran - PMOI) zu unterhalten. Die Organisation streitet dies ab. Mehrdad Rahimi berichtete seiner Familie bei deren Besuch am 28. Januar 2010, dass er unter Druck gesetzt werde, vor laufender Kamera ein "Geständnis" abzulegen. Amnesty International befürchtet, dass derartige erzwungene "Geständnisse" den Weg ebnen, alle Mitwirkenden des CHRR der "Feindschaft mit Gott" (moharebeh) zu beschuldigen. Sie wären dann in Gefahr hingerichtet zu werden.
Shiva Nazar Ahari, Saeed Kalanaki, Saeed Jalalifer, Sareed Haeri und Parisa Kakaei sind weitere fünf CHRR-Aktivisten, die im Evin-Gefängnis inhaftiert sind. Shiva Nazar Ahari wird in Einzelhaft gehalten. Ihnen drohen Folter und andere Misshandlungen. Bislang hat man ihnen den Zugang zu einem Rechtsbeistand verwehrt. Zwei weitere Mitglieder des CHRR sind untergetaucht.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Das CHRR wurde 2006 gegründet und setzt sich gegen jegliche Art von Menschenrechtsverletzungen ein, unter anderem gegen Frauen, Kinder, Gefangene und ArbeiterInnen. Um den 21. Januar 2010 erklärte der Staatsanwalt von Teheran Abbas Ja'fari Dowlatabadi der Familie von Shiva Nazar Ahari bei einem Treffen: "Sachkundige des Falles haben herausgefunden, dass die Internetseite des CHRR Verbindungen zu den "Heuchlern" aufweist [als solche bezeichnen die iranischen Behörden die Volksmudschaheddin] und jedwede Zusammenarbeit mit dem Komitee stellt ein Verbrechen dar." Im Januar 2010 schrieb ein Mitglied des CHRR, das gegenwärtig untergetaucht ist, an Amnesty International: "Ich schreibe Ihnen von dem Ort, an dem ich mich versteckt halte, seit ich eine Vorladung wegen meiner Mitarbeit im CHRR erhalten hab. Wir berichten über die Menschenrechtslage, nicht über politische Angelegenheiten. Jetzt da meine FreundInnen und KollegInnen in Haft sind, wird es nicht mehr lange dauern, bis sie ihr Ziel erreicht haben, dass das CHRR seine Arbeit niederlegt. Aber wir werden unsere Aktivitäten nicht aufgrund von Drohungen und Inhaftierungen einstellen, wir sind Menschenrechts-Reporter und so lautet unser Auftrag."
Saeed Kalanaki und Saeed Jalalifer wurden beide am 30. November 2009 festgenommen und befinden sich seitdem in einem öffentlichen Trakt des Evin-Gefängnisses. Dort können sie Kontakt zu anderen Gefangenen haben und Besuche empfangen. Saeed Kalanaki wurde in seinem Büro von in Zivil gekleideten Sicherheitskräften festgenommen. Die Beamten brachten ihn zunächst zu seiner Wohnung. Sie durchsuchten seine Wohnung und beschlagnahmten einige persönliche Gegenstände, darunter ein Computer und eine Fotosammlung. Die beiden Männer wurden gezwungen, zwei ihrer Kollegen vom CHRR anzurufen und sie dazu zu drängen, die Internetseite des Komitees zu löschen. Während des Gesprächs rissen die Vernehmungsbeamten den Hörer an sich und drohten den CHRR-Mitgliedern, dass man sich um sie kümmern werde - ob im Gefängnis oder außerhalb - wenn sie nicht sofort aufhörten, Informationen ins Internet zu stellen. Saeed Jalalifer durfte seine Familie bislang einmal am 31. Dezember 2009 sehen.
Saeed Haeri, Kouhyar Goudarzi und Shiva Nazar Ahari wurden am 20. Dezember 2009 von Polizeikräften und Mitarbeitern des Geheimdienstministeriums in Teheran festgenommen. Man hatte sie gezwungen aus einem Bus auszusteigen, der kurz darauf in die nördlich gelegene Stadt Qom fahren sollte, in der am 21. Dezember 2009 die Beisetzung des islamischen Geistlichen Großayatollah Hosseinali Montazeri stattfand. Sie werden in der Abteilung 209 des Evin-Gefängnisses festgehalten, die dem Geheimdienstministerium untersteht. Shiva Nazar Ahari, die ebenfalls nach den Präsidentschaftswahlen im Juni 2009 drei Monate inhaftiert war, wird nun in Einzelhaft gehalten.
Auf dem Weg zur Beisetzung im Dezember wurden im selben Bus zwei weitere Personen festgenommen: Ahmad Qabel und Mohammad Nourizad. Ahmad Qabel ist Berichten zufolge im Januar in den Hungerstreik getreten und hat seit seiner Festnahme keinen Kontakt zu seiner Familie aufnehmen dürfen. Amnesty International liegen weder Informationen zu Mohammad Nourizads Befinden noch zu seinem Aufenthaltsort vor.
Nach den Androhungen am Telefon beorderte das Geheimdienstministerium am 1. Januar 2010 vier Aktive des CHRR in seine Dienststelle in die Stadtmitte von Teheran. Parisa Kakaei und Mehrdad Rahimi kamen der Vorladung nach und wurden sofort inhaftiert. Am 2. Januar 2010 durfte Parisa Kakaei, die in Trakt 209 festgehalten wird, ihre Familie anrufen, gegenüber der sie ihre Inhaftierung bestätigte. Mehrdad Rahimi ist ein gesellschaftlich engagierter Student und stellvertretender Vorsitzender des Komitees für die Wahrung der Bürgerrechte im Büro von Mehdi Karoubi.
Die Anklage "Feindschaft mit Gott" (moharebeh) wird für gewöhnlich gegen Mitglieder verbotener oppositioneller Parteien erhoben oder gegen Personen, die man des bewaffneten Kampfes gegen den Iran beschuldigt. Der Tatbestand der "Feindschaft mit Gott" kann mit vier Strafen geahndet werden: Hinrichtung, Kreuzamputation, Kreuzigung oder Verbannung (in der Regel Inhaftierung innerhalb des eigenen Landes).
Seit den umstrittenen Präsidentschaftswahlen vom Juni 2009 sind zahlreiche Menschen von Sicherheitskräften, die mit exzessiver Gewalt vorgingen, getötet worden. Außerdem wurden Tausende festgenommen, die meisten von ihnen willkürlich. Zahlreiche Menschen sind gefoltert oder in anderer Weise misshandelt worden. Hunderte Menschen sind in unfairen Gerichtsverfahren verurteilt worden. In solchen Schauprozessen hat man mindestens 80 Menschen zu Gefängnisstrafen und mindestens zwölf zum Tode verurteilt. In mindestens einem Fall wurde die Todes- in eine Gefängnisstrafe umgewandelt. Zwei Todesurteile sind am 28. Januar 2010 vollstreckt worden.
Iranischen Medienberichten zufolge hat der stellvertretende Leiter der obersten Justizbehörde des Landes, Ebrahim Raisi, am 1. Februar die "baldige" Hinrichtung weiterer neun Personen angekündigt, obwohl der Teheraner Staatsanwalt Abbas Ja'fari Dowlatabadi am 3. Februar klarstellte, dass die Urteile der Betroffenen noch anfechtbar seien. Die Verurteilten haben kein faires Gerichtsverfahren erhalten, ihnen wurde zu Beginn ihrer Inhaftierung der Zugang zu einem Rechtsbeistand verweigert, und in nahezu allen Fällen wurden die "Geständnisse" offenbar erzwungen.
EMPFOHLENE AKTIONEN
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Fordern Sie von den iranischen Behörden die sofortige und bedingungslose Freilassung der sieben Mitglieder des CHRR: Kouhyar Goudarzi, Mehrdad Rahimi, Saeed Kalanaki, Saeed Jalalifer, Saeed Haeri, Parisa Kakaei, Shiva Nazar Ahari. Sie sind gewaltlose politische Gefangene, die nur wegen des friedlichen Einsatzes für die Menschenrechte festgehalten werden.
Dringen Sie bei den Behörden darauf, sicherzustellen, dass sie vor Folter und anderen Misshandlungen geschützt werden, und ihnen sofortiger und regelmäßiger Zugang zu einer anwaltlichen Vertretung, zu ihrer Familie und eventuell notwendiger medizinischer Versorgung gewährt wird.
Erinnern Sie die Behörden daran, dass erzwungene "Geständnisse" laut Artikel 38 der iranischen Verfassung verboten sind sowie nach Artikel 14 (g) des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte, zu dessen Vertragsstaaten der Iran gehört.

APPELLE AN
RELIGIONSFÜHRER
Ayatollah Sayed 'Ali Khamenei
The Office of the Supreme Leader
Islamic Republic Street - End of Shahid Keshvar Doust Street, Tehran, IRAN
E-Mail: info_leader@leader.ir
oder über die Internetseite:
http://www.leader.ir/langs/en/index.php?p=letter (Englisch) (korrekte Anrede: Your Excellency)
OBERSTE JUSTIZAUTORITÄT IN TEHERAN
Ali Reza Avaei
Karimkhan Zand Avenue
Sana'i Avenue, Corner of Ally 17, No 152
Tehran, IRAN (korrekte Anrede: Dear Mr Avaei)
E-Mail: avaei@Dadgostary-tehran.ir
KOPIEN AN
LEITER DER STAATLICHEN MENSCHENRECHTSBEHÖRDE
Mohammad Javad Larijani
Howzeh Riassat-e Ghoveh Ghazaiyeh
Pasteur St. Vali Asr. Ave., south of Serah-e Jomhouri Tehran 1316814737, IRAN
Fax: (00 98) 21 3390 4986
E-Mail: bia.judi@yahoo.com
BOTSCHAFT DER ISLAMISCHEN REPUBLIK IRAN
S.E. Herrn Alireza Sheikh Attar
Podbielskiallee 65-67, 14195 Berlin
Fax: 030-8435 3535
E-Mail: iran.botschaft@t-online.de
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PLEASE WRITE IMMEDIATELY

Calling on the Iranian authorities to immediately and unconditionally release the seven members of the CHRR, Kouhyar Goudarzi, Mehrdad Rahimi, Saeed Kalanaki, Saeed Jalalifer, Saeed Haeri, Parisa Kakaei, Shiva Nazar Ahari, as they are prisoners of conscience held solely for their peaceful human rights activities;
Urging the authorities to ensure that they are protected from torture and other ill-treatment and are granted immediate and regular access to a lawyer, their families and any medical treatment they might require;
Reminding the authorities that confessions extracted under duress are prohibited under Article 38 of the Constitution of Iran and by Article 14(g) of the International Covenant on Civil and Political Rights, to which Iran is a state party.

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