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DIE WELTWEITE SITUATION                   
Die neuesten Informationen der Menschenrechtsorganisation Amnesty International zeigen:

• 95  Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft.
•   9  Staaten sehen die Todesstrafe nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie
          etwa Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärstrafrecht vor.
• 35  Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft.
Somit wenden momentan insgesamt 139 Staaten die Todesstrafe nicht mehr an.
• 58  Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest.

Das bedeutet, dass mittlerweile mehr als zwei Drittel aller Staaten weltweit die Todesstrafe per Gesetz oder zumindest in der Praxis abgeschafft haben. Dennoch lebt nur ein Drittel der Weltbevölkerung in Staaten, die nicht hinrichten.


FORTSCHRITTE
Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ist nicht mehr umzukehren. Jedes Jahr wird der Kreis derjenigen Staaten, die auf die Todesstrafe verzichten, größer.

1899, auf der Schwelle ins 20. Jahrhundert, waren es gerade einmal drei Staaten ohne Todesstrafe: Costa Rica, San Marino und Venezuela. Bis 1948, dem Jahr der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, war die Zahl auf acht Länder angewachsen. Ende 1978 lag sie bei neunzehn. In der letzten Dekade haben durchschnittlich mehr als drei Staaten pro Jahr die Todesstrafe ganz aus ihren Gesetzbüchern gestrichen.

Allein seit Beginn der 1990er Jahre haben über 50 Staaten die Todesstrafe für alle Delikte abgeschafft. Darunter befanden sich Staaten in Afrika (z. B. Burundi, Côte d’Ivoire, Ruanda, Senegal, Togo), in Amerika (Argentinien, Kanada, Paraguay, Mexiko), in Asien (Bhutan, Philippinen), in Europa (Albanien, Moldau, Montenegro, Serbien, Türkei) und in Ozeanien (Samoa), um nur einige zu nennen.

Am 18. Dezember 2007 nahm die Generalversammlung der Vereinten Nationen mit großer Unterstützung aus allen Weltregionen erstmals eine Resolution an, die die Aussetzung aller gefällten, aber bislang noch nicht vollstreckten Todesurteile verlangt. Ein solches Hinrichtungsmoratorium könnte ein erster Schritt zur weltweiten Ächtung der Todesstrafe sein.


WIEDEREINFÜHRUNGEN
Ist die Todesstrafe erst einmal per Gesetz abgeschafft, wird sie nur selten wieder eingeführt. Seit 1990 haben weltweit nur vier Staaten diesen Schritt vollzogen: Gambia, Papua-Neuguinea, Nepal und die Philippinen. In den Staaten Gambia und Papua-Neuguinea wurden bisher keine Todesurteile vollstreckt. Lediglich auf den Philippinen kam es ab Februar 1999 zu insgesamt sieben Hinrichtungen, bevor das Land Ende Juni 2006 erneut die Todesstrafe vollständig abschaffte. Auch Nepal verzichtet inzwischen wieder per Gesetz völlig auf die Todesstrafe.

In Irak wurde die Todesstrafe Anfang August 2004 von der Übergangsregierung wieder zugelassen, nachdem die Zivilverwaltung sie im Mai 2003 ausgesetzt hatte. Am 1. September 2005 erfolgten dort die ersten Hinrichtungen. Liberia trat im September 2005 dem Zweiten Fakultativprotokoll zum UN-Zivilpakt bei. Als Mitgliedsstaat zu diesem völkerrechtlichen Vertrag ist Liberia gehalten, alle notwendigen Maßnahmen zur Abschaffung der Todesstrafe zu ergreifen. Unter Missachtung seiner internationalen Verpflichtungen verabschiedete das Land jedoch am 22. Juli 2008 eine Gesetzesänderung, die bestimmte Verbrechen unter Todesstrafe stellt.


RÜCKSCHRITTE
In einer kleinen Zahl von Staaten wurde in jüngerer Zeit der Anwendungsbereich der Todesstrafe ausgeweitet. Im April 2001 führte beispielsweise Laos die Todesstrafe auch für Drogenbesitz ein, Irak im Oktober 2005 für terroristische Straftaten und die chinesische Provinz Guangdong stellte im Februar 2006 Handtaschenraub unter Todesstrafe. Nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 erließen oder verschärften einige Regierungen Verordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus. So wurden zum Beispiel in Guyana 2003 neue Strafgesetze verabschiedet, die unter anderem Verbrechen, die vage als „terroristische Handlungen“ definiert werden, zwingend mit dem Tod bestrafen sollen. In Pakistan kann seit November 2008 die Todesstrafe auch für so genannten Cyber-Terrorismus ausgesprochen werden, also Straftaten gegen die nationale Sicherheit, die mit Hilfe von Computern und anderen elektronischen Geräten begangen werden und bei denen Menschen ums Leben kommen. Im Laufe des Jahres 2009 weiteten sechs Bundesstaaten in Nigeria als Reaktion auf die angespannte Sicherheitslage im Nigerdelta die Todesstrafe auf Entführung aus.

Einige Staaten nahmen jüngst wieder Hinrichtungen auf und beendeten de facto in Kraft befindliche Hinrichtungsstopps. Am 19. Dezember 2008 wurde in dem Karibikstaat St. Kitts und Nevis zum ersten Mal seit zehn Jahren wieder ein Gefangener hingerichtet. 2008 ging auch in den Vereinigten Arabischen Emiraten ein sechsjähriger Vollstreckungsstopp zu Ende. Nach fast sechsjähriger Unterbrechung erfolgten am 24. August 2009 wieder zwei Hinrichtungen in Thailand. Andere Staaten ergriffen Maßnahmen, um die Verfahren zu beschleunigen, bis ein Todesurteil vollstreckt werden kann.

In einer Reihe von Staaten beobachtet Amnesty International zudem steigende Hinrichtungszahlen, so zum Beispiel 2009 in Irak und Iran. Hinzu kommt, dass Todesurteile nicht nur wegen gewalttätiger Verbrechen, sondern zunehmend auch für weniger gravierende Delikte ausgesprochen werden: in Südost-Asien wegen Drogenhandels und in China wegen Korruption und Steuerhinterziehung. In Saudi-Arabien kann sogar Homosexualität die Todesstrafe nach sich ziehen. Mit Sorge beobachtet Amnesty International den vermehrten Einsatz der Todesstrafe zu politischen Zwecken: In Ländern wie China, Iran und Sudan wurde sie 2009 extensiv verhängt, um politische Gegner zum Schweigen zu bringen oder um politische Ziele durchzusetzen. In vielen von Amnesty International dokumentierten Fällen wurden international anerkannte Mindeststandards nicht eingehalten und Gefangene nach zum Teil grob unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt. Sie traf überdurchschnittlich häufig Menschen in Armut, die zu wenig Geld haben, um sich juristisch gegen unfaire Verfahren zu wehren. Außerdem trifft die Todesstrafe oft diejenigen, die in ihren Gesellschaften aufgrund ihrer Hautfarbe, Nationalität oder Religion diskriminiert werden.


TODESURTEILE UND HINRICHTUNGEN IM JAHR 2009
Wenngleich noch immer in 102 Staaten die Todesstrafe im Gesetz steht, so ist doch festzustellen, dass nur wenige davon tatsächlich jedes Jahr auch Todesurteile vollstrecken.

Im Jahr 2009 sind mindestens 714 Gefangene in 18 Staaten exekutiert worden. Allerdings ist darin nicht die Anzahl aus der Volksrepublik China enthalten, wo weltweit die meisten Hinrichtungen stattfinden, so dass die tatsächliche globale Gesamtzahl deutlich höher liegen dürfte. Im Jahr 2009 hat sich China erneut geweigert, genaue Zahlen über die Anwendung der Todesstrafe preiszugeben. Daten aus früheren Jahren sowie eine Reihe aktueller Quellen deuten jedoch darauf hin, dass die Zahl unverändert in die Tausende geht. Statistiken zu Todesurteilen und Hinrichtungen sind in China ein Staatsgeheimnis.

Zum Tode verurteilt wurden im vergangenen Jahr 2.001 Menschen in 56 Ländern. Diese Angabe beinhaltet allerdings ebenfalls keine exakte Zahl zur Volksrepublik China sowie in anderen Staaten nur die Amnesty International zur Kenntnis gelangten Fälle; die tatsächlichen Zahlen liegen daher mit Sicherheit um einiges höher. Gleichwohl ist festzustellen, dass nur 18 der zurzeit noch 58 Staaten mit Todesstrafe im vergangenen Jahr überhaupt Hinrichtungen vollzogen haben.

Wie schon in den Vorjahren gilt auch für 2009, dass die weitaus meisten registrierten Hinrichtungen in nur einigen wenigen Staaten vollzogen worden sind. Insgesamt sind in der VR China im Jahr 2009 mutmaßlich mehrere Tausend Menschen hingerichtet worden. In Iran betrug die Zahl der Hinrichtungen wenigstens 388 gegenüber 346 in 2008. In Irak wurden mindestens 120 Todesurteile vollstreckt (2008: 34) und in Saudi-Arabien mindestens 69 (2008: 102). In den USA stieg die Zahl der Exekutionen im Vergleich zum Vorjahr von 37 auf 52. Aus dem Jemen liegen Berichte vor, wonach mindestens 30 Gefangene hingerichtet wurden (2008: 13).

Zum Stichdatum 31. Dezember 2009 waren weltweit mindestens 17.118 zum Tode Verurteilte in Haft.


HINRICHTUNGSMETHODEN
Im Jahr 2009 sind nach Kenntnis von Amnesty International folgende Hinrichtungsmethoden bei der Vollstreckung der Todesstrafe zur Anwendung gekommen:
• Enthaupten – (Saudi-Arabien)
• Elektrischer Stuhl – (USA)
• Giftspritze – (China, Thailand, USA)
• Steinigung – (Iran)
• Erschießen – (China, Jemen, Libyen, Syrien, Vietnam)
• Hängen – (Ägypten, Bangladesch, Botsuana, Irak, Iran, Japan, Nordkorea, Malaysia,
  Singapur, Sudan, Syrien)


TODESURTEILE GEGEN JUGENDLICHE
Internationale Menschenrechtsverträge verbieten es, Menschen zum Tode zu verurteilen, die zur Tatzeit noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hatten. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Amerikanische Menschenrechtskonvention und das Übereinkommen über die Rechte des Kindes enthalten alle dahingehende Vorschriften. Mehr als 110 Staaten haben Gesetze erlassen, die ausdrücklich die Hinrichtung minderjähriger Straftäter ausschließen oder es kann davon ausgegangen werden, dass solche Hinrichtungen dort verboten sind, weil die betreffenden Staaten einem oder mehreren der oben genannten Abkommen beigetreten sind.

Seit 1990 sind Amnesty International nur neun Staaten weltweit bekannt geworden, die straffällige Jugendliche hingerichtet haben: China, Iran, Jemen, Nigeria, DR Kongo, Pakistan, Saudi-Arabien, Sudan und die USA. Jemen, Pakistan und die USA (seit 1. März 2005) haben diese Praxis inzwischen für ungesetzlich erklärt. 2001 wurden in der DR Kongo fünf derartige Todesurteile umgewandelt. Seit 1990 sind - soweit bekannt - insgesamt 82 zur Tatzeit Minderjährige exekutiert worden, davon allein 19 in den USA sowie 46 in Iran. 2005 wurden mindestens acht Jugendliche in Iran sowie zwei in Sudan gehenkt. 2006 vollstreckte Iran vier derartige Todesurteile und Pakistan eines. Auch 2007 wurden zur Tatzeit Minderjährige exekutiert: zehn in Iran, zwei in Saudi-Arabien und einer in Jemen. Im Jahr 2008 exekutierten die iranischen Behörden erneut mindestens acht Jugendliche. 2009 henkten Iran fünf und Saudi-Arabien zwei Jugendliche.


TODESURTEILE GEGEN GEISTIG BEHINDERTE UND PSYCHISCH KRANKE
Das rechtsstaatliche Prinzip, mental behinderte und psychisch kranke Personen weder zum Tode zu verurteilen noch hinzurichten, wird inzwischen in den allermeisten Staaten dieser Erde beachtet. Die vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen verabschiedeten Garantien zum Schutz von Personen, denen die Todesstrafe droht, bestimmen, dass Todesurteile nicht gegen Personen verhängt werden dürfen, die geistig behindert oder geisteskrank sind.

Amnesty International hat seit 1995 von Hinrichtungen geistig behinderter oder psychisch kranker Menschen in fünf Staaten erfahren: Kirgisistan, Usbekistan, den USA, Japan und dem Iran. In anderen Ländern sind Hinrichtungen von Personen, die an geistigen Störungen leiden, zwar durch nationale Gesetze verboten, werden aber dennoch in Einzelfällen ausgeführt. Es gibt starke Hinweise darauf, dass in Todesstrafenprozessen der Darstellung, eine geistige Behinderung oder Erkrankung liege vor, nicht nachgegangen wurde oder dass medizinische Untersuchungen fehlerbehaftet waren.

Am 20. Juni 2002 erklärte der Oberste Gerichtshof der USA die Hinrichtung von Straftätern mit einem gestörten geistigen Entwicklungsstand für nicht mit der Verfassung vereinbar. Zwischen 1977 und 2001 wurden in den USA mindestens 44 Gefangene mit geistigen Behinderungen hingerichtet. Die Vollstreckung der Todesstrafe an geistig Kranken ist dagegen weiterhin erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Todeskandidat versteht, wie und wofür er hingerichtet werden soll. Derzeit warten mehrere hundert psychisch kranke Straftäter in den USA auf ihre Exekution.

Im Jahre 2004 wurden – soweit bekannt – fünf Todesurteile an geistig Behinderten und Geisteskranken vollstreckt: zwei in den USA an Geisteskranken, eines im Iran und eines in Japan; hier jeweils an geistig Behinderten. 2005 wurde mindestens ein Gefangener mit einer ausgeprägten mentalen Retardation in den USA exekutiert. Auch im Jahr 2006 wurden erneut Menschen in den USA exekutiert, die unter erheblichen Störungen ihrer geistigen Gesundheit litten.


HINRICHTUNG VON UNSCHULDIGEN
Solange an der Todesstrafe festgehalten wird, kann das Risiko, dass Unschuldige hingerichtet werden, in keinem Rechtssystem der Welt ausgeschlossen werden. So mussten seit 1973 in den USA 139 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld aus den Todestrakten entlassen werden. Davon sind 55 Fälle allein seit Anfang 2000 aufgedeckt worden. Einige Gefangene standen nach jahrelanger Haft kurz vor ihrer Hinrichtung. Nicht wenige dieser Fehlurteile gehen auf eine unzureichende Verteidigung und Verfehlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Weitere Ursachen liegen darin begründet, dass in den Verfahren unglaubwürdige Hauptbelastungszeugen, Beweismittel und Geständnisse zugelassen wurden.

Das Problem, möglicherweise oder tatsächlich Unschuldige hinzurichten, beschränkt sich nicht auf die USA allein. Im Jahr 2006 entließen Tansania und Jamaika 2006 jeweils einen Gefangenen aus der Todeszelle. Zu Unrecht verhängte Todesurteile sind zum Beispiel auch aus Australien, der VR China, Großbritannien, Japan, Kanada, Pakistan, Südkorea und Uganda bekannt.


INTERNATIONALE ABKOMMEN
Eine der wichtigsten Entwicklungen der letzten Jahre war die Annahme internationaler Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe. Für die Vertragsstaaten errichten sie eine völkerrechtliche Barriere gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe. Es existieren momentan vier solcher Vertragswerke:

  • Das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen wurde inzwischen von 72 Staaten ratifiziert. Weitere drei Staaten haben das Protokoll gezeichnet und somit ihre Absicht bekundet, diesem zu einem späteren Zeitpunkt beizutreten.
  • Dem Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (kurz: Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK) sind 46 europäische Staaten beigetreten. Hinzu kommt mit der Russischen Föderation ein weiterer Unterzeichnerstaat.
  • Das Protokoll Nr. 13 zur EMRK wurde von 42 europäischen Staaten ratifiziert und von drei gezeichnet. Das Protokoll trat am 1. Juli 2003 in Kraft, als es zehn Ratifikationsurkunden trug.
  • Das Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe wurde von elf amerikanischen Staaten ratifiziert.

Das Protokoll Nr. 6 zur EMRK ist ein Vertrag, der auf die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten abzielt. Die drei anderen genannten Protokolle sehen dagegen ein völliges Verbot der Todesstrafe vor. Gleichwohl lassen das Zweite Fakultativprotokoll zum IPBPR und das Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention als Ausnahme die Todesstrafe in Kriegszeiten zu, wenn Staaten einen entsprechenden Vorbehalt geltend machen.


DIE TODESSTRAFE IN DEN USA
In den USA sind im Jahr 2009 52 Gefangene (2008: 37) in elf Bundesstaaten hingerichtet worden. Die mit Abstand meisten Exekutionen fanden im Bundesstaat Texas statt (24). Damit hat sich die Gesamtzahl der Hinrichtungen in den USA seit Wiederzulassung der Todesstrafe im Jahr 1976 bis Ende 2009 auf 1.188 (darunter elf Frauen) erhöht.

Am 1. Oktober 2009 gab es landesweit 3.270 zum Tode Verurteilte (darunter 130 Ausländer und 53 Frauen). Die meisten Häftlinge warten in den Todeszellen der Bundesstaaten Kalifornien, Florida, Texas und Pennsylvania auf ihre Hinrichtung. Die Zahl der Todesurteile in den USA ist rückläufig und hat 2009 den tiefsten Stand seit 1976 erreicht. 2009 wurden insgesamt 106 Todesurteile ausgesprochen.

35 der 50 Bundesstaaten sehen die Todesstrafe derzeit in ihren Gesetzen vor. Darüber hinaus kann die Todesstrafe im ganzen Land nach Bundes- und Militärrecht verhängt werden. Von den 35 Bundesstaaten mit Todesstrafe haben 33 seit 1977 zum Tode Verurteilte exekutiert. Alle Bundesstaaten, die die Todesstrafe erlauben, haben gegenwärtig Gefangene in ihren Todestrakten. Am 1. März 2005 entschied der Oberste Gerichtshof der USA im Verfahren Simmons gegen Missouri, dass die Verhängung der Todesstrafe gegen Jugendliche unter 18 Jahren gegen das in der Verfassung verankerte Verbot grausamer Bestrafung verstoße. 19 Einzelstaaten erlaubten bis dahin die Hinrichtung minderjähriger Straftäter. Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen im Jahr 1977 sind 22 Todesurteile an zur Tatzeit unter 18-jährigen Straftätern vollstreckt worden, 13 davon im Bundesstaat Texas.

Im Bundesstaat Illinois waren 13 Justizirrtümer bekannt geworden. Der republikanische Gouverneur setzte daraufhin am 31. Januar 2000 die Todesstrafe auf unbestimmte Zeit aus. Mitte Januar 2003 begnadigte er vier Todestraktinsassen und wandelte nach einer ausführlichen Prüfung alle 167 ausgesprochenen Todesurteile um. Am 24. Juni 2004 erklärt der Supreme Court des Bundesstaats New York die Todesstrafe für verfassungswidrig. Der Gesetzgeber dieses Staats lehnte es im April 2005 ab, die Todesstrafe wieder einzusetzen. Die beiden Kammern des Parlaments des Bundesstaats New Jersey strichen am 10. und 13. Dezember 2007 die Todesstrafe aus dem Strafgesetz. Am 18. März 2009 schaffte New Mexico die Todesstrafe ab und ist der 15. US-Bundesstaat, der Exekutionen aufgibt.

Der Einsatz der Giftspritze ist nach mehreren fehlgeschlagenen Hinrichtungen äußerst umstritten. Obduktionen hatten zudem ergeben, dass in einigen Fällen die verabreichte Dosis des Betäubungsmittels zu gering war. Die Todeskandidaten erstickten qualvoll bei vollem Bewusstsein. Der Oberste Gerichtshof in Washington ließ am 25. September 2007 eine Klage von zwei zum Tode Verurteilten aus dem Bundesstaat Kentucky zu. Die Obersten Richter befanden am 16. April 2008 in einer Sieben-zu-Zwei-Entscheidung jedoch die Anwendung der Giftspritze bei Hinrichtungen für zulässig. Es hatten Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit dieser Tötungsmethode bestanden, weil Verurteilte bei unsachgemäßer Anwendung starke Schmerzen erleiden. 34 Bundesstaaten sehen den Giftcocktail zur Hinrichtung vor. Seit der Ankündigung des Supreme Courts gab es bis zur Grundsatzentscheidung einen faktischen Hinrichtungsstopp, da es landesweit in 23 Bundesstaaten zu einem Aufschub von Hinrichtungsterminen gekommen war.

In Nebraska wird seit dem 8. Mai 2007 die Todesstrafe nicht mehr vollstreckt. Hier wurde die bis dahin einzige Hinrichtungsmethode des elektrischen Stuhls am 8. Februar 2008 für verfassungswidrig befunden. Am 28. Mai 2009 führte eine Änderung des Strafrechts die Giftspritze als neue Tötungsmethode in Nebraska ein. Im Parlament dieses US-Staates war am 25. März 2008 ein Vorstoß zur Abschaffung der Todesstrafe gescheitert. Auch die Gesetzgeber der Bundesstaaten Maryland und Colorado konnten sich Anfang März bzw. Anfang Mai 2009 nicht auf ein Ende der Todesstrafe verständigen. Am 5. Juni 2009 brachte die Gouverneurin des Bundesstaats Connecticut ein Gesetz zur Abschaffung der Todesstrafe durch ihr Veto zu Fall. Beide Kammern des Parlaments hatten sich zuvor für einen solchen Schritt ausgesprochen.

Der Bundesstaat North Carolina ergriff im Mai 2007 eine Gesetzesinitiative, die Todesstrafe künftig in Fällen zu verbieten, in denen Angeklagte auf Grund ihrer ernsten geistigen Erkrankung zur Zeit ihrer Verbrechen außerstande waren, die Bedeutung ihrer Taten zu begreifen. Mit Indiana and Washington erwägen gegenwärtig zwei weitere Bundesstaaten, ähnliche Gesetze zu erlassen. Der einzige US-Staat, der bereits ein solches Gesetz erlassen hat, ist Connecticut.

Stand: 20. Juli 2010





  

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