ABSCHAFFUNG 2006 bewegte sich die Welt weiter auf die vollständige Abschaffung der Todesstrafe zu. Am Ende des Jahres hatten 88 Staaten die Todesstrafe vollständig abgeschafft (siehe Tabelle 1). Ein Land schaffte 2006 die Todesstrafe vollständig ab (die Philippinen) und zwei Länder strichen Todesstrafenbestimmungen aus ihren Verfassungen (Georgien und Moldau). Ein Staat (Montenegro) wurde ein selbstständiges Mitglied der Vereinten Nationen (zuvor ein Teil von Serbien und Montenegro) und ratifizierte danach das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Menschenrechtskonvention und schaffte damit die Todesstrafe vollständig ab.
Weitere elf Staaten hatten die Todesstrafe für Friedenszeiten abgeschafft und behielten sie ausschließlich für außergewöhnliche Verbrechen wie in Kriegszeiten begangene Straftaten bei. Mindestens 29 Staaten hatten die Todesstrafe in der Praxis abgeschafft: Sie hatten seit zehn Jahren keine Hinrichtung durchgeführt oder sich international dazu verpflichtet, niemanden hinzurichten. Die Todesstrafe war damit gesetzlich oder praktisch in 128 Staaten abgeschafft.
96 andere Staaten und Territorien behielten die Todesstrafe bei, aber nicht alle verhängten Todesurteile und die meisten führten keine Hinrichtungen durch (siehe unten, Todesurteile und Hinrichtungen).
Philippinen Am 7. Juni 2006 hob das philippinische Parlament das Gesetz der Republik 7659 auf und stimmte Gesetzen zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe zu. Durch das Gesetz 7659 war im Dezember 1993 das Strafgesetzbuch geändert und die Todesstrafe wieder eingeführt worden.
Im April 2006 hatte Präsidentin Arroyo mehr als 1.200 Todesurteile in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Es ist anzunehmen, dass es sich hierbei um die weltweit größte Massenumwandlung von Todesurteilen aller Zeiten handelte.
Die Philippinen hatten 1987 die Todesstrafe abgeschafft und waren damit erst das zweite Land, das in dieser Region völlig auf diese Strafe verzichtete. Präsident Fidel Ramos führte jedoch Ende 1993 die Todesstrafe für 46 Tatbestände wieder ein. Ab 1999 fanden wieder Exekutionen statt, bis Präsident Estrada 2000 ein Hinrichtungsmoratorium verkündete, das Präsidentin Arroyo während ihrer Präsidentschaft aufrechterhielt.
MORATORIEN UND AUSSETZUNGEN VON HINRICHTUNGEN
Kirgisistan Das seit 1998 geltende Hinrichtungsmoratorium wurde durch einen am 30. Dezember 2006 ergangenen Erlass von Präsident Bakijew um ein weiteres Jahr verlängert. In Entwürfen zur Änderung des Verfassung, die im Laufe des Jahres vorgelegt wurden, war die ständige und völlige Abschaffung der Todesstrafe vorgesehen.
Russische Föderation Im November 2006 stimmte die Staatsduma (das Unterhaus des Parlaments) dafür, die Einführung von Geschworenenprozessen in Tschetschenien bis 2010 zu verschieben. Tschetschenien ist die einzige Territorialeinheit, die noch kein Geschworenensystem eingeführt hat. Durch die Entscheidung der Staatsduma wird das aktuelle Hinrichtungsmoratorium verlängert, das 1999 vom Verfassungsgericht der Russischen Föderation eingeführt wurde, indem es den Richtern verbot, Menschen zum Tode zu verurteilen, solange das Geschworenensystem nicht im ganzen Land eingeführt ist.
USA – Florida Am 15. Dezember 2006 verfügte der Gouverneur von Florida, Jeb Bush, einen Hinrichtungsstopp und ernannte eine Kommission, der prüfen soll, ob die Hinrichtung per Giftspritze gegen Floridas Verbot grausamer und ungewöhnlicher Strafen verstößt. Bis die Kommission im März 2007 ihren Bericht vorlegt, werden keine Hinrichtungsbefehle unterzeichnet.
USA – New Jersey Im Januar 2006 unterzeichnete Gouverneur Richard James Codey ein Gesetz zur Aussetzung von Hinrichtungen in New Jersey. Durch das Gesetz wird eine 13-köpfige Kommission geschaffen, die alle Aspekte der Todesstrafe in diesem Bundesstaat untersuchen soll. In ihrem im Januar 2007 vorgelegten Abschlussbericht empfahl die Kommission die Abschaffung der Todesstrafe.
AUSSETZUNGEN
Guatemala Nach im Jahr 2005 ergangenen Urteilen des Interamerikanischen Gerichtshofs für Menschenrechte wurden die Todesurteile von neun Gefangenen in 50-jährige Haftstrafen umgewandelt.
Nigeria Am 1. Oktober 2006 gab der Bundesjustizminister, Chief Bayo Ojo, bekannt, dass im Rahmen der Unabhängigkeitsfeiern Nigerias die Todesurteile von 107 Todestraktinsassen in lebenslange Haftstrafen umgewandelt werden. Etwa 500 Gefangene sind weiterhin zum Tode verurteilt.
Vereinigte Arabische Emirate Im Juni 2006 wandelte ein Berufungsgericht das gegen Schahin Άbdul Rahman verhängte Todesurteil in eine einjährige Haftstrafe mit anschließender Deportation in sein Heimatland Bangladesch um. Als verheirateter Mann war er von einem islamischen Gericht in Fudschairah wegen Ehebruchs zum Tode durch Steinigung verurteilt worden.
UNSCHULD
Jamaika Carl McHargh wurde im Juni 2006 aus dem Todestrakt entlassen, nachdem er im Berufungsverfahren freigesprochen worden war. Er war 1999 wegen der Ermordung zweier Männer verhaftet und 2004 für schuldig befunden und zum Tode verurteilt woden.
Tansania Hassan Mohamed Mtepeka wurde 2006 aus dem Todestrakt entlassen. Er war 2004 wegen Vergewaltigung und Ermordung seiner Stieftochter zum Tode verurteilt worden. Ein Berufungsgericht stellte fest, dass seine Verurteilung in überwältigendem Maße auf Indizien ruhte, die „nicht unweigerlich auf seine Schuld hindeuteten“.
USA – Florida Das Urteil gegen John Ballard, der 2003 wegen zweier 1999 begangener Morde zum Tode verurteilt worden war, wurde vom Obersten Gerichtshof Floridas aufgehoben. In seinem im Februar 2006 ergangenen Urteil befand der Oberste Gerichtshof, das die Beweise gegen Ballard juristisch für einen Schuldspruch unzureichend sind und wies das Gericht, vor dem die Hauptverhandlung stattgefunden hatte, an, Ballard freizusprechen. John Ballard ist der 22. zum Tode Verurteilte, der seit 1973 im Bundesstaat Florida freigesprochen wurde. Florida führt die Rangliste der freigesprochenen Todeskandidaten an. Bundesweit war es der 123. zum Tode Verurteilte seit 1973, der wegen Unschuld aus dem Todestrakt entlassen wurde.
BEGNADIGUNGEN
Äthiopien Zehn wegen nicht-militärischer Verbrechen verhängte Todesurteile wurden durch einen Gnadenakt des Präsidenten anlässlich des äthiopischen Neujahrsfestes am 11. September 2006 in lebenslange Haftstrafen umgewandelt.
Pakistan Im November 2006 machte Präsident Muscharraf von seinen verfassungsmäßigen Vollmachten Gebrauch und wandelte das Todesurteil gegen Mirsa Tahir Hussein, der bereits das Äquivalent zu einer lebenslangen Haftstrafe in Pakistan abgesessen hatte, um. Mirsa Tahir Hussein, der sowohl britischer als auch pakistanischer Staatsbürger ist, wurde 1989 des Mordes für schuldig befunden, sein Schuldspruch wurde aber zweimal aufgehoben, einmal kurz nach seiner ersten Verurteilung 1989 und erneut 1996, als er aller gegen ihn erhobenen Anklagen für unschuldig befunden wurde. Eine Woche nach seinem Freispruch wurde sein Fall an das Bundes-Scharia-Gericht verwiesen, wo Anklagepunkte aus dem ersten Verfahren verhandelt wurden, einschließlich Raubmord, der unter das islamische Recht zu den Straftaten gegen das Eigentum fällt. Der gesamte Fall wurde 1998 wieder aufgenommen und das Bundes-Scharia-Gericht verurteilte verurteilte Mirsa Tahir Hussein zum Tode, obwohl die Richter geteilter Meinung waren; zwei waren für und einer gegen das Todesurteil.
Tansania Im August 2006 wandelte Präsident Kikwete alle Todesurteile auf dem tansanischen Festland in lebenslanger Haftstrafen um. Die Gesamtzahl der Umwandlungen wurde offiziell nicht bekannt gegeben, sie wurde aber auf etwa 400 geschätzt. Viele der Gefangenen waren seit mehreren Jahren zum Tode verurteilt. Ende 2006 war niemand mehr zum Tode verurteilt, weder auf dem Festland noch auf der Insel Sansibar.
Vietnam Präsident Tran Duc Luong wandelte die wegen Drogenhandels gegen zwei Australier (Nguyen Van Chinh und Mai Cong Thanh) verhängten Todesurteile um, nachdem die australische Regierung darum nachgesucht hatte.
EINSCHRÄNKUNG DES ANWENDUNGSBEREICHS DER TODESSTRAFE
Jordanien Die Regierung gab bekannt, dass sie einem Gesetzentwurf zugestimmt habe, der die Zahl der mit der Todesstrafe bedrohten Verbrechen – einschließlich Drogenvergehen und dem Besitz von Feuerwaffen und Sprengstoffen – verringern werde. Zurzeit können 16 Verbrechen mit dem Tode bestraft werden.
König Άbdallah II bin al-Hussein von Jordanien sagte im Dezember 2005 in einem Interview, dass Jordanien hoffe, sein Strafgesetzbuch zu ändern und „bald das erste Land im Nahen Osten ohne Todesstrafe werden könnte“. Aber Saleh Armouti, Präsident des Jordanischen Anwaltsvereins wurde von der Nachrichtenagentur IRIN dahingehende zitiert, das der Anwaltsverein die Reduzierung ablehne: „Das ist völlig unakzeptabel. Zweifelhafte Menschenrechtsgruppen sollten sich nicht in unser Rechtssystem einmischen.“
Liberia Ein im Dezember 2005 verabschiedetes Gesetz, dass die Todesstrafe für Vergewaltigung durch mehrere Täter vorsah wurde dahingehend geändert, dass die Strafandrohung auf lebenslange Haft reduziert wurde, so dass die vollständige Abschaffung der Todesstrafe in diesem Land bestehen bleibt.
Vietnam Im Februar 2006 wurde ein Vorschlag zur Verringerung der Zahl der Verbrechen, die mit dem Tode bestraft werden können von 20 auf neun vom Ministerium für öffentliche Sicherheit an die Zentrale Kommission für Justizreform verwiesen. Die Verbrechen, die aus dem Anwendungsbereich der Todesstrafe entfernt werden sollen, wären hauptsächlich ökonomische, wie Betrug, Veruntreuung, Bestechung, Geldfälschung. Dang Anh, ein stellvertretender Direktor der Rechtsabteilung des Ministeriums für öffentliche Sicherheit, sagte, dass „die Verringerung wird in Einklang mit dem allgemeinen, weltweiten Trend stehen, dem sich Vietnam anschließen sollte“. Bereits 1999 hatte Vietnam die Zahl der Verbrechen, die mit dem Tode bestraft werden können, von 44 auf 29 reduziert.
VERSUCHE ZUR WIEDEREINFÜHRUNG
Polen Im Juli 2006 hielt der polnische Präsident Lech Kaczyński eine Radioansprache, in der er die Wiedereinführung der Todesstrafe in Polen und in Europa forderte. Im August 2006 kündigte die Liga Polnischer Familien, eine Minderheitsfraktion in der polnischen Regierungskoalition, eine europaweite Kampagne zur Wiedereinführung der Todesstrafe und eine Volksabstimmung zur Wiedereinführung in Polen an.
Am 3. August 2006 antwortete ein Sprecher der Europäischen Kommission im Namen der Europäischen Union auf diese Erklärungen, indem er sagte, dass „die Todesstrafe nicht mit europäischen Werten vereinbar ist“. In einem offenen Brief an Präsident Kaczyński schrieb der Präsident der Parlamentarischen Vereinigung des Europarats, dass „die Todesstrafe keinen Platz im Strafrechtssystem eines modernen, zivilisierten Landes hat“.
TODESURTEILE UND HINRICHTUNGEN
2006 wurden mindestens 1.591 Menschen in 25 Ländern hingerichtet. Mindestens 3.861 Menschen wurden in 55 Ländern zum Tode verurteilt. Das sind nur die Mindestzahlen; die wirklichen Zahlen sind mit Sicherheit höher.
Wie in den vergangenen Jahren hat die große Mehrheit der weltweit bekannt gewordenen Hinrichtungen in einer Handvoll von Staaten stattgefunden. Im Jahr 2006 fanden 91 Prozent aller bekannt gewordenen Hinrichtungen in sechs Staaten statt: China, Iran, Pakistan, Irak, Sudan und den Vereinigten Staaten von Amerika.
Basierend auf den öffentlich zugänglichen Berichten schätzt amnesty international, dass 2006 mindestens 1.010 Hinrichtungen in China stattgefunden haben, das ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs. Glaubwürdige Quellen deuten darauf hin, dass 7.500 bis 8.000 Menschen 2006 exekutiert wurden. Die offiziellen Statistiken sind weiterhin ein Staatsgeheimnis, was die Ermittlung und Analyse der Zahlen schwierig macht.
Im Iran wurden 177 Menschen hingerichtet, in Pakistan 82 und im Irak und Sudan jeweils mindestens 65. Es fanden 53 Exekutionen in zwölf Bundesstaaten der USA statt.
Es ist schwierig, die Zahl der Menschen zu ermitteln, die zurzeit im Todestrakt sitzen und auf ihre Hinrichtung warten. Ende 2006 lag die geschätzte Zahl zwischen 19.185 und 24.646. Die Schätzungen basieren auf Informationen von Menschenrechtsgruppen, Medienberichten und den in beschränktem Umfang zugänglichen offiziellen Zahlen.
WIEDERAUFNAHME VON HINRICHTUNGEN
Bahrain Am 21. November 2006 bestätigte König Scheich Hamad bin 'Issa Al Khalifa von Bahrain die Todesurteile gegen drei Menschen, die des Mordes beschuldigt wurden. Jasmine Anwar Hussein und Mohammed Hilaluddin, beide aus Bangladesch, waren im November 2004 des Mordes für schuldig befunden worden. Mohammad Hanif Atta Mohammad, ein pakistanischer Staatsbürger, wurde 2003 in einem anderen Fall für schuldig befunden. Alle drei waren für schuldig befunden worden, bahrainische Staatsbürger getötet zu haben. Die Todesurteile wurden im Dezember 2005 vom Kassationsgerichtshof aufrechterhalten und am 11. Dezember 2006 vollstreckt.
Die Todesstrafe wird in Bahrain selten vollstreckt. Seit 1977 hatte nur eine Exekution stattgefunden. Issa Ahamad Quambar, ein Bahrainer, war im März 1996 von einem Erschießungskommando hingerichtet worden. Er war des vorsätzlichen Mordes an einem Polizeibeamten für schuldig befunden worden.
ANWENDUNG DER TODESSTRAFE GEGEN MINDERJÄHRIGE STRAFTÄTER
Die Anwendung der Todesstrafe gegen minderjährige Straftäter – Personen, die zum Zeitpunkt des Verbrechens jünger als 18 Jahre sind – ist nach internationalen Verträgen einschließlich des Übereinkommens über die Rechte des Kindes (ÜRK) und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR).
2006 fanden mindestens fünf Hinrichtungen von minderjährigen Straftätern statt, dabei handelte es sich um folgende Fälle:
- Iran: Madschid Segound war zum Zeitpunkt seiner Hinrichtung im Mai 2006 17 Jahre alt.
- Iran: Sattar, dessen voller Name nicht bekannt ist, wurde im September 2006 exekutiert. Er war im Januar 2005 im Alter von 17 Jahren wegen eines Mordes zum Tode verurteilt worden, der mehrere Monate zuvor stattgefunden hatte.
- Iran: Mortesa M., dessen voller Nachname unbekannt ist, war zum Zeitpunkt seiner Hinrichtung 18 Jahre alt. Er war wegen der Ermordung seines Freunds zum Tode verurteilt worden, die zwei Jahre zuvor stattgefunden hatte.
- Iran: Ende Dezember 2006 wurde der 22-jährige Naser Batami im Sanandadsch-Gefängnis wegen eines Mordes hingerichtet, der stattgefunden hatte, als er das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte.
- Pakistan: Mutabar Khan wurde am 13.
Juni 2006 im Zentralgefängnis von Peschawar hingerichtet. Er war
Berichten zufolge 16 Jahre alt, als er 1996 verhaftet wurde. Am 4. Juni
2006 erklärte sich die Familie des Mannes, den er getötet haben soll,
damit einverstanden, ihn gegen Zahlung einer Entschädigung zu begnadigen, aber später widerrief sie die Begnadigung.
Der Iran ist Vertragspartei sowohl des IPBPR als auch des ÜRK. Als der Iran 1994 das ÜRK ratifizierte, erklärte die Regierung, dass sie „sich das Recht vorbehält alle Vorschriften oder Artikel des Übereinkommens, die mit islamischen Gesetzen und dem geltenden Völkerrecht unvereinbar sind, nicht anzuwenden“. Der Ausschuss für die Rechte des Kindes der Vereinten Nationen, der die Umsetzung des ÜRK überwacht, drückte seine Besorgnis darüber aus, dass „ die weite und ungenaue Art des allgemeinen Vorbehalts der Vertragspartei potenziell viele der Vorschriften des Übereinkommens negiert und daher Bedenken bezüglich der Vereinbarkeit des Vorbehalts mit Ziel und Zweck des Übereinkommens weckt“. amnesty international ist der Meinung, dass der Vorbehalt mit Ziel und Zweck des Vertrags unvereinbar ist und nach dem Völkerrecht unzulässig sein sollte.
VERFASSUNGSÄNDERUNGEN
Georgien Am 27. Dezember 2006 unterzeichnete Präsident Micheil Saakaschwili eine Verfassungsänderung bezüglich der vollständigen Abschaffung der Todesstrafe. Georgien hatte bereits 1997 die Todesstrafe abgeschafft, aber in der Verfassung hieß es weiterhin: „[B]is zu ihrer vollständigen Abschaffung kann die Todesstrafe für besonders schwer wiegende Verbrechen gegen das Leben im Verfassungsrecht vorgesehen werden. Nur der Oberste Gerichtshof hat das Recht, diese Strafe zu verhängen“ (Artikel 15 Absatz 2). Dieser Vorbehalt wurde nun gestrichen und ersetzt durch den Satz „Die Todesstrafe ist abgeschafft“.
Kirgisistan Am 9. November 2006 unterzeichnete Präsident Kurmanbek Bakijew eine neue Verfassung, aus der alle Vorschriften bezüglich der Todesstrafe entfernt worden waren. Es bleibt jetzt noch die Todesstrafe in Einklang mit der neuen Verfassung aus dem Strafgesetzbuch und der Strafprozessordnung zu entfernen und die noch bestehenden Todesurteile in Haftstrafen umzuwandeln.
Moldau Am 29. Juni 2006 stimmte das moldauische Parlament einstimmig dafür, Artikel 24 Absatz 3 aus der Verfassung zu streichen, der die Todesstrafe in besonderen Fällen vorsah. Damit wurde die Todesstrafe gesetzlich abgeschafft. Der Präsident erteilte am 10. Juli 2006 seine Zustimmung.
Montenegro Nach einer Volksabstimmung am 21. Mai 2006, bei der 55,4 Prozent für die Unabhängigkeit von Serbien stimmten, erklärte Montenegro seine Unabhängigkeit formell am 3. Juni 2006. Es wurde am 28. Juni 2006 als Mitgliedsstaat in die Vereinten Nationen aufgenommen und ratifizierte am 23. Oktober 2006 das Zweite Fakultativprotokoll zum IPBPR, das die Todesstrafe verbietet.
INTERNATIONALE GERICHTE
Der Rechtsausschuss des Kronrats Der in London ansässige Rechtsausschuss des Kronrats, das oberste Berufungsgericht für die meisten Staaten der englischsprachigen Karibik, entschied am 8. März 2006, dass die zwingend vorgeschriebene Todesstrafe die Verfassung der Bahamas verletzt.
Dieses historische Urteil, das den Richterinnen und Richtern den Ermessensspielraum gibt, im Einzelfall mildernde Tatumstände zu berücksichtigen, bringt die Bahamas in Einklang mit sich entwickelnden internationalen Standards. Der UN-Sonderberichterstatter über außergerichtliche, summarische oder willkürliche Hinrichtungen hat erklärt, dass „die zwingend vorgeschriebene Todesstrafe unabhängig von den Tatumständen die Möglichkeit ausschließt, eine mildere Strafe zu verhängen, was gegen das Verbot grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe verstößt.
Die Entscheidung erging im Zusammenhang mit den Berufungsverfahren von Forest Bowe Jr. und Trono Davis, die im Foxhill-Gefängnis auf den Bahamas seit sechs beziehungsweise acht Jahren im Todestrakt einsitzen, nachdem sie des Mordes für schuldig befunden worden waren.
Karibischer Gerichtshof Der in Trinidad ansässige Karibische Gerichtshof wurde im Februar 2001 gegründet, um den Rechtsausschuss des Kronrats als höchstes Berufungsgericht der Region abzulösen und wurde im April 2005 vereidigt. Bisher haben nur Barbados und Guyana ihre Verfassungen dahingehend geändert, dass der Karibische Gerichtshof den Rechtsausschuss des Kronrats ersetzt.
Am 8. November 2006 fällte der Karibische Gerichtshof sein erstes Urteil, in dem es heißt, dass die Entscheidung der Behörden von Barbados, Hinrichtungsbefehle für zwei des Mordes für schuldig befundene Männer, die kurz zuvor Verfahren vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission eingeleitet hatten, einen Verstoß gegen den Rechtsschutzanspruch darstellt.
Lennox Boyce und Jeffrey Joseph waren 2001 wegen eines im April 1999 begangenen Mordes zum Tode verurteilt worden. Am 15. September 2004, nur wenige Tage nachdem die beiden Männer Berufung gegen ihre Urteile bei der Interamerikanischen Menschenrechtskommission eingelegt hatten, hatte der Kronrat von Barbados Hinrichtungsbefehle gegen die beiden Männer ausgestellt. Sie erhielten einen Hinrichtungsaufschub vom Berufungsgericht von Barbados.
Die Regierung von Barbados legte gegen diese Entscheidung Berufung beim Karibischen Gerichtshof ein, der seit April 2005 das höchste Berufungsgericht des Landes ist. In seiner Entscheidung erklärt der Karibische Gerichtshof, dass „das Gericht der Auffassung war, das Verurteilte legitimerweise erwarten dürfen, dass der Staat eine angemessene Zeit lang auf Berichte internationaler Gremien wartet“.
GERICHTLICHE ÜBERPRÜFUNGEN
Südafrika Am 30. November 2006 entschied das Verfassungsgericht, dass den Anordnungen, die es 1995 in seinem Urteil im Fall S. gegen Makwanyane getroffen hat, jetzt im vollen Umfang von der Regierung nachgekommen wurde.
Zum Zeitpunkt der Urteilsverkündung 1995 wurde die Zahl der in Südafrika im Todestrakt Einsitzenden auf 300 bis 400 geschätzt. Im Mai 2005 erließ das Verfassungsgericht eine Aufsichtsorder gegen die Regierung, die Umwandlung der verbliebenen 62 Todesurteile in eine andere Strafe ohne weitere Verzögerungen vorzunehmen. Dieser Vorgang wurde im Juli 2006 endlich abgeschlossen.
Vereinigte Staaten von Amerika Am 26. April 2006 wurde vor dem Obersten Gerichtshof der USA eine Verfahrensfrage im Fall Clarence Hill, einem Todestraktinsassen in Florida, verhandelt: Darf ein Todestraktinsasse die Verfassungsmäßigkeit der Giftinjektion in Form einer Bürgerrechtsklage statt im Rahmen eines normalen Berufungsverfahrens anfechten? Am 12. Juni 2006 entschied der Oberste Gerichtshof im Fall Hill gegen McDonough, dass der Gefangene eine Bürgerrechtsklage einreichen dürfe, stellte aber auch fest, dass eine solche Klage „dem Kläger keinen automatischen Hinrichtungsaufschub verschafft.“
Es wurde ein neuer Hinrichtungstermin angesetzt und nachdem das 11. US-Bezirksberufungsgericht sich geweigert hatte, einen Hinrichtungsaufschub zu gewähren, verweigerte der Oberste Gerichtshof der USA sein Eingreifen mit fünf gegen vier Stimmen. Clarence Hill wurde wie geplant am 20. September 2006 per Giftinjektion exekutiert.
Am 26. Juni 2006 entschied der Oberste Gerichtshof im Fall Sanchez-Llamas gegen Oregon, dass Ausländer, die nicht nach der Wiener Konsularrechtskonvention über ihre Rechte belehrt wurden, kein Recht darauf haben, dass zur Heilung der Verletzung der Konvention ihre bei der Polizei gemachten Aussagen nicht bei der Gerichtsverhandlung verwendet werden dürfen. Der Oberste Gerichtshof entschied auch, das die Gerichte der Bundesstaaten verfahrensrechtliche Beschränkungen anwenden dürfen, um Ansprüche nach der Wiener Konsularrechtskonvention abzuwehren, die von den Angeklagten nicht in der ersten Instanz oder in den allerersten Phasen der Berufung vorgebracht wurden. Diese Entscheidung steht im Widerspruch zu einem früheren Urteil des Internationalen Gerichtshofs.
Am 29. Juni 2006 fällte der Oberste Gerichtshof der USA sein Urteil im Fall Hamdan gegen Rumsfeld und stoppte damit die Pläne der US-Regierung eine Anzahl ausgewählter Gefangener, die in der US-Marinebasis in Guantánamo Bay inhaftiert sind, den Prozess vor Militärkommissionen zu machen. Der Oberste Gerichtshof kam zu dem Schluss, dass diese Kommissionen, die durch einen im November 2001 von Präsident Bush unterzeichneten militärischen Befehl eingerichtet wurden, ungesetzlich sind, da sie nicht ausdrücklich vom Kongress bewilligt worden waren und sowohl US-Militär- als auch Völkerrecht verletzen. Am 27. und 28. September 2006 verabschiedete der Kongress ein Gesetz über Militärkommissionen, das es dem Präsidenten unter anderem erlaubt, Militärkommissionen einzurichten, die die Macht haben, „ausländische ungesetzliche feindliche Kämpfer“ zum Tode zu verurteilen.
AUSLIEFERUNGEN
China ratifizierte ein Auslieferungsabkommen mit Spanien, das Präsident Hu Dschintao im November 2005 in Madrid unterzeichnet hatte. Es enthält laut einem Bericht der Nachrichtenagentur Xinhua vom 29. April 2006 „die beispiellose Zusicherung zurückgeführte Straftäter nicht hinzurichten“ Der Bericht betont die Besorgnis Chinas bezüglich der Wiedererlangung von Milliarden von Dollar, die korrupte Beamte veruntreuten und dann ins Ausland flohen, um der Strafverfolgung zu entgehen. Wirtschaftsverbrechen wie Betrug und Bestechung können in China mit der Todesstrafe geahndet werden und viele Länder waren nicht dazu bereit, chinesische Staatsbürger auszuliefern, die Gefahr liefen, in China hingerichtet zu werden.
In einem Urteil vom 5. Mai 2006 entschied der Oberste Gerichtshof von Puerto Rico, dass der Puerto Ricaner Juan Martínez Cruz an den US-Bundesstaat Pennsylvania ausgeliefert werden kann, um dort des Mordes angeklagt zu werden. Dieses Urteil hebt ein früheres Urteil des Berufungsgerichts vom 17. Oktober 2005 gegen die Auslieferung von Juan Martínez Cruz an Pennsylvania auf, wo es im Gegensatz zu Puerto Rico die Todesstrafe noch gibt, die in Puerto Rico 1929 abgeschafft wurde.
ZWISCHENSTAATLICHE ORGANISATIONEN
Europäische Union Am 19. Dezember 2006 verlas die finnische UN-Botschafterin Kirsti Lintonen eine Erklärung im Namen von 85 Staaten, in der es heißt: „Im vergangenen Jahrzehnt hat die Menschenrechtskommission auf allen Sitzungen eine Resolution zur ‚Frage der Todesstrafe’ verabschiedet, ihrer großen Sorge über die andauernde Anwendung der Todesstrafe weltweit Ausdruck verleihen und die Staaten, die die Todesstrafe noch beibehalten, dazu aufgerufen, sie vollständig abzuschaffen und bis dahin ein Hinrichtungsmoratorium einzuführen.“
In der Erklärung hieß es auch, dass „die Unterzeichner dieser Erklärung verpflichten sich dazu, auf die Abschaffung der Todesstrafe hinzuarbeiten und dort, wo die Todesstrafe noch angewendet wird, dafür einzutreten, dass ihre Anwendung immer weiter eingeschränkt wird, darauf zu bestehen, dass sie in Übereinstimmung mit den Mindeststandards (Resolution des Wirtschafts- und Sozialrats der Vereinten Nationen von 1984) ausgeführt wird und sich in der Zwischenzeit für die Einrichtung eines Hinrichtungsmoratoriums einzusetzen.“
Menschenrechtsrat Die Generalversammlung der Vereinten Nationen wählte am 9. Mai 2006 47 Mitgliedsstaaten in den neuen Menschenrechtsrat, der die Menschenrechtskommission ersetzt. Alle 191 Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen nahmen an der Abstimmung teil, die laut Generalsekretär Kofi Annan „die von allen getragene Verpflichtung, … einen Neuanfang bei der wichtigen Arbeit der Aufrechterhaltung der höchsten Menschenrechtsstandards zu machen.“
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen war am 15. März 2006 gebildet worden, als die Generalversammlung die Resolution 60/251 verabschiedeten. 170 Staaten stimmten dafür, vier dagegen und drei enthielten sich. Der Menschenrechtsrat wird sich mindestens dreimal jährlich in Genf treffen.
Im ersten Jahr seines Bestehens wurde der Menschenrechtsrat darum ersucht, eine Reihe von Aufgaben mit dem Ziel zu übernehmen, ihn zu einem effektiven Menschenrechtsgremium zu machen. Insbesondere überprüfte er das System der Sonderverfahren (unabhängige Menschenrechtsfachleute), sein Programm und seine Arbeitsmethoden und die Erstellung eines neuen Arbeitsablaufs, die Allgemeine regelmäßige Überprüfung, bei der die Menschenrechtssituation aller Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen geprüft wird.
2006 gab es keine wichtigen Entwicklungen bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe.
INTERNATIONALE VERTRÄGE
Die Staatengemeinschaft hat vier internationale Verträge verabschiedet, die die Abschaffung der Todesstrafe vorsehen. Einer davon ist weltweit gültig, die drei anderen regional.
Das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPBPR) zur Abschaffung der Todesstrafe und das Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention zur Abschaffung der Todesstrafe sehen die vollständige Abschaffung der Todesstrafe vor, erlauben den Staaten allerdings die Beibehaltung in Kriegszeiten, wenn sie zum Zeitpunkt der Ratifikation oder des Beitritts einen entsprechenden Vorbehalt hinterlegen.
Das Protokoll Nr. 6 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die Abschaffung der Todesstrafe sieht die Abschaffung der Todesstrafe für Friedenszeiten vor.
Das Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bezüglich der Abschaffung der Todesstrafe unter allen Umständen sieht die vollständige Abschaffung der Todesstrafe – auch für Kriegszeiten oder Zeiten drohenden Krieges– vor. Jeder Vertragsstaat des IPBPR, der Amerikanischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten kann Vertragspartei des dazugehörenden Protokolls werden.
Das Zweite Fakultativprotokoll zum IPBPR wurde 2006 von Andorra, Moldau, Montenegro und der Türkei ratifiziert, damit erhöhte sich die Gesamtzahl der Ratifikationen auf 60. Acht weitere Staaten haben das Protokoll unterzeichnet, darunter Argentinien im Dezember 2006.
Montenegro war Teil des Staates Serbien und Montenegro, aber nach einer Volksabstimmung am 21. Mai 2006, bei der 55,4 Prozent für die Unabhängigkeit von Serbien stimmten, erklärte Montenegro seine Unabhängigkeit formell am 3. Juni 2006 und ratifizierte am 23. Oktober 2006 das Zweite Fakultativprotokoll.
2006 gab es keine neuen Ratifikationen des Protokolls zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention zur Abschaffung der Todesstrafe. Ein Land, Argentinien, unterzeichnete das Protokoll. Ende 2006 hatten acht Staaten das Protokoll ratifiziert und zwei weitere hatten es unterzeichnet.
Im Jahr 2006 gab es keine neuen Unterzeichnungen oder Ratifikationen des Protokolls Nr. 6 zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten. Ende 2006 hatten 45 Staaten das Protokoll ratifiziert und ein weiteres hatte es unterzeichnet.
Luxemburg, Moldau, die Niederlande und die Türkei ratifizierten 2006 das Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (und Montenegros Ratifikation aus dem Jahr 2004, als es Teil von Serbien und Montenegro war, trat als Ratifikation durch einen selbstständigen Staat im Juni 2006 in Kraft). Dadurch stieg die Zahl der Gesamtzahl der Ratifikationen auf 38. Sechs weitere Staaten haben das Protokoll unterzeichnet.
INTERNATIONALE EREIGNISSE
Welttag gegen die Todesstrafe Der vierte Welttag gegen die Todesstrafe fand am 10. Oktober 2006 statt. Das Thema lautete: „Die Todesstrafe – ein Versagen der Justiz“. Um dieses Versagen zu dokumentieren, wurden fünf Fälle ausgewählt: ein Unschuldiger, der in China exekutiert worden war, ein Diskriminierungsopfer in Saudi-Arabien, ein minderjähriger Straftäter im Iran, ein geistig Behinderter in den USA und eine Frau in Nigeria, die kein faires Gerichtsverfahren erhalten hatte.
Hunderte von Veranstaltungen gegen die Todesstrafe fanden in 40 Ländern der Welt statt.
Städte für das Leben Am 30. November 2006 wurde zum fünften Mal das Ereignis „Städte für das Leben“ von der in Rom ansässigen religiösen Laien-Gemeinschaft Sant’Egidio in mehr als 500 Städten in aller Welt gefeiert. Um ihre Ablehnung der Todesstrafe zu demonstrieren, wurden in 34 Haupt- und 598 weiteren Städten in 51 Ländern Gebäude erleuchtet. Zu den teilnehmenden Städten gehörten unter anderem Antananarivo (Madagaskar), Bischkek (Kirgisistan), San Juan (Puerto Rico) und Bukavu (Demokratische Republik Kongo).
MEINUNGSUMFRAGEN Die jährliche Gallup-Umfrage „Moralische Werte und Überzeugungen“ in Amerika, die seit 1936 durchgeführt wird, fand 2006 vom 5. bis zum 11. Mai statt. Nach den Ergebnissen dieser Meinungsumfrage befürworten 65 Prozent die Todesstrafe für Mord, während 28 Prozent dagegen sind. Die stärkste Zustimmung zur Todesstrafe wurde 1994 mit 80 Prozent festgestellt, die niedrigste 1966 mit 42 Prozent.
Laut der Umfrage glaubt eine große Zahl der Amerikanerinnen und Amerikaner, nämlich 60 Prozent, dass die Todesstrafe fair angewendet wird, wobei gleichzeitig 63 Prozent glauben, dass in den letzten fünf Jahren ein Mensch hingerichtet wurde, der des Verbrechens, dessen er für schuldig befunden wurde, unschuldig war. Außerdem sind 64 Prozent nicht der Ansicht, dass die Todesstrafe von der Begehung eines Mordes abschreckt oder die Mordrate senkt.
123 Gefangene sind seit 1973 in den USA freigelassen worden, nachdem sowohl Beweise für ihre Unschuld an den Verbrechen, für die man sie zum Tode verurteilt hatte, als auch starke Beweise für rassistische Voreingenommenheit bei der Verhängung der Todesstrafe bekannt geworden waren.¹
¹ amnesty international hat schon oft Verstöße gegen die Rechte vom zum Tode Verurteilten in den USA dokumentiert. Siehe zum Beispiel „USA: Ein Appell an Präsident George W. Bush zuzugeben, dass das 30-jährige Todesstrafen-Experiment der USA gescheitert ist“ ai-Index: AMR 51/100/2006, veröffentlicht im Juli 2006
Tabellen
Abkürzungen
- EU = Europäische Union
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Europäische Menschenrechtskonvention = Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten
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IPBPR = Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
-
Jr. = Junior
-
Nr. = Nummer
-
UN = United Nations (Vereinte Nationen)
-
US = United States (Vereinigte Staaten)

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